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   OLG München, 11.11.1994 - 15 W 1742/94   

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https://dejure.org/1994,3367
OLG München, 11.11.1994 - 15 W 1742/94 (https://dejure.org/1994,3367)
OLG München, Entscheidung vom 11.11.1994 - 15 W 1742/94 (https://dejure.org/1994,3367)
OLG München, Entscheidung vom 11. November 1994 - 15 W 1742/94 (https://dejure.org/1994,3367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung einer Stufenklage auf Auskunft im Zusammenhang mit erbrechtlichen Vorgängen bis zur Erteilung eines Erbscheins; Verfahrensrechtliche Voraussetzungen ; Vorgreiflichkeit im Sinne von § 148 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2362 § 2365; ZPO § 148
    Aussetzung einer erbrechtlichen Stufenklage wegen eines rechtshängigen Erbscheinsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 779
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 19.02.2013 - VI ZR 45/12

    Aussetzung des Rechtsstreits nach der EuGVVO: Parteiidentität bei Klagen wegen

    Sie kann daher nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04, NJW-RR 2006, 1289 Rn. 6; OLG München, NJW-RR 1995, 779; OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 215).
  • OLG Hamm, 07.12.2016 - 11 U 41/07
    Zwar weist der Erbschein des Amtsgerichts Meppen vom 26.01.2015 den Kläger als alleinigen Erben aus, womit grundsätzlich gemäß § 2365 BGB eine gesetzliche Vermutung seiner Alleinerbenstellung einhergeht, jedoch greift diese Vermutung nach heute herrschender Auffassung in Rechtsprechung (s. u.a.: OLG Frankfurt, Urteil v. 02.03.1994 - 23 U 46/93 -, Rn. 26, juris: bei Anspruch nach § 2362 Abs. 1 BGB; a.A.: OLG München, Beschluss v. 11.11.1994 - 15 W 1742/94 -, Rn. 14f., juris) und Literatur (Übersicht bei Herzog in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 2365 Rn. 50, s. auch: Mayer in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2365 Rn. 22f.) im Falle eines Rechtsstreits zwischen Erbanwärtern nicht.
  • KG, 02.06.2014 - 25 U 4/14

    Vermutungswirkung des Erbscheins: Erbprätendentenstreit vor dem Prozessgericht;

    Soweit in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung für Aktivprozesse des klagenden Erbscheinsinhabers anderweitiges vertreten wird (vgl. etwa OLG München NJW-RR 1995, 779), bedarf es einer Revisionszulassung nicht, da die Vermutungswirkung des Erbscheins nach § 2365 BGB die hier streitige Frage einer schweren Verfehlung der Beklagten i.S.d. § 2333 Abs. 1 BGB aus den bereits unter I.1.a. aufgezeigten Gründen nicht erfasst.
  • BayObLG, 30.04.1998 - 1Z BR 187/97

    Erbscheinsverfahrens in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Das Streitgericht ist an das Ergebnis des Erbscheinsverfahrens nicht gebunden (vgl. auch OLG München NJW-RR 1995, 779/780).
  • OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 91/98

    "Zinslose Darlehen" als ehebedingte Zuwendungen

    Zuwendungen unter Ehegatten liegt nach ständiger Rechtsprechung (BGH FamRZ 93, 1297 (1298); BGH NJW-RR 90, 386 (387); OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 214; OLG Celle OLGR 1995, 91; OLG Hamm OLGR 1993, 173) nämlich in der Regel die Vorstellung und Erwartung zugrunde, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben wird und die Zahlungen damit der Ehe dienen und Teil der gemeinsamen Vorstellung über die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft sind.
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2007 - 15 W 40/07

    Verfahrensaussetzung nur bei Vorgreiflichkeit eines laufenden

    Ein lediglich rechtlicher Einfluss durch die Entscheidung einer Vorfrage reicht nach Auffassung des Senats nicht aus (so aber OLG Köln, NJW-RR 1988, 1172; OLG München NJW-RR 1995, 779, 780), zumal § 148 ZPO auf die Abhängigkeit vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abstellt (vgl. BGH Beschl. v. 30. März 2005, X ZB 26/04, juris Rz. 9 = NJW 2005, 1947 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 9546/16

    Schadensersatzanspruch wegen Kartellverstoßes - Süßwarenkartell

    Denn mit Abschluss der erstinstanzlichen Beweisaufnahme liegt der detaillierte gerichtlich festgestellte Sachverhalt vor (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 11. November 1994 - 15 W 1742/94 -, Rn. 24, juris).
  • OLG Hamm, 01.09.2006 - 15 W 125/06

    Anfechtung der Aussetzung eines Informationserzwingungsverfahrens

    § 252 ZPO eröffnet nach herrschender Auffassung nur eine Verfahrensrechtsbeschwerde, das Beschwerdegericht hat also lediglich zu überprüfen, ob der Aussetzungsbeschluss auf Verfahrensfehlern beruht oder die Voraussetzungen bzw. Grenzen des Ermessens verkannt hat (OLG München, NJW-RR 1995, 779; OLG Frankfurt, OLGReport 1998, 15; Müko-ZPO/Feiber, 2. Aufl., § 252 Rn. 25 f.; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 252 Rn. 8; Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 252 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 11 UF 84/03

    Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit im FGG

    Im Rahmen der Beschwerde kann die Entscheidung des Amtsgerichts dabei durch den Senat allein daraufhin überprüft werden, ob überhaupt ein Fall der Vorgreiflichkeit vorliegt oder das Amtsgericht sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (OLG Köln, OLGR 2002, 217; vgl. auch OLG München NJW-RR 1995, 779).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2000 - 22 W 5/00

    EuGVÜ: Verfahrensaussetzung bei Sachzusammenhang; Ermessensfehler des

    Dieses Ermessen kann der Senat im Beschwerdeverfahren des § 252 ZPO auf Fehler überprüfen (vgl. OLG München, NJW-RR 1995, 779; OLG Celle, NJW 1975, 2208; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Rostock, 30.03.2023 - 3 W 30/23

    Aussetzung des Erbschaftsprozesses wegen laufendem Erbscheinsverfahren

  • LG Dresden, 28.09.2005 - 10 O 3727/04
  • OLG Stuttgart, 28.12.1998 - 20 W 19/98

    Präjudizialität als Voraussetzung für eine Verfahrensaussetzung gem. § 148 ZPO

  • LG Braunschweig, 21.10.2021 - 8 T 500/21

    Aussetzung Erbrechtsprozess bis zur Entscheidung über die Erteilung des

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