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   OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 193/14   

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https://dejure.org/2014,39886
OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 193/14 (https://dejure.org/2014,39886)
OLG München, Entscheidung vom 11.12.2014 - 34 Wx 193/14 (https://dejure.org/2014,39886)
OLG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 34 Wx 193/14 (https://dejure.org/2014,39886)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1018, 1019; GBO §§ 22 Abs. 1, 53 Abs. 1, 84; BayStrWG Art. 11, 12
    Dienstbarkeit an einem Grundstück, deren Fläche zur öffentlichen Straße gewidmet wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Wechsels der Straßenbaulast; Rechtsfolgen der Widmung des Ausübungsbereichs eines Geh- und Fahrtrechts als öffentliche Straße

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Amtswiderspruch Grundbuch - Löschung eines Geh- und Fahrtrechts vor 40 Jahren im Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen des Wechsels der Straßenbaulast; Rechtsfolgen der Widmung des Ausübungsbereichs eines Geh- und Fahrtrechts als öffentliche Straße

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen des Wechsels der Straßenbaulast

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorteile einer Dienstbarkeit trotz Widmung als öffentliche Straße?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2015, 392
  • BauR 2015, 881
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 9 U 115/94

    Wegfall des Vorteils für herrschendes Grundstück durch Widmung des dienenden

    Auszug aus OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 193/14
    14 (1) Aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.12.1994 (MDR 1995, 471) wird teilweise der Schluss gezogen, dass bei einem Wegerecht der Vorteil für das herrschende Grundstück (§ 1019 BGB) schon dann endgültig verloren geht, wenn der Ausübungsbereich als öffentliche Straße gewidmet wird (siehe auch DNotI-Report 2003, 55).

    Indessen genügt die Feststellung, dass nach objektiven Anhaltspunkten bei normalem und regelmäßigem Verlauf der Dinge in der Zukunft mit derartigen Vorteilen nicht mehr zu rechnen ist (siehe OLG Düsseldorf MDR 1995, 471; siehe auch BayObLGZ 1988, 14/16).

  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 193/14
    Die Gesetzesverletzung muss feststehen, die Unrichtigkeit hingegen nur glaubhaft sein (BayObLGZ 1983, 187/188; BayObLG Rpfleger 1987, 101; Demharter § 53 Rn. 28; Hügel/Holzer GBO 2. Aufl. § 53 Rn. 32 m. w. N.).
  • BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 2 Z 92/87

    Löschung einer Grunddienstbarkeit wegen Gegenstandslosigkeit

    Auszug aus OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 193/14
    Indessen genügt die Feststellung, dass nach objektiven Anhaltspunkten bei normalem und regelmäßigem Verlauf der Dinge in der Zukunft mit derartigen Vorteilen nicht mehr zu rechnen ist (siehe OLG Düsseldorf MDR 1995, 471; siehe auch BayObLGZ 1988, 14/16).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz

    Auszug aus OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 193/14
    In beiden Fällen ist die Beschwerde nur mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs (BGH FGPrax 2011, 163/164), also beschränkt zulässig (§ 71 Abs. 2 Satz 2 GBO), weil sie auf die Berichtigung einer ursprünglich unrichtigen Eintragung abzielt.
  • BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 44/83

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei gemeinschaftlicher

    Auszug aus OLG München, 11.12.2014 - 34 Wx 193/14
    Die Gesetzesverletzung muss feststehen, die Unrichtigkeit hingegen nur glaubhaft sein (BayObLGZ 1983, 187/188; BayObLG Rpfleger 1987, 101; Demharter § 53 Rn. 28; Hügel/Holzer GBO 2. Aufl. § 53 Rn. 32 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 05.02.2019 - 5 W 94/18

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch nach Teilung des

    Welche rechtliche Relevanz dem Umstand zukommt, dass die berechtigten Grundstücke nunmehr an die inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße "Am K..." angeschlossen sind, bedarf keiner Entscheidung (zur Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen in solchen Fällen ein Wegfall des Vorteils für das herrschende Grundstück im Sinne des § 1019 BGB anzunehmen sein kann, OLG München, Rpfleger 2015, 392; OLG Düsseldorf, MDR 1995, 471; BayObLG, BayObLGZ 1971, 1; Alexander in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, BGB, 2018, § 1019 Rdn. 74; Weber in: Staudinger, BGB, 2017, § 1019 Rdn. 11; Gutachten DNotI-Report 2003, 55).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2017 - 20 W 288/17

    Grundbuch: Amtswiderspruch gegen Ablehnung einer Berichtigung im Rahmen von

    Ein solcher Fall liegt aber vor, wenn, wie die Beschwerdeführerin der Sache nach einwendet, das Grundbuchamt ohne das Vorliegen einer Bewilligung oder ohne Nachweis der Unrichtigkeit im Sinne des § 22 Abs. 1 GBO ein Recht löscht (vgl. hierzu OLG München RPfleger 2015, 392, zitiert nach juris; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 22 Rz. 6, mit weiteren Nachweisen).

    Lehnt das Grundbuchamt die Berichtigung einer ursprünglich unrichtigen Löschung ab, kann der Beteiligte also mit der Beschwerde nur die Eintragung eines Amtswiderspruchs verfolgen, § 71 Abs. 2 GBO (vgl. hierzu OLG München RPfleger 2015, 392; Demharter, a.a.O., § 71 Rz. 30, 44, 51, mit weiteren Nachweisen).

    Notwendig für die Eintragung des Widerspruchs ist weiter, dass im Zeitpunkt seiner Eintragung die Unrichtigkeit noch fortbesteht (vgl. hierzu OLG München RPfleger 2015, 392).

  • OLG München, 08.05.2017 - 34 Wx 16/17

    Zwischenverfügung - wegen lastenfreier Abschreibung eines Gehrechts

    Ein Wegfall des Vorteils allein wegen des eingetretenen Erschließungszustands wird allerdings nicht ohne weiteres anzunehmen sein (vgl. Senat vom 11.12.2014, 34 Wx 193/14 = Rpfleger 2015, 392 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2015 - 1 U 246/12

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Eine vage Möglichkeit, dass die Dienstbarkeit in Zukunft doch noch einmal einen Vorteil bietet, verhindert zwar ihr Erlöschen nicht (vgl. m.w.N. OLG München, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 34 Wx 193/14 - Rn. 15, juris).
  • OLG Hamm, 18.10.2021 - 5 U 42/21
    Eine vage Möglichkeit, dass die Grunddienstbarkeit in Zukunft doch noch einmal einen Vorteil bietet, verhindert demnach ihr Erlöschen nicht (BayObLG, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 34 Wx 193/14 -, Rn. 15, juris).
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