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OLG München, 11.06.2002 - 21 W 1082/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckbarkeit bei Bestätigung eines Urteils erster Instanz in nicht vermögensrechtlicher Streitigkeit; Art der Vollstreckung eines Urteils gegen einen Zeitungsverlag auf Abdruck der Annonce eines Dritten; Erforderlichkeit der Zustellung eines nur bestätigenden ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Landshut - 15 O 1289/01
- OLG München, 11.06.2002 - 21 W 1082/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 3/89
Formelle Rechtskraft von Urteilen der Oberlandesgerichte in Ehesachen; …
Auszug aus OLG München, 11.06.2002 - 21 W 1082/02
Der insoweit möglicherweise anderen Ansicht (vgl. etwa BGHZ 109, 211/212;… MünchKomm/Krüger, ZPO 2. Aufl., § 705 Rn. 5 - je m. w. Nachw.) kann für den Bereich des vorliegenden Rechtsstreits nicht gefolgt werden.Insbesondere die Ehesachen betreffenden Entscheidungen des BGH (BGHZ 4, 294 = NJW 1952, 425; BGHZ 109, 211 - hier v.a. auf Seite 212 mit Zusammenstellung der verschiedenen Ansichten) sind durch § 17a GVG jedenfalls zum Teil überholt.
- BGH, 08.01.1952 - IV ZB 97/51
Rechtskraft von Urteilen in Ehesachen
Auszug aus OLG München, 11.06.2002 - 21 W 1082/02
Insbesondere die Ehesachen betreffenden Entscheidungen des BGH (BGHZ 4, 294 = NJW 1952, 425; BGHZ 109, 211 - hier v.a. auf Seite 212 mit Zusammenstellung der verschiedenen Ansichten) sind durch § 17a GVG jedenfalls zum Teil überholt. - OLG München, 11.01.2002 - 21 U 4236/01
Kontrahierungszwang eines Zeitungsverlages im Anzeigengeschäft; Pflicht zur …
Auszug aus OLG München, 11.06.2002 - 21 W 1082/02
Die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung lagen mit Erlass des Senatsurteils, mit welchem die Berufung der Schuldnerin zurückgewiesen wurde (Urteil vom 11.1.2002, Aktenzeichen: 21 U 4236/01 - zur Veröffentlichung bestimmt), vor.
- LAG Köln, 14.02.2017 - 12 Ta 17/17
Zwangsvollstreckung; Zeugniserteilung
Eine dennoch vorgenommen Androhung ist hinsichtlich der Rechtswirksamkeit des späteren Zwangsgeldbeschlusses unschädlich, da sie auf diesen keine Auswirkungen hat (OLG München, Beschluss vom 11.06.2002, 21 W 1082/02, juris, Rn 4).