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   OLG München, 12.05.2010 - 31 Wx 47/10   

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https://dejure.org/2010,31033
OLG München, 12.05.2010 - 31 Wx 47/10 (https://dejure.org/2010,31033)
OLG München, Entscheidung vom 12.05.2010 - 31 Wx 47/10 (https://dejure.org/2010,31033)
OLG München, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 31 Wx 47/10 (https://dejure.org/2010,31033)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Notare Bayern PDF, S. 69

    GmbHG §§ 35, 66, 67, 68
    Abstrakte Vertretungsbefugnis der Liquidatoren

  • openjur.de

    Handelsregisterverfahren: Anmeldepflicht der "abstrakten" Vertretungsregelung bei Bestellung nur eines Liquidators für eine GmbH

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 35, 66, 67, 68
    Abstrakte Vertretungsbefugnis der Liquidatoren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer angemeldeten abstrakten Einzelvertretungsbefugnis bei fehlender gesetzlicher Grundlage oder fehlender anderweitiger Bestimmung i.S.d. § 68 Abs. 1 S. 2 Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.2007 - II ZB 21/06

    Anforderungen an die Eintragung der Vertretungsregelung bei Auflösung einer GmbH)

    Auszug aus OLG München, 12.05.2010 - 31 Wx 47/10
    13 1. Im Rahmen der Anmeldung der ersten Liquidatoren einer GmbH nach § 67 Abs. 1 GmbHG ist die "abstrakte", d.h. die generell für ein mehrköpfiges Organ geltende Vertretungsregelung auch dann zur Eintragung anzumelden, wenn nur ein (erster) Liquidator bestellt ist (vgl. BGH NZG 2007, 595).

    Ein Widerspruch gegen die EG-Richtlinie Nr. 68/151/EWG ist daher nicht ersichtlich (vgl. auch BGH NZG 2007, 595).

  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG München, 12.05.2010 - 31 Wx 47/10
    Vielmehr bedarf es selbst bei Wegfall eines von zwei gesamtvertretungsberechtigten Liquidatoren die Bestellung eines zweiten Liquidators, da der verbleibende nicht Einzelvertretungsbefugnis erlangt (BGHZ 121, 263/264; Baumbach/Hueck/Haas GmbHG 19. Auflage § 68 Rn 29).
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