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OLG München, 11.09.2017 - 27 U 688/17 Bau |
Volltextveröffentlichungen (7)
- BAYERN | RECHT
BGB § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 642 Abs. 2, § 643
Bauvertrag: Unwirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses von Entschädigungsansprüchen bei Bauzeitverzögerungen durch den Besteller - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses bauzeitbedingter Mehrkosten
- rewis.io
Bauvertrag: Unwirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses von Entschädigungsansprüchen bei Bauzeitverzögerungen durch den Besteller
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631 Abs. 1
Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses bauzeitbedingter Mehrkosten - rechtsportal.de
Annahmeverzug; Besteller; Auftragnehmer; Bauleistung; Bauvertrag; Berechnung; Berufung; entgangener Gewinn; Entschädigungsanspruch; Ersatzanspruch; Frist; Leistung; Mitwirkung; unangemessene Benachteiligung; Unternehmer; Zeitpunkt; Vertragspflicht; bauübliche Störung; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ansprüche wegen Bauablaufstörungen können nicht ausgeschlossen werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
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- LG Memmingen, 08.02.2017 - 1 HKO 1976/12
Anspruch auf Entschädigung wegen bauablaufbezogener Störungen
Auszug aus OLG München, 11.09.2017 - 27 U 688/17
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 08.02.2017, Az. 1 HK O 1976/12, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.