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   OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06   

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https://dejure.org/2006,3215
OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06 (https://dejure.org/2006,3215)
OLG München, Entscheidung vom 12.07.2006 - 31 Wx 47/06 (https://dejure.org/2006,3215)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 31 Wx 47/06 (https://dejure.org/2006,3215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 104 Abs. 2 und 5, § 106
    Keine nachträgliche Überprüfung der gerichtlichen Bestellung eines Aufsichtsrates nach Erlöschen dessen Aufsichtsratsamtes

  • Judicialis

    AktG § 104 Abs. 2; ; AktG § 104 Abs. 5; ; AktG § 106

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 104 Abs. 2, 5 § 106
    Amtsdauer eines gerichtlich bestellten Mitglieds des Aufsichtsrats - Fristbeginn für sofortige Beschwerde nicht antragstellender Aktionäre im gerichtlichen Verfahren auf Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Automatische Beendigung des Amts eines gerichtlich bestellten Mitglieds des Aufsichtsrats ; Beginn der Frist für die sofortige Beschwerde von nicht antragstellenden Aktionären im gerichtlichen Verfahren auf Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats ; Ergänzung des ...

Verfahrensgang

  • AG München - HRB 42148
  • LG München I - 17 HKT 2752/06
  • OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1770
  • DNotZ 2006, 949
  • FGPrax 2006, 228
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 17.03.1992 - BReg. 1a Z 53/89

    Voraussetzungen für die Erteilung eines sogenannten Fremdrechtserbschein;

    Auszug aus OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06
    In diesem Fall hat das Gericht über die in allen Rechtszügen angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu entscheiden (BayObLGZ 1992, 54/57).

    Dann hat eine Entscheidung über die Gerichtskosten aller Rechtszüge zu ergehen, selbst wenn und soweit diese nur klarstellende Bedeutung hat (BayObLGZ 1992, 54/57 f.).

    b) Das Verfahren der weiteren Beschwerde ist bei Erledigung der Hauptsache während dieses Verfahrens gebührenfrei (§ 131 Abs. 1 Satz 2 KostO), weil ein Gebührentatbestand gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 KostO nicht gegeben ist (BayObLGZ 1992, 54/58).

    c) Ob die weitere Beteiligte die im Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem Landgericht angefallenen Kosten endgültig zu tragen hat, hängt davon ab, ob die die Gebühren auslösende Entscheidung der Vorinstanz hätte aufrechterhalten oder aufgehoben werden müssen (BayObLGZ 1992, 54/58).

  • OLG Schleswig, 26.04.2004 - 2 W 46/04

    Gerichtliche Bestellung des Aufsichtsratsmitglieds einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06
    In dem Verfahren der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG ist bereits umstritten, ob der einzelne Aktionär überhaupt beschwerdeberechtigt ist, wenn der Antrag vom Vorstand der Gesellschaft gestellt wird (bejahend: OLG Dresden AG 1998, 427; OLG Schleswig AG 2004, 453/454; MünchKomm AktG/Semler § 104 Rn. 105/113; verneinend: z.B. Hüffer § 104 Rn. 5).

    Hinzu kommt, dass die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG grundsätzlich ohne Bindung an den Antrag der Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt (BayObLG NJW-RR 1998, 330; OLG Schleswig AG 2004, 453/454; MünchKomm AktG/Semler § 104 Rn. 75).

  • BayObLG, 01.08.2003 - 3Z BR 107/03
    Auszug aus OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06
    Des Weiteren ist der Senat nach den zur Erledigung der Hauptsache dargestellten Grundsätzen nicht gehalten, sich mit allen Einzelheiten der Argumentation der Beteiligten eingehend auseinander zu setzen (vgl. BayObLG Beschluss vom 1.8.2003, 3Z BR 107/03).
  • BayObLG, 20.08.1997 - 3Z BR 193/97

    Freies Ermessen bei gerichtlicher Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Auszug aus OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06
    Hinzu kommt, dass die gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds nach § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG grundsätzlich ohne Bindung an den Antrag der Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgt (BayObLG NJW-RR 1998, 330; OLG Schleswig AG 2004, 453/454; MünchKomm AktG/Semler § 104 Rn. 75).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 756/81

    Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für ein Kind in Abänderung eines

    Auszug aus OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131, Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. Einl. FGG Rn. 120; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04

    Beendigung des Mandats gerichtlich bestellter Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06
    Das Amt erlischt automatisch und bedarf keines weiteren gerichtlichen Aktes etwa in Gestalt der Abberufung (vgl. BayObLG ZIP 2004, 2190/2191; OLG Frankfurt AG 1987, 159; Hüffer AktG 7. Aufl. § 104 Rn. 12; MünchKomm AktG/Semler § 104 Rn. 116).
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Hauptsache erledigt, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (vgl. BGH NJW 1982, 2505/2506; BayObLGZ 1990, 130/131, Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. Einl. FGG Rn. 120; Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 85).
  • OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der gerichtlichen Bestellung eines

