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   OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09   

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OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09 (https://dejure.org/2009,6200)
OLG München, Entscheidung vom 12.03.2009 - 34 Wx 9/09 (https://dejure.org/2009,6200)
OLG München, Entscheidung vom 12. März 2009 - 34 Wx 9/09 (https://dejure.org/2009,6200)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 158, 883 Abs. 1
    Vormerkung zur Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei drohender Zwangsvollstreckung

  • openjur.de

    Grundbucheintragung: Vormerkung eines Rückübertragungsanspruches bei drohender Zwangsvollstreckung in den Vertragsbesitz

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 158, 883 Abs. 1
    Vormerkung zur Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei drohender Zwangsversteigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Drohende Zwangsvollstreckung als ausreichend bestimmte Bedingung für Eintragung der Vormerkung eines Rückübertragungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vormerkbarkeit eines Rückübertragungsanspruchs?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 48 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 158, 883 Abs. 1
    Vormerkung zur Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs bei drohender Zwangsvollstreckung

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksübertragung - Rückauflassung: Grundbucheintrag zu Unrecht abgelehnt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtauflassungsvormerkung kann im Grundbuch eingetragen werden! (IMR 2010, 1007)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 950
  • MDR 2009, 585
  • DNotZ 2009, 764
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Auszug aus OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09
    Er ist vielmehr vertraglich gebunden (vgl. BGHZ 134, 188; BGHZ 151, 116/121).

    Die Bestimmbarkeit eines durch Vormerkung zu sichernden bedingten Rechts wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Eintritt der Bedingung möglicherweise erst durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden kann (zuletzt BGHZ 151, 116/123).

    Eine inhaltliche Bestimmung ist meist dann gewährleistet, wenn die Vertragsklausel auf Begrifflichkeiten im Gesetz zurückgreift, für die es eine gefestigte Rechtsprechung gibt (BGHZ 151, 116: grober Undank; OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse; OLG Zweibrücken MittBayNot 2005, 146: Erfüllung bestimmter grundstücksbezogener Verkehrssicherungspflichten; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 203: Verarmung des Schenkers).

  • OLG München, 10.04.2007 - 32 Wx 58/07

    Vormerkung zur Sicherung des Rückforderungsrechts des Schenkers aufgrund

    Auszug aus OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09
    Soweit in deren Zusammenhang die alternative Bedingung einer "wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen" formuliert ist, hat das Grundbuchamt diese nach Maßgabe der Entscheidung des 32. Zivilsenats vom 10.4.2007 (32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenberger) hingenommen.

    Eine inhaltliche Bestimmung ist meist dann gewährleistet, wenn die Vertragsklausel auf Begrifflichkeiten im Gesetz zurückgreift, für die es eine gefestigte Rechtsprechung gibt (BGHZ 151, 116: grober Undank; OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse; OLG Zweibrücken MittBayNot 2005, 146: Erfüllung bestimmter grundstücksbezogener Verkehrssicherungspflichten; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 203: Verarmung des Schenkers).

  • OLG Düsseldorf, 24.07.2002 - 3 Wx 320/01

    Der bei einer Eigentumsübertragung an einem Grundstück vorbehaltene

    Auszug aus OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09
    Eine inhaltliche Bestimmung ist meist dann gewährleistet, wenn die Vertragsklausel auf Begrifflichkeiten im Gesetz zurückgreift, für die es eine gefestigte Rechtsprechung gibt (BGHZ 151, 116: grober Undank; OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse; OLG Zweibrücken MittBayNot 2005, 146: Erfüllung bestimmter grundstücksbezogener Verkehrssicherungspflichten; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 203: Verarmung des Schenkers).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2008 - 3 Wx 45/08

    Keine Rückauflassungsvormerkung eines zu unbestimmten bedingten

    Auszug aus OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09
    In diesen Fällen gilt, dass die Beschreibung umso klarer und weniger wertausfüllungsbedürftig zu sein hat (OLG Düsseldorf FGPrax 2008, 144/145).
  • BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83

    Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden

    Auszug aus OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09
    Im Sicherheits- und Polizeirecht "droht" ein als Gefahr definiertes Ereignis, wenn es erkennbar ist, was nicht heißt, dass das Ereignis im einzelnen Fall unmittelbar bevorstehen muss, sondern die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts in überschaubarer Zukunft im Einzelfall genügt (etwa BayVGH BayVBl 1984, 272/276; Berner/Köhler PAG 19. Aufl. Art. 2 Rn. 24).
  • OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 3 W 209/04

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung des

    Auszug aus OLG München, 12.03.2009 - 34 Wx 9/09
    Eine inhaltliche Bestimmung ist meist dann gewährleistet, wenn die Vertragsklausel auf Begrifflichkeiten im Gesetz zurückgreift, für die es eine gefestigte Rechtsprechung gibt (BGHZ 151, 116: grober Undank; OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50: wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse; OLG Zweibrücken MittBayNot 2005, 146: Erfüllung bestimmter grundstücksbezogener Verkehrssicherungspflichten; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 203: Verarmung des Schenkers).
  • OLG München, 09.12.2016 - 34 Wx 417/16

    Eintragungsfähigkeit eines bedingt bestellten Nießbrauchs

    Die Bestimmtheit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z. B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).
  • OLG München, 10.03.2011 - 34 Wx 55/11

    Wohnungsgrundbuch: Inhaltliche Bestimmtheit einer Grunddienstbarkeit; Wahrung des

    Die inhaltliche Bestimmbarkeit ist meist dann sichergestellt, wenn der verwendete Begriff oder die verwendete Umschreibung durch Gesetz oder Rechtsprechung näher ausgefüllt ist und dadurch einen objektiv bestimmbaren Bedeutungsinhalt gewonnen hat (vgl. z. B. BGHZ 151, 116/123 f.; OLG München - 32. Zivilsenat - vom 10.4.2007, 32 Wx 058/07 = MittBayNot 2008, 50 mit Anm. Wartenburger; Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464 mit Anm. Wartenburger; Böhringer Rpfleger 2011, 133/135; verneint z.B. für Sympathisanteneigenschaft: LG Düsseldorf Rpfleger 2006, 648; für negative Veränderung des "bisherigen Lebensstandards": OLG Düsseldorf ZfIR 2008, 764 mit Anm. Heinze).
  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 270/13

    Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung: Sicherung eines

    Auch im Fall der Rückauflassungsvormerkung wegen groben Undanks (BGH NJW 2002, 2461), wegen drohender Zwangsvollstreckung (Senat vom 12.3.2009, 34 Wx 9/09 = MittBayNot 2009, 464) oder wegen wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Erwerbers (OLG München - 32. Zivilsenat - MittBayNot 2008, 50) steht das Grundbuchamt vor dem Problem, nicht nur einen behaupteten Sachverhalt unter das Gesetz zu subsumieren, sondern auch die jeweilige Bedingung als eingetreten festzustellen.
  • OLG Koblenz, 12.05.2010 - 1 U 758/09

    Gläubigeranfechtung: Vornahmezeitpunkt der anfechtbaren Rechtshandlung bei

    Die im Übergabeangebot vorgegebenen (objektiven) Bedingungen ("Angebot kann erst angenommen werden, wenn ...) nahmen dem Erwerbsanspruch des Klägers nicht den festen Rechtsboden (§ 158 Abs. 1 BGB i.V.m. § 8 Abs. 3 AnfG); ebenso wenig die - bei Eintritt einer der Bedingungen - allein vom Willen des Klägers abhängige Rechtsgültigkeit (BGH NJW 2002, 2461 ff.; OLG München NJW-RR 2009, 950 ff.; Rövekamp in: Bamberger/Roth, BGB, 2. Auflage 2008, § 158 Rn. 11).
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