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   OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17   

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https://dejure.org/2018,6829
OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17 (https://dejure.org/2018,6829)
OLG München, Entscheidung vom 12.03.2018 - 21 U 582/17 (https://dejure.org/2018,6829)
OLG München, Entscheidung vom 12. März 2018 - 21 U 582/17 (https://dejure.org/2018,6829)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 142, § 148, § 383 Abs. 1 Nr. 6, § 538 Abs. 2 Nr. 1; VerkProspG § 13 Abs. 1; BörsG § 44 Abs. 1 S. 1; BGB § 311 Abs. 3, § 823 Abs. 2, § 826; StGB § 264a
    Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prospekthaftung; Emissionsprospekt; Beweisangebote; Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 22696/14

    Prospekthaftung bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds

    Auszug aus OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17
    Auf die Berufung des Klägers wird das Schlussurteil des Landgerichts München I vom 13.01.2017, Az.: 22 O 22696/14, samt dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben.

    Unter Abänderung des am 13.01.2017 verkündeten Urteils des LG München I, Az. : 22 O 22696/14 wird der Beklage zu 3) als Gesamtschuldner neben den vormaligen Beklagten zu 1), 2) und 4) verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der Anteile an der sogenannten "... GmbH & Co. KG" in Höhe von nominal EUR 15.000,- Euro (Beteiligungsnummer ...), an den Kläger EUR 14.898,08 nebst jährlichen Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2014 zu bezahlen.

  • BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95

    Bedeutsamkeit des Zeitpunktes eines Geschehens für die Schlüssigkeit eines

    Auszug aus OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte die Annahme von Willkür rechtfertigen können (BGH NJW 1992, 1967, beck-online; BGH NJW-RR 1996, 1212, beck-online).
  • BGH, 06.11.2000 - II ZR 67/99

    Aufhebung und Zurückverweisung im Berufungsverfahren; Aufhebung eines

    Auszug aus OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17
    Denn jedenfalls liegt ein die Aufhebung und Zurückweisung rechtfertigender schwerer Verfahrensfehler i.S.v. § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO dann vor, wenn das Landgericht - wie hier -unter Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs den Kern des Vorbringens einer Partei verkannt und deshalb entscheidungserhebliche Fragen nicht erörtert hat (vgl. Urteil des BGH vom 6.11.2000, Az.: II ZR 67/99, bzw. vom 01.02.2010, Az.: II ZR 209/08).
  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 196/14

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht: Vorliegen eines wesentlichen, eine

    Auszug aus OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17
    Ob die Verkennung der Substanziierungsanforderungen bereits einen Verfahrensfehler darstellt (vgl. z.B. Urteil des BGH vom 22.1.2016, Az.: V ZR 196/14), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 10.02.2015 - VI ZR 343/13

    Deliktische Schadensersatzklage wegen Untreue: Voraussetzungen einer sekundären

    Auszug aus OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17
    Eine solche sekundäre Darlegungslast, die die Verteilung der Beweislast unberührt lässt, setzt voraus, dass die nähere Darlegung dem Behauptenden nicht möglich oder nicht zumutbar ist, während der Bestreitende alle wesentlichen Tatsachen kennt und es ihm zumutbar ist, nähere Angaben zu machen (vgl. Urteil des BGH vom 10.2.2015, Az:. VI ZR 343/13.) Ob diese sekundäre Darlegungslast des Beklagten inhaltlich so weit geht, wie der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 07.08.2017, Az.: 17 U 478/17 meint, kann derzeit ebenso dahinstehen wie die Frage, ob sich daraus - ggf. i.V.m. § 142 ZPO - auch eine Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen ergeben kann.
  • BGH, 12.02.2015 - III ZR 141/14

    Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Verfahrensdauer von Ausgangsverfahren

    Auszug aus OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17
    Ergänzend wird noch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2015 (Az.: III ZR 141/14, Rn.: 33) hingewiesen.
  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08

    Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das

    Auszug aus OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17
    Denn jedenfalls liegt ein die Aufhebung und Zurückweisung rechtfertigender schwerer Verfahrensfehler i.S.v. § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO dann vor, wenn das Landgericht - wie hier -unter Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs den Kern des Vorbringens einer Partei verkannt und deshalb entscheidungserhebliche Fragen nicht erörtert hat (vgl. Urteil des BGH vom 6.11.2000, Az.: II ZR 67/99, bzw. vom 01.02.2010, Az.: II ZR 209/08).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17
    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte die Annahme von Willkür rechtfertigen können (BGH NJW 1992, 1967, beck-online; BGH NJW-RR 1996, 1212, beck-online).
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Prüfung der

    Auszug aus OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das erkennende Gericht dazu, entscheidungserheblichen Sachvortrag und Beweisangebote der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und diese bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen (BVerfG, NJW 2000, 131; BGH, NJW-RR 2007, 714; BGH, NJW 2008, 3438; BGH, NJW 2008, 1531).
  • BGH, 26.06.2007 - XI ZR 201/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17
    Zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess gehört auch, dass die Parteien wissen, was das erkennende Gericht für entscheidungserheblich hält, d.h. eine Verletzung der Hinweispflichten stellt ebenfalls eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung des rechtlichen Gehörs dar (Beschluss des BGH vom 26.6.2007, Az.: XI ZR 201/06).
  • BVerfG, 23.06.1999 - 2 BvR 762/98

    Nichtberücksichtigung des erstinstanzlichen Vorbringens des Berufungsbeklagten

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 211/09

    Prospekthaftung: Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03

    Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch

  • OLG München, 10.01.2018 - 20 U 526/17

    Anwendbarkeit der Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen

  • BGH, 21.03.2013 - III ZR 182/12

    Kapitalanlageberatung: Haftung für fehlerhafte Angabe der Emissionsgesellschaft

  • BGH, 19.05.2011 - VII ZR 24/08

    Bauvertrag: Haftung des Auftragnehmers bei unterlassener Aufklärung des

  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 210/84

    Eigenhaftung des Vertreters für Verschulden bei Vertragsverhandlungen;

  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 204/07

    Unzulässige Rechtsausübung in Form des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs

  • BGH, 10.01.2008 - V ZR 81/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Umfang der Offenbarungspflichten

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

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