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   OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13   

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https://dejure.org/2013,16894
OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13 (https://dejure.org/2013,16894)
OLG München, Entscheidung vom 11.07.2013 - 34 Wx 271/13 (https://dejure.org/2013,16894)
OLG München, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 34 Wx 271/13 (https://dejure.org/2013,16894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Eintragung eines Nießbrauchs an mehreren auf demselben Grundbuchblatt vorgetragenen Grundstücken im Wege der Sammelbuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Eintragung eines Nießbrauchs an mehreren auf demselben Grundbuchblatt vorgetragenen Grundstücken im Wege der Sammelbuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2014, 14
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 27.07.1995 - 2Z BR 64/95

    Zwangshypothek in Gesamtgutsgrundstück

    Auszug aus OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13
    Denn hinsichtlich der Nießbrauchs wird nicht die Grundbuchunrichtigkeit wegen Verletzung gesetzlicher Vorschriften bei der Eintragung (§ 53 Abs. 1 GBO) geltend gemacht - welche im Übrigen auch nicht vorliegt (vgl. BayObLGZ 1995, 249/254; Hügel/Kral GBO 2. Aufl. § 44 Rn. 10) -, sondern nur die ungenaue und daher klarzustellende Fassung.

    Das vormals zuständige Bayerische Oberste Landesgericht hatte die Zulässigkeit ursprünglich verneint (BayObLGZ 1953, 64, 71 und Demharter § 44 Rn. 11), sah dies später offenbar weniger streng (vgl. BayObLGZ 1957, 322/329; anders aber BayObLGZ 1984, 252) oder ließ die Frage auf sich beruhen (BayObLGZ 1995, 249/254).

  • OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf einen Klarstellungsvermerk hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13
    Beschwerdeberechtigt ist bei einer auf Antrag nach § 13 GBO vorgenommenen Eintragung jeder, dem das ursprüngliche Antragsrecht zustand (Senat vom 29.7.2008, 34 Wx 28/08 = Rpfleger 2009, 81; Demharter § 71 Rn. 47).
  • BayObLG, 10.09.1999 - 1Z BR 21/99

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Entziehung der elterlichen

    Auszug aus OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13
    Die kostenrechtliche Bestimmung findet nämlich nur Anwendung, wenn es sich um ein Verfahren handelt, das aufgrund eines - förmlichen - Antrags und nicht schon von Amts wegen stattfindet (BayObLG FamRZ 2000, 971/972; Hartmann Kostengesetze 42. Aufl. § 130 KostO Rn. 3).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 2 Z 71/84

    Eintragung zweier Rückauflassungsansprüche

    Auszug aus OLG München, 11.07.2013 - 34 Wx 271/13
    Das vormals zuständige Bayerische Oberste Landesgericht hatte die Zulässigkeit ursprünglich verneint (BayObLGZ 1953, 64, 71 und Demharter § 44 Rn. 11), sah dies später offenbar weniger streng (vgl. BayObLGZ 1957, 322/329; anders aber BayObLGZ 1984, 252) oder ließ die Frage auf sich beruhen (BayObLGZ 1995, 249/254).
  • OLG München, 09.04.2018 - 34 Wx 13/18

    Zur Voraussetzung von Voreintragung der Erbengemeinschaft

    Demgegenüber wird von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet (so etwa OLG Nürnberg Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth Rpfleger 2007, 657; OLG Köln MDR 2018, 38; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken Rpfleger 2013, 57 und OLG München Rpfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer in Bauer/v.Oefele GBO 3. Aufl. § 40 Rn. 9).
  • OLG Köln, 22.11.2017 - 2 Wx 246/17

    Verfahren des Grundbuchamts bei Übertragung des Eigentums an einem Grundstück

    Demgegenüber wird von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet (so etwa OLG Nürnberg, Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken, Rpfleger 2013, 57 = ZEV 2012, 416 und OLG München, Rpfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon, Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer/v.Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl. 2013, § 40 Rn. 9).
  • OLG Köln, 19.03.2014 - 2 Wx 73/14

    Vollzug des Ausscheidens eines Erben aus der Erbengemeinschaft im Wege sog.

