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OLG München, 12.06.2012 - 34 Sch 7/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
1. Zu den förmlichen Voraussetzungen eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut.2. Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Schiedsspruchs (mit vereinbartem Wortlaut) gehört nicht die Bezeichnung der Parteien entsprechend dem Rubrum des Urteil eines staatlichen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Förmliche Voraussetzungen eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut u.a. im Hinblick auf die Bezeichnung der Parteien
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welche Förmlichkeiten muss ein Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut erfüllen? (IBR 2012, 1280)
Papierfundstellen
- SchiedsVZ 2012, 217
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 21.02.2007 - 34 Sch 1/07
Keine Vollstreckbarerklärung des vom Schiedsgericht nicht in der Form eines …
Auszug aus OLG München, 12.06.2012 - 34 Sch 7/10
Die Voraussetzungen des § 1053 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 ZPO seien nicht gegeben, da der Vergleich weder in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut festgehalten noch angegeben ist, dass es sich um einen Schiedsspruch handele; damit fehle es an einer zwingenden Voraussetzung für die Vollstreckbarerklärung (34 Sch 001/07).