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   OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88   

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https://dejure.org/1989,2459
OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88 (https://dejure.org/1989,2459)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.1989 - 29 U 2366/88 (https://dejure.org/1989,2459)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 1989 - 29 U 2366/88 (https://dejure.org/1989,2459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungsmietvertrag; Auslegung von Formularklauseln; Haftungsausschluss; Instandhaltungskosten; Haftung des Mieters; Beweislast; Pfandrechtsausübung; Besitzaufgabe; Renovierungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • taz.de (Pressebericht, 17.1.1989)

    Münchner Mieter helfen Mietern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1499
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

    Auszug aus OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
    Der Bundesgerichtshof hat die Frage bisher nicht umfassend entschieden, dem Mieter aber dann den Beweis für mangelnde Schadensursache und mangelndes Verschulden auferlegt, wenn der vermietete Raum "infolge des Mietgebrauchs" zerstört worden ist (BGHZ 66, 349).

    In vielen Fällen wird schon nach dem Schadensverlauf jede dem Vermieter zuzurechnende Ursache von vornherein ausscheiden (vgl. BGHZ 66, 349).

  • BGH, 16.10.1963 - VIII ZR 28/62

    Anforderungen an die Auslegung eines Mietvertrages - Vorliegen eines Vertrages

    Auszug aus OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
    Sie hat diese Beweislastumkehr aber, soweit ersichtlich, nicht über den typischen Gefahr- und Risikobereich des Schuldners hinaus ausgedehnt (OLG Karlsruhe a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1964, 33, 35 und Versicherungsrecht 1976, 1085; 1978, 87).
  • BGH, 11.10.1967 - VIII ZR 76/65

    Notwendigkeit der schriftlichen Bestätigung einer Nebenabrede zu einem

    Auszug aus OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
    Eine Schriftlichkeitsklausel kann dadurch außer Kraft gesetzt werden, daß die Vertragschließenden deutlich den Willen zum Ausdruck bringen, die mündlich getroffene Abrede solle ungeachtet dieser Klausel gelten (BGH NJW 1968, 32; BM 1981, 121 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.05.1982 - 4 REMiet 10/81

    Wirksamkeit eines Formularmietvertrages; Rüge des Mieters von

    Auszug aus OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
    Die Unwirksamkeit einer Mietvertragsklausel, wonach die Mieter für die Verstopfung von Abflußleitungen haften, deren Ursache nicht festgestellt werden kann (OLG Hamm, NJW 1982, 2005 ), beruht letztlich auf dieser Erwägung; denn eine nach § 11 Nr. 15 AGBG unzulässige Risikoverlagerung zu Lasten des Mieters liegt dort gerade deshalb vor, weil mit einer solchen Klausel dem Mieter die Beweislast für einen nicht in seinem unmittelbaren Herrschafts- und Obhutsbereich befindlichen Umstand aufgebürdet wird (OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • BGH, 17.03.1976 - VIII ZR 274/74

    Anzeigepflicht des Mieters beim Auftreten eines Mangels der gemieteten Sache

    Auszug aus OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
    Danach hat der Vermieter insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß von der Heizungs-, Elektro- und Sanitärinstallation des Hauses keine Gefahren für die vermietete Wohnung ausgehen (vgl. BGH WM 1976, 537 ).
  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
    Dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31.10.1984 (NJW 1985, 320 ) habe ein völlig anders geartetes Rechtsgeschäft, nämlich die Lieferung von Möbeln aufgrund eines Bestellscheines, zugrunde gelegen.
  • OLG Karlsruhe, 09.08.1984 - 3 REMiet 6/84

    Beweislast; Schäden der Mietsache; Wohnraummiete; Vertragliche Abnutzung;

    Auszug aus OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
    Die umfassende Beweislast nach § 548 BGB trifft den Mieter erst dann, wenn feststeht, daß dessen Handlung in dem durch den Mietgebrauch begrenzten Bereich stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 1985, 142 ).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Auszug aus OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
    d) Dem kann nicht entgegengehalten werden, daß der Bundesgerichtshof (BGHZ 101, 253 ) die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter sogar dann für zulässig erachtet hat, wenn solche in der Wohnung bei Vertragsbeginn nicht durchgeführt worden waren.
  • OLG Stuttgart, 12.02.1988 - 2 U 159/87

    Unwirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen; Unangemessene Benachteiligung;

