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   OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17   

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OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17 (https://dejure.org/2017,70786)
OLG München, Entscheidung vom 11.08.2017 - 5 U 989/17 (https://dejure.org/2017,70786)
OLG München, Entscheidung vom 11. August 2017 - 5 U 989/17 (https://dejure.org/2017,70786)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

    Auszug aus OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17
    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus der lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Ermittlung eines Beleihungswertes keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 16.5.2006, Rn.45 zur Beleihungswertermittlung bei einem Immobilienkredit, ebenso Urt. v. 18.3.2008, XI ZR 246/06 Rn.35, aber auch Urteil vom 11.11.2003, XI ZR 21/03 unter II.2.b.ff zur Bonitätsprüfung bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen).

    Im Übrigen obliegt die Entscheidung und Verantwortung, ob risikoreiche Spekulationsgeschäfte trotz unzureichender Eigenkapitalausstattung abgeschlossen werden sollen, allein dem Kunden (vgl. BGH, Urteil vom 11.11.2003 - XI ZR 21/03 unter II.2.b.dd) und nicht der Bank, wie die Klägerin meint.

  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17
    Denn deren Beratung hat sich nach dem Wissensstand, der Risikobereitschaft und dem Anlageziel des Kunden auf die allgemeinen Risiken, wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes, sowie die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des Anlageobjekts ergeben, zu erstrecken (vgl. etwa BGH, Urt. v. 22.3.2011, XI ZR 33/10, Rn.20).

    Soweit sich die Klägerin auch nach dem ausdrücklichen Hinweis auf die Vorschrift des § 37a WpHG aF (Senatsbeschluss v. 10.07.2017, S.8 erster Absatz letzter Satz) darauf bezieht, dass sich die Beklagte nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtums berufen könne, ist dies richtig, soweit es um den Tatbestand der Pflichtverletzung geht (vgl. dazu nur BGH, Urt. v. 22.3.2011, XI ZR 33/10 Rn.39).

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 246/06

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über Risiken des Beitritts zum

    Auszug aus OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17
    Dementsprechend kann sich grundsätzlich aus der lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten Ermittlung eines Beleihungswertes keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 16.5.2006, Rn.45 zur Beleihungswertermittlung bei einem Immobilienkredit, ebenso Urt. v. 18.3.2008, XI ZR 246/06 Rn.35, aber auch Urteil vom 11.11.2003, XI ZR 21/03 unter II.2.b.ff zur Bonitätsprüfung bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17
    Der BGH habe bereits in seinem Beschluss vom 29.06.2010, XI ZR 308/09, darauf hingewiesen, dass die Bank Interessenkollisionen gegenüber ihren Kunden offenzulegen hätten.
  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 202/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei Vorkenntnissen

    Auszug aus OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17
    Vergegenwärtigt er sich dieses Wissen im Zeitpunkt der konkreten Anlageentscheidung nicht, so geht das grundsätzlich zu seinen Lasten (BGH, Urt. v. 24.2.2015, XI ZR 202/13 Rn.24).
  • OLG Hamm, 10.11.2010 - 31 U 121/08
    Auszug aus OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17
    Beispielsweise das OLG Hamm hat es im Hinblick auf den seinerzeitigen Stand der Rechtsprechung (2006 bis 2009) für glaubhaft gehalten, dass die Mitarbeiter der dort beklagten Bank es für ausgeschlossen gehalten hätten, dass eine Verpflichtung der Bank bestanden habe, im Rahmen eines Beratungsvertrags dem Vertragspartner die Höhe des in die Swaps einkalkulierten negativen Marktwerts mitzuteilen, zumal der dort entscheidende Senat selbst noch in dem Verfahren 31 U 121/08 in seinem Urteil vom 11.10.2010 im Hinblick auf den negativen Marktwert eines Swaps unter Berücksichtigung des hieraus zu Tage tretenden Interessenkonflikts eine Aufklärungspflicht verneint hatte (OLG Hamm, Urteil v. 21.12.2015 31 U 35/14 - juris Rn.126 -, Revision lt. WM 2017, 575 mit n. v. Beschluss vom 24.1.2017 (XI ZR 46/16).
  • OLG Hamm, 21.12.2015 - 31 U 35/14

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen einer kommunalen Gebietskörperschaft

    Auszug aus OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17
    Beispielsweise das OLG Hamm hat es im Hinblick auf den seinerzeitigen Stand der Rechtsprechung (2006 bis 2009) für glaubhaft gehalten, dass die Mitarbeiter der dort beklagten Bank es für ausgeschlossen gehalten hätten, dass eine Verpflichtung der Bank bestanden habe, im Rahmen eines Beratungsvertrags dem Vertragspartner die Höhe des in die Swaps einkalkulierten negativen Marktwerts mitzuteilen, zumal der dort entscheidende Senat selbst noch in dem Verfahren 31 U 121/08 in seinem Urteil vom 11.10.2010 im Hinblick auf den negativen Marktwert eines Swaps unter Berücksichtigung des hieraus zu Tage tretenden Interessenkonflikts eine Aufklärungspflicht verneint hatte (OLG Hamm, Urteil v. 21.12.2015 31 U 35/14 - juris Rn.126 -, Revision lt. WM 2017, 575 mit n. v. Beschluss vom 24.1.2017 (XI ZR 46/16).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17
    Es ist aber weder dargelegt noch festgestellt, dass eine vor der Präsentation durchgeführte Prüfung der Kreditäquivalenzlinie dazu geführt hätte, dass der Zeuge ... seine Beratung anders durchgeführt hätte, als geschehen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08 Rn. 17).
  • BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11

    Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung

    Auszug aus OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17
    Ein vorwerfbarer Verbots- oder Gebotsirrtum würde nur ein Verschulden in Form der Fahrlässigkeit begründen (vgl. zu allem BeckOK BGB/Lorenz, 42. Edition, Stand: 01.02.2017, Rn. 13 zu § 276 BGB m.w.N.; s.a. BGH, Urt. v. 15.5.2012, VI ZR 166/11 Rn.22).
  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG München, 11.08.2017 - 5 U 989/17
    Das ist nach obigen Erläuterungen aber bereits dann der Fall, wenn sich die Beklagte tatsächlich über ihre Hinweispflicht getäuscht hat (vgl. dazu auch BGH, Urteil v. 28.4.2015, XI ZR 378/13, Rn.73; best. d. Urt. v. 12.7.2016, XI ZR 150/15 Rn.19 und Urteile vom 26.7.2016. z.B. XI ZR 356/14 Rn.20).
  • BGH, 26.07.2016 - XI ZR 356/14

    Anspruch auf Feststellung nicht bestehender Schulden aus einem

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 150/15

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei Abschluss von

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