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   OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18 Bau   

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OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18 Bau (https://dejure.org/2019,2065)
OLG München, Entscheidung vom 12.02.2019 - 9 U 728/18 Bau (https://dejure.org/2019,2065)
OLG München, Entscheidung vom 12. Februar 2019 - 9 U 728/18 Bau (https://dejure.org/2019,2065)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io

    Übernahme von Planungsverantwortung beim Konzessionsvertrag

  • ra.de
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabeverfahren; eindeutiger Wortlaut; Inhaltskontrolle; Hauptleistungspflicht; vergaberechtskonforme Auslegung; Planungsverantwortung; Nachprüfungsverfahren; Vollständigkeit und Richtigkeit; Vermutung

  • rechtsportal.de

    Mehrvergütungsansprüche eines Bieterkonsortiums wegen Mehrkosten bei der Errichtung eines Autobahnabschnitts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unkalkulierbare Risiken übernommen: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Auch im Berufungsverfahren Klage von Baukonsortium auf Mehrvergütung für Autobahnausbau nicht erfolgreich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Autobahnausbau zwischen Augsburg und Ulm: Betreiber muss Mehrkosten selbst tragen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auch im Berufungsverfahren Klage von Baukonsortium auf Mehrvergütung für Autobahnausbau nicht erfolgreich

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Unverbindliche Referenzplanung zulässig bei Konzessionsvergaben

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Unverbindliche Referenzplanung zulässig bei Konzessionsvergaben

  • welt.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.02.2019)

    Streit mit Bund: Autobahnbetreiber muss Ausbau wohl selbst finanzieren

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Mehrvergütung nach Übernahme der Planungsrisiken beim Konzessionsvertrag zum Ausbau und Betrieb einer BAB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unkalkulierbare Risiken übernommen: Kein Anspruch auf Mehrvergütung! (IBR 2019, 243)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LG München I, 31.01.2018 - 11 O 6461/17

    Ansprüche auf Mehrvergütung im Rahmen eines Konzessionsvertrags

    Auszug aus OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 31.01.2018 verkündete Urteil des Landgerichts München I, Az. 11 O 6461/17, wird zurückgewiesen.

    dass das am 31.01.2018 verkündete Urteil des Landgerichts München I, Az. 11 O 6461/17, dahingehend abgeändert wird, dass die Beklagte und Berufungsbeklagte verurteilt wird, an die Klägerin und Berufungsklägerin einen Betrag in Höhe von 34.282.893,88 Euro sowie Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen.

    Das am 31.01.2018 verkündete Urteil des Landgerichts München I, Az. 11 O 6461/17, wurde der Beklagten am 05.02.2018 zugestellt.

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18
    Dies trägt auch dem Grundsatz Rechnung, dass die Vertragsparteien im Rahmen der ihnen zustehenden Vertragsfreiheit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung grundsätzlich frei regeln können (vgl. BGH, Urteil vom 24.3. 2010, VIII ZR 178/08, NJW 2010, 2789 f.).

    Dabei kann die Feststellung, ob eine Klausel die Grenzen eines angemessenen vertraglichen Interessenausgleichs i. S. des § 307 I 1 BGB überschreitet, nicht ohne Berücksichtigung der Art des konkreten Vertrags, der typischen Interessen der Vertragschließenden und der die jeweilige Klausel begleitenden Regelung getroffen werden (BGH, Urteil vom 24.3. 2010, VIII ZR 178/08, NJW 2010, 2789 Rdnr. 26; KG Berlin, a.a.O., Ziff. 3.1.1).

  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18
    Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit der vorliegenden Ergänzungsvereinbarung wirkt sich bei der Auslegung des Vereinbarten dahingehend aus, dass die Partei, die ein ihr günstiges Auslegungsergebnis auf Umstände außerhalb der Urkunde stützt, diese darzulegen und zu beweisen hat (BGH, Urteil vom 5.2. 1999 - V ZR 353-97, NJW 1999, 1702 [1703]).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Auszug aus OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18
    Ob ein schlüssiges Verhalten als Willenserklärung zu werten ist, ist eine Frage der Auslegung (BGH, Urteil vom 26.1. 2005 - VIII ZR 66/04, NJW-RR 2005, 639 (640)).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18
    Der Verhinderung eines Vortrags käme es gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BGH, Beschluss vom 26.06.2007, XI ZR 201/06, juris Tz. 9).
  • BGH, 20.06.1990 - VIII ZR 158/89