    Auszug aus OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
    b) Dem Beklagten ist zuzugeben, daß in der sozialen Wirklichkeit aufgrund einer verbreiteten, vom ursprünglichen gesetzlichen Leitbild abweichenden Übung und aufgrund eines damit zusammenhängendes Wandels der Anschauungen dieses ursprüngliche gesetzliche Leitbild gewisse Einschränkungen erfahren hat (OLG Stuttgart BB 1988, 586 ).
  • LG München I, 14.01.1988 - 7 O 17175/87
    Auszug aus OLG München, 12.01.1989 - 29 U 2366/88
    das Urteil des Landgerichts München I vom 14.01.1988 - 7 O 17175/87 aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise, die Ziffer II des angefochtenen Urteils dahin abzuändern, daß der Beklagte verurteilt wird, dadurch zu widerrufen, daß er die Unwirksamkeitserklärung durch das Urteil vom 14.01.1988 in der ... bekanntgibt.
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    So hat das Oberlandesgericht München in einem Rechtsstreit zur Überprüfung von Klauseln eines Mustermietvertrages entschieden, der Vermieter müsse beweisen, daß die Schadensursache in dem Bereich gesetzt worden ist, der der Obhut und Sachherrschaft des Mieters unterliegt; hierzu müsse der Vermieter gegebenenfalls die Möglichkeit einer aus seinem eigenen Verantwortungs- und Pflichtenkreis herrührenden Schadensursache ausräumen (NJW-RR 1989, 1499, 1501).
  • OLG Celle, 29.12.1989 - 2 U 200/88
    Die Frage, wie die Klausel auszulegen ist, wobei der Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung zu gelten hätte (vgl. hierzu BGHZ 91, 56, 61; BGHZ 95, 350, 353 und OLG München, WuM 1989, 128 ), stellt sich nicht.

    Für das Kontrollverfahren nach § 13 AGBG gilt der Grundsatz der für den Gegner des Verwenders ungünstigsten Auslegung, der sogenannte Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung (vgl. BGHZ 91, 56, 61; BGHZ 95, 350, 353 und OLG München, WuM 1989, 128 ).

    Für den Senat besteht kein Anlass, von dieser Entscheidung und von dem in dem gleichen Rechtsstreit ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 12. Februar 1988 (- 2 U 159/87 -, NJW 1988, 1150 f.) abzuweichen (vgl. auch Urteil des OLG München vom 12. Januar 1989 (- 29 U 2366/88 -, WuM 1989, 128 ff., wonach eine Reparaturklausel ohne ziffernmäßige Beschränkung als unwirksam anzusehen ist).

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 199/03

    Gewerberaummiete: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Durchsetzung des

    Deswegen muss der Vermieter sich zunächst darauf beschränken, einer Entfernung der Gegenstände durch den Mieter zu widersprechen (OLG München, Urt. v. 12.1.1989 - 29 U 2366/88, unter Ziff. 6, zitiert nach Juris; Artz in MünchKomm/BGB, 4. Aufl., § 562b Rz. 1; Staudinger/Emmerich, BGB, Bearbeitung, 2003, § 562b Rz. 9).
  • LG Frankfurt/Main, 27.02.1990 - 13 O 474/89

    Keine Knebelmietverträge!

    Die genannte Bestimmung ist daher, was die Beweislastumkehr anbetrifft, nach § 11 Nr. 15 a) AGBG und im Übrigen auf Grund von § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (vgl. auch BGH, WuM 1989, 324 ; OLG München, WuM 1989, 128 und LG Hannover, WuM 1988, 259).
  • OLG München, 15.01.1997 - 3 U 5356/96

    Verantwortlichkeit des Vermieters bezüglich des ordnungsgemäßen Zustands eines

    Erst wenn ihr dies gelingt und damit feststeht, daß der Brand auf einer Benutzung der Mietsache durch die Beklagte beruht, hätte sich die Beklagte hinsichtlich der Verursachung und ihres Verschuldens zu entlasten (BGH NJW 1994, 2020; Oberlandesgericht München NJW-RR 1989, 1499 (1501); Oberlandesgericht Karlsruhe NJW 1985, 142 ; Staudinger-Emmerich, BGB , 13. Aufl., § 548 Rdnr. 16 ff.; Soergel-Kummer, BGB , 12. Aufl., § 548 Rdnr. 11).
  • OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 38/03

    Überlassen des Besitzes an Mieträumen bei Verwehrung des jederzeitigen,

    Deswegen muss der Vermieter sich zunächst darauf beschränken, einer Entfernung der Gegenstände durch den Mieter zu widersprechen (OLG München, Urteil vom 12.01.1989 - 29 U 2366/88 - unter Ziff. 6, zitiert nach Juris; Artz a.a.O.; Staudinger/Emmerich a.a.O., Rn. 9).
  • LG Hildesheim, 19.11.2004 - 7 S 220/04

    Beweislastverteilung zwischen Mieter und Vermieter bei der Abwicklung von Schäden

    Stehe fest, dass die Schaden stiftende Handlung in dem durch den Mietgebrauch begrenzten Bereich stattgefunden habe, so sei eine Beweislastverteilung zu Ungunsten des Mieters gerechtfertigt (OLG München NJW-RR 1989, 1499, 1501) [OLG München 12.01.1989 - 29 U 2366/88] .
  • LG Berlin, 19.09.2000 - 64 S 162/00

    Schadensersatzanspruch des Mieters wegen Eigentumsschäden aufgrund eines

    Erst wenn hinreichend erwiesen ist, dass die Schadensursache aus dem Obhutsbereich des Mieters hervorgegangen sein muss, obliegt diesem der Entlastungsbeweis gemäß § 548 BGB , er habe den Schaden nicht zu vertreten (OLG Karlsruhe, NJW 1985, 142 [OLG Karlsruhe 09.08.1984 - 3 Re Miet 6/84]; OLG München, NJW-RR 1989, 1499, 1501) [OLG München 12.01.1989 - 29 U 2366/88] .
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