Rechtsprechung
OLG München, 11.06.2008 - 31 Wx 26/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erbscheinsverfahren: Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und Bedeutung eines Wechsels in der Besetzung des Gerichts im Zusammenhang mit der Frage der Testier- bzw. Geschäftsfähigkeit eines Erblassers
- notare-wuerttemberg.de , S. 22
§ 15 FGG
- Judicialis
FGG § 15
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 15
Unmittelbarkeit der Beweiserhebung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur bei förmlicher Beweiserhebung - Verwertung förmlich erhobener Beweis bei Richterwechsel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwendung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit einer Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Verwertung förmlich erhobener Beweise trotz Wechsel in der Besetzung des Gerichts; Testierfähigkeit eines Erblassers bei fortgeschrittener und chronisch ...
Verfahrensgang
- AG München - 65 VI 7860/03
- LG München I, 16.01.2008 - 16 T 3292/07
- OLG München, 11.06.2008 - 31 Wx 26/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 83
- FGPrax 2008, 211
- FamRZ 2008, 2047
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 06.04.2001 - 1Z BR 123/00
Unterscheidung von Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit
Auszug aus OLG München, 11.06.2008 - 31 Wx 26/08
Sowohl die Geschäftsunfähigkeit als auch die Testierunfähigkeit, auf die sich entsprechend dem Auftrag des Nachlassgerichts die Begutachtung des Sachverständigen zunächst gerichtet hat, setzen eine Störung der Geistestätigkeit im Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung voraus, die ein Handeln in freier Willensbestimmung ausschließt (BayObLG FamRZ 2002, 62/63). - BayObLG, 25.11.1982 - BReg. 1 Z 66/82
Auszug aus OLG München, 11.06.2008 - 31 Wx 26/08
Dieser gilt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur insoweit, als das Gericht förmliche Beweiserhebungen gemäß § 15 FGG durchführt (BayObLGZ 1982, 384/387).
- OLG Frankfurt, 28.11.2016 - 6 WF 200/16
Befugnisse des Sachverständigen in Kindschaftsverfahren
- OLG Schleswig, 22.06.2017 - 10 UF 103/17
Zulässigkeit der Einholung von Auskünften dritter Personen durch den …
Denn der Unmittelbarkeitsgrundsatz findet in dem nach § 29 FamFG durch den Freibeweis geprägten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Anwendung (OLG Frankfurt FamRZ 2007, 914, 915;… Zöller/Feskorn, ZPO , 31. Aufl. 2016, § 29 FamFG Rn. 4; OLG München FamRZ 2008, 2047 ). - KG, 18.10.2012 - 1 W 334/12
Nachweis der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer italienischen GmbH …
Bei der Beteiligten zu 3 welche Befugnisse die Organe der Gesellschaft besitzen, handelt es sich um eine italienische Gesellschaft mit beob und in welchem Umfang sie Vertretungsmacht haben schränkter Haftung (S. - S. a r. 1., im Folgenden S.) mit Sitz (OLG Schleswig, FGPrax 2008, 211 t2181).
- OLG Köln, 19.08.2016 - 2 Wx 209/16
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung und Darlegungs- und Beweislast im …
- LG Kassel, 23.01.2009 - 3 T 312/08
Notarkostenbeschwerdeverfahren: Voraussetzungen für die Entstehung einer …
Da in die Entscheidung der Kammer schließlich nur dasjenige eingeflossen ist, was aktenkundig ist, ist auch der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gewahrt (zu all dem OLG München, Beschluss vom 09.07.2008, FGPrax 2008, 211 (212)). - AG München, 22.10.2019 - 322 C 6034/19
Schadensfolgen aus einem Verkehrsunfall
Darüber hinausgehende, mithin nicht erforderliche Mietwagenkosten, kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der objektbezogenen Schadensbetrachtung nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tariftarif zugänglich war (vgl. BGH NJW-RR 2009, 83).