    Rangverhältnis einer mehrfach abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18
    Davon, dass ein tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkt übersehen oder für unerheblich gehalten wurde, ist in der Regel dann auszugehen, wenn keine Partei auf ihn eingegangen ist (BGH, Urteil vom 23.09.1992, I ZR 248/90, NJW 1993, 667; BGH, Urteil vom 20.06.1990, VIII ZR 158/89, NJW 1991, 637 (639); Rensen, "§ 139 ZPO n.F. - Stärkung der ersten Instanz oder alles beim Alten", AnwBl 2002, 633 (637)).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 42/86

    Notare-Zivilverfahrensrecht-Beurkundungsnotwendigkeit ergänzender Vereinbarungen

    Auszug aus OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18
    Zu Recht weist die Klägerin jedoch darauf hin, dass eine Anschlussberufung nur dort zulässig ist, wo das Begehren des Anschlussberufungsklägers auf mehr gerichtet ist, als ihm das angefochtene Urteil zugesprochen hat, d.h. es muss damit mehr erreicht werden sollen, als die Zurückweisung der Berufung (vgl. BGH, Urteil vom 02.10.1987 - V ZR 42/86, NJW-RR 1988, 185 (185); Zöller, a.a.O., § 524 Rn. 31).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 248/90

    Rechtliches Gehör bei gerichtlicher Vertragauslegung

    Auszug aus OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18
    Davon, dass ein tatsächlicher oder rechtlicher Gesichtspunkt übersehen oder für unerheblich gehalten wurde, ist in der Regel dann auszugehen, wenn keine Partei auf ihn eingegangen ist (BGH, Urteil vom 23.09.1992, I ZR 248/90, NJW 1993, 667; BGH, Urteil vom 20.06.1990, VIII ZR 158/89, NJW 1991, 637 (639); Rensen, "§ 139 ZPO n.F. - Stärkung der ersten Instanz oder alles beim Alten", AnwBl 2002, 633 (637)).
  • BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber

    Auszug aus OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18
    Sofern die Klägerin vorträgt, es sei objektiv unmöglich gewesen, innerhalb der kurzen Angebotsfrist im Vergabeverfahren die streitgegenständliche Autobahnstrecke zu planen - und jedenfalls deshalb nur erkennbare Risiken übernommen worden sein könnten - ist die Klägerin darauf hinzuweisen, dass die Bindung an die übernommene Planungsverantwortung, auch für die Referenzplanung, nur durch Rüge gegenüber der Beklagten und Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens hätte beseitigt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2016, X ZR 77/14, ZfBR 2016, 609f. = BeckRS 2016, 7890): Die Referenzplanung der Beklagten war vorliegend Bestandteil der Vergabeunterlagen, mit deren Übernahme - auch hinsichtlich der in der Planung enthaltenen etwaigen Planungsfehler - sich die Klägerin nicht nur konkludent, sondern ausdrücklich einverstanden erklärt hat.
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG München, 12.02.2019 - 9 U 728/18
    Eine unangemessene Benachteiligung liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGH, Urteil vom 1.2. 2005, X ZR 10/04, NJW 2005, 1774 (1775); BGH, Urteil vom 3.11.1999, VIII ZR 269/98, BGHZ 143, 104 (113); KG, Urteil vom 10.09.2012, 23 U 161/11, IBRRS 2012, 3916f.)).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

  • BGH, 24.07.2008 - VII ZR 55/07

    Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern

  • BGH, 30.06.2011 - VII ZR 13/10

    Auslegung eines VOB-Vertrages: Detaillierte Angaben im Leistungsverzeichnis als

  • KG, 10.09.2012 - 23 U 161/11

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Konzessionsvertrages im

  • OLG Celle, 26.11.2019 - 13 U 127/18

    Anpassung eines Konzessionsvertrages; Privat finanzierter Ausbau und Betrieb

    So ergibt sich beispielsweise aus dem Urteil des OLG München vom 12. Februar 2019 (9 U 728/18 Bau, juris Rn. 3), dass in dem Konzessionsvertrag betreffend das A-Modell-Pilotprojekt für die A 8 eine Anschubfinanzierung von 75 Mio. EUR vereinbart wurde.

    Es kann dahinstehen, ob die von den Parteien mit dem Vertrag vom 10. Juli 2008 getroffenen Regelungen über die Begrifflichkeit einer bloßen Baukonzession hinausgehen und vorliegend deshalb insbesondere wegen der langen Vertragsdauer und der umfassenden Übertragung von Pflichten im Wege einer "Privatisierung auf Zeit" ein Vertragstyp "sui generis" anzunehmen ist (so für das A-Modell: OLG München, Urteil vom 12. Februar 2019 - 9 U 728/18 Bau, juris Rn. 109 f.).

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