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   OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08   

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https://dejure.org/2008,2951
OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08 (https://dejure.org/2008,2951)
OLG München, Entscheidung vom 11.09.2008 - 29 U 3629/08 (https://dejure.org/2008,2951)
OLG München, Entscheidung vom 11. September 2008 - 29 U 3629/08 (https://dejure.org/2008,2951)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten - Zur wettbewerbsrechtlichen Haftung des Advertisers fürWerbung auf Internetseiten mit rechtswidrigen, jugendgefährdenden Inhalten.

  • openjur.de

    Wettbewerbswidrige Werbung: Haftung bei Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags bei Bezugnahme auf einen Straftatbestand

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Teilnahme an Affiliate-Programm mit rechtswidrig handelnden Affiliates ist wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausreichende Bestimmtheit der Beschreibung eines Verbots in einem Unterlassungsantrag durch Bezugnahme auf einen Straftatbestand; Wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht eines Unternehmens zur Verhinderung der Werbung auf jugendgefährdenden Seiten im Internet im Rahmen ...

  • affiliateundrecht.de

    Mithaftung des Merchant für seinen Affiliate

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 2; ; UWG § 3; ; JMStV § 4

  • webguard-online.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Zulässigkeit der Bezugnahme auf einen Straftatbestand; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Affiliate-Programm auf Internetseiten mit jugendgefährdendem Inhalt

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unternehmen muss Affiliate-Werbung auf jugendgefährdenden Seiten dauerhaft unterbinden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mithaftung des Merchant für Rechtsverletzungen seines Affiliate

  • anwaltskanzlei-online.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Gefahren des Affiliate-Marketings

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Affiliate-Werbers für Werbung auf jugendgefährdenden Seiten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Haftet der Merchant für seine Affiliates?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mithaftung des Merchant für Rechtsverletzungen seines Affiliate

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 126
  • MIR 2008, Dok. 292
  • K&R 2008, 756
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Auszug aus OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08
    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Verwendung des Begriffs pornografische Inhalte im Sinne des § 184 StGB, § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV in einem Unterlassungsausspruch keine Bestimmtheitsbedenken erhoben (vgl. BGH, Urt. v. 18. Oktober 2007 - I ZR 165/05, juris; vgl. auch BGH GRUR 2008, 534 ff. - ueber18.de).

    Insbesondere sind die Bestimmungen des Jugendschutzrechts Marktverhaltensregelungen i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG (vgl. BGH GRUR 2008, 534 - ueber18.de Tz. 50 m. w. N.).

  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08
    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so genau zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände für den Normadressaten schon aus dem Gesetz selbst zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln und konkretisieren lassen; auf diese Weise wird sichergestellt, dass jedermann sein Verhalten auf die Strafrechtslage eigenverantwortlich einrichten kann und keine unvorhersehbaren staatlichen Reaktionen befürchten muss (vgl. BVerfGE 105, 135 [152 f.] m. w. N.).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08
    Durch die Bezugnahme sind die vom Antrag erfassten Medien konkret bestimmt: eine weitergehende Benennung der einzelnen Medien im Antrag ist nicht erforderlich (vgl. BGH GRUR 2007, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay Tz. 17).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08
    Etwas anderes kann gelten, wenn bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst ist und auch zwischen den Parteien kein Streit besteht, welche von mehreren Verhaltensweisen ihm unterfällt; dasselbe gilt, wenn der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist (vgl. BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für "Individualverträge" Tz. 16 m. w. N.) und allein die Prüfung ansteht, ob der den Wortlaut der Norm wiederholende Klageantrag zu weit geht und mithin insoweit unbegründet ist (vgl. BGH GRUR 2003, 886 [887] - Erbenermittler m. w. N.).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08
    aa) Auf den Streitfall ist deutsches Wettbewerbsrecht anzuwenden, weil sich die Internetauftritte, auf deren Wettbewerbswidrigkeit der Antragsteller sich beruft, bestimmungsgemäß im Inland auswirken sollen, wie sich aus deren Gestaltung in deutscher Sprache ergibt (vgl. BGH GRUR 2006, 513 - Arzneimittelwerbung im Internet Tz. 25); daneben ist unerheblich, dass diese Auftritte unter der Top Level Domain .to für Tonga erfolgen.
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 22/05

    Umsatzsteuerhinweis

    Auszug aus OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08
    Deshalb sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (vgl. BGH GRUR 2008, 532 - Umsatzsteuerhinweis Tz. 16 m. w. N.).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 143/00

    Erbenermittler und Rechtsberatung

    Auszug aus OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08
    Etwas anderes kann gelten, wenn bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst entsprechend eindeutig und konkret gefasst ist und auch zwischen den Parteien kein Streit besteht, welche von mehreren Verhaltensweisen ihm unterfällt; dasselbe gilt, wenn der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist (vgl. BGH GRUR 2007, 607 - Telefonwerbung für "Individualverträge" Tz. 16 m. w. N.) und allein die Prüfung ansteht, ob der den Wortlaut der Norm wiederholende Klageantrag zu weit geht und mithin insoweit unbegründet ist (vgl. BGH GRUR 2003, 886 [887] - Erbenermittler m. w. N.).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 165/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines unzureichenden

    Auszug aus OLG München, 11.09.2008 - 29 U 3629/08
    Entsprechend hat der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Verwendung des Begriffs pornografische Inhalte im Sinne des § 184 StGB, § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 JMStV in einem Unterlassungsausspruch keine Bestimmtheitsbedenken erhoben (vgl. BGH, Urt. v. 18. Oktober 2007 - I ZR 165/05, juris; vgl. auch BGH GRUR 2008, 534 ff. - ueber18.de).
  • LG München I, 31.03.2009 - 21 O 5012/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Plattformbetreibers bei

    Die Antragstellerin bezieht sich ergänzend auf OLG München, MMR 2009, 126, in dem das OLG München die Werbung auf Internetseiten, die als Tauschbörsen auf rechtswidrige Angebote jugendgefährdender Filme ausgerichtet waren, als Wettbewerbsverstoß qualifiziert und verboten hat.

    Der Fall unterscheidet sich von dem vom OLG München (MMR 2009, 126 - Affiliate- Werbung auf jugendgefährdenden Internetseiten) entschiedenen dadurch, dass dort die Werbung selbst ein Wettbewerbsverstoß war, für den die dortige Antragstellerin aktivlegitimiert war und der auch vom OLG auf Verschulden, nicht auf Störerhaftung gestützt wurde.

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