    Auszug aus OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06
    In dem Verfahren der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG ist bereits umstritten, ob der einzelne Aktionär überhaupt beschwerdeberechtigt ist, wenn der Antrag vom Vorstand der Gesellschaft gestellt wird (bejahend: OLG Dresden AG 1998, 427; OLG Schleswig AG 2004, 453/454; MünchKomm AktG/Semler § 104 Rn. 105/113; verneinend: z.B. Hüffer § 104 Rn. 5).
  • BayObLG, 18.02.1993 - 3Z BR 127/92

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Erstbeschwerde - Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus OLG München, 12.07.2006 - 31 Wx 47/06
    Die weitere Beteiligte kann für eine gerichtliche Entscheidung nach diesem Zeitpunkt kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse in Anspruch nehmen (vgl. BayObLGZ 1993, 82/84; Keidel/Kahl § 19 Rn. 86).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 78/10

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit des Haftaufhebungsantrags neben dem

    In den Verfahren nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit tritt eine Erledigung der Hauptsache dann ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, weggefallen ist, so dass die Weiterführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hätte, weil eine Sachentscheidung nicht mehr ergehen kann (Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 1; zum FGG: BGH, Beschluss vom 25. November 1981 - IV b ZB 756/81, NJW 1982, 2505, 2506; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 1022, 1023; OLG München, FGPrax 2006, 228).
  • BGH, 08.05.2012 - II ZB 17/11

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Rechtsmittel nach Hauptsacheerledigung eines

    Ein bereits eingelegtes Rechtsmittel wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit mit der Erledigung der Hauptsache grundsätzlich insgesamt unzulässig, wenn kein Fall des § 62 Abs. 1 FamFG vorliegt oder der Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in zulässiger Weise auf den Kostenpunkt beschränkt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - V ZB 170/11, WM 2012, 300 Rn. 5; Beschluss vom 3. Dezember 1986 - IVb ZB 35/84, FamRZ 1987, 469; Beschluss vom 10. Februar 1983 - V ZB 18/82, BGHZ 86, 393, 395; OLG München, AG 2006, 590, 591).
  • OLG München, 22.12.2020 - 31 Wx 436/20

    Gerichtliche Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates in analoger Anwendung

    Dies ist allerdings grundsätzlich abzulehnen, da das Gericht seine Entscheidung grundsätzlich ohne Bindung an den Antrag der Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat (OLG München FGPrax 2006, 228).
  • OLG Köln, 23.02.2011 - 2 Wx 41/11

    Zulässigkeit der aufschiebend bedingten Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds

    Das Gericht hat bei der Ergänzung des Aufsichtsrates seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen, welches neben den gesetzlichen Kriterien des § 104 Abs. 4 AktG vor allem an den Interessen des Unternehmens auszurichten ist (vgl. OLG München, FGPrax 2006, 228, 229; Schmidt/Lutter/Drygala, a.a.O., § 104 Rn. 9; MüKo-Habersack, a.a.O., § 104 Rn. 31).
  • LG Hannover, 12.03.2009 - 21 T 2/09

    Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes der C. AG wirksam

    Die Kosten der ersten Instanz hat die beteiligte Gesellschaft zu tragen, weil ihr Vorstand die Tätigkeit des Registergerichts veranlasst hat ( § 2 Nr. 1 KostO ; vgl. OLG München, AG 2006, 590, 591 [OLG München 12.07.2006 - 31 Wx 47/06] ; MünchKommAktG/Habersck, 3. Aufl., § 104 Rn. 44).
  • OLG München, 02.07.2009 - 31 Wx 24/09

    Aktiengesellschaft: Einlagenrückgewähr durch Zahlung von Gerichtskosten als

    Zu überprüfen ist lediglich, ob das bestellende Gericht die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen einen Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände unerörtert gelassen oder Umstände mitberücksichtigt hat, die nach der ermächtigenden Norm nicht maßgebend sind (OLG München FGPrax 2006, 228/229; OLG Schleswig NZG 2004, 669; Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 23).
  • BGH, 21.10.2009 - AnwZ (B) 38/09

    Rechtsschutzbedürfnis nach bestandskräftigem Widerruf einer Zulassung zur

    Mit der Erledigung entfällt das Rechtsschutzinteresse für das Rechtsmittel, soweit es trotz der Erledigung auf eine Änderung der Hauptsacheentscheidung zielt (vgl. BGHZ 83, 393, 395; BayObLG ZMR 2001, 993; OLG München ZIP 2006, 1770, 1771).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2017 - 3 Wx 136/17

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Antrags von Mitgliedern einer

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die gerichtliche Entscheidung aufgrund veränderter Umstände keine Wirkung mehr entfalten könnte (vgl. BGH NJW 1982, 2505, 2506; OLG München FGPrax 2006, 228).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 3 UF 41/12

    Elterliche Sorge: Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die Anordnung

    Das ist insbesondere der Fall, wenn die gerichtliche Entscheidung aufgrund veränderter Umstände keine Wirkung mehr entfalten könnte (OLG München, FGPrax 2006, 228; Hahne/Munzig/Gutjahr, BeckOK FamFG, 5. Edition, § 62 Rn. 1).
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