    Der Umstand, dass von einer im Vordringen befindlichen Auffassung eine entsprechende Anwendung des § 40 Abs. 1 GBO auf Fälle der vorliegenden Art befürwortet wird (so etwa OLG Nürnberg, Rpfleger 2014, 12; LG Nürnberg-Fürth, Rpfleger 2007, 657; stillschweigend vorausgesetzt auch von OLG Zweibrücken, RPfleger 2013, 57 = ZEV 2012, 416 und OLG München, RPfleger 2006, 288 f.; ebenso Simon, Rpfleger 2007, 659 und Rpfleger 2014, 14; Bauer/v.Oefele, Grundbuchordnung, 3. Aufl. 2013, § 40 Rdn. 9; Schulz, in: Leipziger Kommentar zum GNotKG, 1. Aufl. 2013, Nr. 14110 KV GNotKG Rdn. 6), ändert dies - unabhängig von der Frage, welche Auffassung im Ergebnis Zustimmung verdient - nichts daran, dass das Grundbuchamt auf der Grundlage einer in Rechtsprechung und rechtswissenschaftlichen Schrifttum verbreiteten Auffassung tätig geworden ist und deshalb nicht gegen eine eindeutige gesetzliche Regelung verstoßen hat.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 3 Wx 128/14

    Zulässigkeit der Eintragung eines sogenannten Fabrikfonds als rechtsfähig

    Unklar gefasste Eintragungsvermerke können auf formlose Anregungen Beteiligter klargestellt werden; wird die Klarstellung abgelehnt, ist die unbeschränkte Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO ohne die Einschränkungen des § 71 Abs. 2 GBO statthaft (OLG München NJOZ 2015, 361; Demharter, § 15 Rn. 20).

    Insoweit korrespondiert das Beschwerderecht mit dem ursprünglichen Antragsrecht nach § 13 GBO (vgl. OLGR München 2008, 705; NJOZ 2015, 361 m.Nw.; Demharter, § 71 Rn. 63).

  • OLG München, 20.10.2016 - 34 Wx 228/16

    Widersprüchlicher Vorbehalt von Nießbrauch am gesamten oder am Bruchteilseigentum

    bb) Der Senat kann bei dieser Sachlage offen lassen, wie viele Rechte bei Bestellung von (Bruchteils-)Nießbrauch mit auflösender Bedingung für den ersten Berechtigten und entsprechend aufschiebender Bedingung für den zweiten Berechtigten im Grundbuch einzutragen sind (vgl. Schöner/Stöber Rn. 261 b; offen gelassen: Senat vom 11.7.2013, 34 Wx 271/13 = Rpfleger 2014, 14) und ob trotz der gesetzlichen Ausgestaltung des Nießbrauchs als unübertragbares und unvererbliches Recht (§ 1059 Satz 1, § 1061 Satz 1 BGB) eine Sukzessivnachfolge anzuerkennen ist (zur Problematik siehe Schöner/Stöber Rn. 261 f).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2019 - 3 Wx 34/17
    Unklar gefasste Eintragungsvermerke können auf formlose Anregungen Beteiligter klargestellt werden; wird die Klarstellung abgelehnt, ist die unbeschränkte Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO ohne die Einschränkungen des § 71 Abs. 2 GBO statthaft (OLG München NJOZ 2015, 361; Demharter, § 15 Rn. 20).

    Insoweit korrespondiert das Beschwerderecht mit dem ursprünglichen Antragsrecht nach § 13 GBO (vgl. OLGR München 2008, 705; NJOZ 2015, 361 m.Nw.; Demharter, § 71 Rn. 63).

  • OLG München, 02.03.2016 - 34 Wx 408/15

    Zulässigkeit der Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks in das Grundbuch

    Trägt es die Eigentumsvormerkung ohne den Wirksamkeitsvermerk ein, könnte der Antragsteller hiergegen mit der - unbeschränkten - Fassungsbeschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO vorgehen (Hügel/Holzer § 22 Rn. 97; siehe auch Senat vom 11.7.2013, 34 Wx 271/13 = Rpfleger 2014, 14).
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