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   OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20   

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OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20 (https://dejure.org/2020,36839)
OLG München, Entscheidung vom 12.08.2020 - 5 W 421/20 (https://dejure.org/2020,36839)
OLG München, Entscheidung vom 12. August 2020 - 5 W 421/20 (https://dejure.org/2020,36839)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtsgebühren im Insolvenzverfahren bei Fortführung des Betriebes

Verfahrensgang

 
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  • OLG Hamm, 18.01.2013 - 25 W 262/12

    Gegenstandswert im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20
    Ein Rückgriff auf die Regelung der InsVV ist daher für die Bestimmung des Wertes der Insolvenzmasse im Sinne des § 58 GKG nicht erforderlich (OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2013, 25 W 262/12).

    Diese unterschiedlichen Zielsetzungen verbieten es, den Begriff des Wertes der Insolvenzmasse im Sinne des § 58 GKG mit der Definition der Insolvenzmasse im Sinne der §§ 35 - 37 InsO gleichzusetzen (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2013, 25 W 262/12).

  • OLG München, 08.08.2012 - 11 W 832/12

    Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bestimmung der Insolvenzmasse als

    Auszug aus OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20
    Der Begriff des Wertes der Insolvenzmasse entspricht entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts München (Beschluss vom 08.08.2012, 11 W 832/12) nicht der Definition der Insolvenzmasse in den §§ 35 bis 37 InsO .

    Es kann sich auch nicht werterhöhend auswirken, dass bei einer Betriebsfortführung auch bei Gericht ein entsprechender Mehraufwand bei der Prüfung entsteht (so aber das Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.08.2012, 11 W 832/12).

  • OLG Koblenz, 20.01.2014 - 12 W 640/13

    Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bemessungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Auszug aus OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20
    § 35 InsO stellt demgegenüber nicht auf die Insolvenzmasse bei Beendigung des Insolvenzverfahrens ab, sondern definiert, welches Vermögen vom laufenden Insolvenzverfahren erfasst werden soll, d.h. auf welche Vermögensteile sich die Beschlagnahme erstreckt (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014, 12 W 640/13).
  • OLG München, 25.04.2017 - 21 W 2/17

    Wert für die Gerichtsgebühren bei Betriebsfortführung durch den

    Auszug aus OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20
    Insbesondere greift das Argument nicht durch, dass der Wert der Insolvenzmasse für die Gerichtskosten und für die Vergütung des Insolvenzverwalters unterschiedlich zu berechnen sei, da bei § 58 GKG eine dem § 4 Abs. 2 Nr. 4 S. 2b) InsVV vergleichbaren Regelung fehle (so aber OLG München, Beschluss vom 25.04.2017, 21 W 2/17, und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010, 10 W 60/10).
  • OLG Stuttgart, 30.04.2014 - 8 W 149/14

    Gerichtskosten im Insolvenzverfahren: Bemessungsgrundlage bei Betriebsfortführung

    Auszug aus OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20
    Aufgrund des identischen Wortlautes des § 58 Abs. 1 S. 1 GKG und des § 63 Abs. 1 S. 2 InsO und der oben genannten gesetzgeberischen Intention ist kein Grund ersichtlich, von unterschiedlichen Gegenstandswerten auszugehen, so dass sowohl für die Erhebung der Gerichtskosten als auch für die Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters dieselbe Berechnungsgrundlage zur Anwendung kommt (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.2014, 8 W 149/14).
  • OLG Hamm, 14.05.2013 - 15 W 198/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung des Werts der Insolvenzmasse i.S. von §

    Auszug aus OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20
    Die Regelung des § 1 Abs. 2 Nr. 4 S. 2b) InsVV gestaltet aber den Begriff des Wertes der Insolvenzmasse lediglich konkretisierend aus, ohne ihn in seiner grundsätzlichen Festlegung zu ändern (OLG Hamm, Beschluss vom 14.05.2013, 15 W 198/12).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2010 - 10 W 60/10

    Rechtmäßigkeit einer Festsetzung der Gebühren für einen Antrag auf Eröffnung und

    Auszug aus OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20
    Insbesondere greift das Argument nicht durch, dass der Wert der Insolvenzmasse für die Gerichtskosten und für die Vergütung des Insolvenzverwalters unterschiedlich zu berechnen sei, da bei § 58 GKG eine dem § 4 Abs. 2 Nr. 4 S. 2b) InsVV vergleichbaren Regelung fehle (so aber OLG München, Beschluss vom 25.04.2017, 21 W 2/17, und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2010, 10 W 60/10).
  • OLG Bamberg, 05.01.2017 - 8 W 87/16

    Festsetzung von Gerichtskosten im Insolvenzverfahren nach Betriebsfortführung

    Auszug aus OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20
    Es ist Sache des Gesetzgebers, das Kostenrecht so auszugestalten, dass angemessene und ggf. sogar ausreichende Kosten erhoben werden können (OLG Bamberg, Beschluss vom 05.01.2017, 8 W 87/16).
  • OLG Dresden, 26.08.2013 - 3 W 739/13
    Auszug aus OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20
    Mit der gleichlautenden Formulierung in § 58 GKG und § 63 InsO wollte der Gesetzgeber eine einheitliche Berechnungsgrundlage für die Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters schaffen (OLG Dresden, 26.08.2013, 3 W 739/13).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 W 286/11

    Geschäftswert eines Konkursverfahrens

    Auszug aus OLG München, 12.08.2020 - 5 W 421/20
    Der Wert der Insolvenzmasse nach § 63 InsO ist der wirtschaftliche Wert der Insolvenzmasse, wie ihn der Insolvenzverwalter bis zum Abschluss des Verfahrens hat realisieren können (OLG Düsseldorf, 19.03.2012, 3 W 286/11).
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