Rechtsprechung
   OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10463
OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16 (https://dejure.org/2016,10463)
OLG München, Entscheidung vom 11.05.2016 - 34 Wx 61/16 (https://dejure.org/2016,10463)
OLG München, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 34 Wx 61/16 (https://dejure.org/2016,10463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,10463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 471, 1094 Abs. 1, 1098 Abs. 1 S. 1; GBO § 22 Abs. 1 S. 1
    Löschungsvoraussetzungen für ein Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall, für den es nach den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt ausgeübt werden kann" nach Veräußerung in der Zwangsversteigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen eines Vorkaufsrechts "für den ersten Verkaufsfall" bei Erwerb des Grundstücks in der Zwangsversteigerung; Grundbuchberichtigung hinsichtlich eines Vorkaufsrechts nach Erwerb in der Zwangsversteigerung; Zulässigkeit einer Zwischenverfügung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 133, 471, 1094 Abs. 1, §§ 1097, 1098 Abs. 1 Satz 1; GBO § 18 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Satz 1
    Kein Erlöschen des für den ersten Verkaufsfall bewilligten Vorkaufsrechts bei Erwerb des Grundstücks durch Zwangsversteigerung (Auslegung der Bewilligungserklärung)

  • rewis.io

    Dingliches Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall, für den es nach den gesetzlichen Bestimmungen überhaupt ausgeübt werden kann"

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Vorkaufsrecht - Erlöschen durch Zuschlag bei Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen eines Vorkaufsrechts "für den ersten Verkaufsfall" bei Erwerb des Grundstücks in der Zwangsversteigerung; Grundbuchberichtigung hinsichtlich eines Vorkaufsrechts nach Erwerb in der Zwangsversteigerung; Zulässigkeit einer Zwischenverfügung

  • rechtsportal.de

    Erlöschen eines Vorkaufsrechts "für den ersten Verkaufsfall" bei Erwerb des Grundstücks in der Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall" erlischt nicht durch Zuschlag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Dingliches Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dingliches Vorkaufsrecht "für den ersten Verkaufsfall" erlischt nicht durch Zuschlag! (IVR 2016, 106)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2016, 713
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
    Freilich brauchen ganz entfernt liegende, nur theoretische Möglichkeiten nicht ausgeräumt zu werden (BayObLGZ 1988, 102/107; 1995, 413/416).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
    bb) Für die Auslegung (§ 133 BGB) ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich aus dem Eintragungsvermerk einschließlich der Eintragungsbewilligung für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände, die außerhalb der Bewilligung liegen, dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BGH, 13.06.2013 - V ZB 94/12

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Höchstpersönliche Verwalterstellung des

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
    bb) Für die Auslegung (§ 133 BGB) ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich aus dem Eintragungsvermerk einschließlich der Eintragungsbewilligung für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände, die außerhalb der Bewilligung liegen, dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
    bb) Für die Auslegung (§ 133 BGB) ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich aus dem Eintragungsvermerk einschließlich der Eintragungsbewilligung für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt; Umstände, die außerhalb der Bewilligung liegen, dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. BGHZ 92, 351/355; 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
    Eine Zwischenverfügung ist nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht rückwirkend beseitigt werden kann, da andernfalls die Eintragung einen Rang erhielte, der ihr nicht gebührt (BGH NJW 2014, 1002 Rn. 6; BGHZ 27, 310/313; BayObLGZ 1984, 105/106 f.; Demharter § 18 Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
    Eine Zwischenverfügung ist nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht rückwirkend beseitigt werden kann, da andernfalls die Eintragung einen Rang erhielte, der ihr nicht gebührt (BGH NJW 2014, 1002 Rn. 6; BGHZ 27, 310/313; BayObLGZ 1984, 105/106 f.; Demharter § 18 Rn. 8 m. w. N.).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
    Freilich brauchen ganz entfernt liegende, nur theoretische Möglichkeiten nicht ausgeräumt zu werden (BayObLGZ 1988, 102/107; 1995, 413/416).
  • BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 120/97

    Keine Aufforderung zu materieller Rechtsänderung durch Zwischenverfügung -

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
    Fehlt eine solche Bewilligung, muss das Grundbuchamt den Antrag sofort zurückweisen (BayObLG FGPrax 1998, 6; Demharter GBO 30. Aufl. § 18 Rn. 32; Wilke in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 18 Rn. 19).
  • BayObLG, 26.04.1984 - BReg. 2 Z 33/84

    Zur Zulässigkeit der Erstreckung eines Erbbaurechts auf ein weiteres Grundstück

    Auszug aus OLG München, 11.05.2016 - 34 Wx 61/16
    Eine Zwischenverfügung ist nicht zulässig, wenn der Mangel des Antrags nicht rückwirkend beseitigt werden kann, da andernfalls die Eintragung einen Rang erhielte, der ihr nicht gebührt (BGH NJW 2014, 1002 Rn. 6; BGHZ 27, 310/313; BayObLGZ 1984, 105/106 f.; Demharter § 18 Rn. 8 m. w. N.).
  • OLG München, 28.05.2018 - 34 Wx 251/16

    Grundbuchberichtigung: Auslegung einer während der Beurkundung vorgenommenen

    Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH Rpfleger 2014, 659; BGH NJW 1985, 385; Senat vom 11.5.2016, 34 Wx 61/16 = Rpfleger 2016, 713; Demharter § 19 Rn. 28).
  • BGH, 27.04.2023 - V ZB 58/22

    Vorrang des dinglichen Vorkaufsrechts vor dem Vorkaufsrecht des Mieters;

    Zum anderen könnte gemeint sein, dass nur ein solcher Verkauf als Verkaufsfall gewertet werden soll, bei dem die Vorkaufsberechtigte die Möglichkeit hat, ihr Vorkaufsrecht mit Erfolg auszuüben (vgl. zu ähnlichen Formulierungen etwa OLG München, MittBayNot 2017, 376; Meikel/Böttcher, GBO, 12. Aufl., § 22 Rn. 58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht