Rechtsprechung
OLG München, 12.12.2007 - 27 U 17/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Werkvertrag - Zeitpunkt des Verjährungsbeginns
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung des Tragwerksplaners für Rissebildung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Risse im Bauwerk sind Sache des Tragwerksplaners
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verjährungshemmung durch Teilnahme des Tragwerkplaners am Ortstermin! (IBR 2008, 528)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Haftung des Tragwerksplaners für Rissebildung in Parkhaus? (IBR 2008, 585)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 29.11.2006 - 6 O 2502/01
- OLG München, 12.12.2007 - 27 U 17/07
- BGH, 19.06.2008 - VII ZR 2/08
Papierfundstellen
- MDR 2010, 677
- BauR 2009, 273
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.05.1978 - VII ZR 313/75
Hemmung der Verjährung durch Prüfung des Werks eines Dritten
Auszug aus OLG München, 12.12.2007 - 27 U 17/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Verjährung des gegen den Unternehmer (hier Statikers) gerichteten Anspruchs auch dann nach § 639 Abs. 2 BGB gehemmt, wenn der Unternehmer nur das Werk eines Dritten prüfen will, seine Prüfung objektiv aber auch das eigene Werk betrifft und er damit rechnen muss, dass der Besteller von ihm auch die Prüfung des eigenen Werks erwartet (z. B. BGH NJW 1978, 2393; NJW 2002, 288; VII ZR 194/95). - BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95
Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen …
Auszug aus OLG München, 12.12.2007 - 27 U 17/07
Die Verjährung wurde somit gemäß § 209 Abs. 4 Nr. 4 BGB a. F. durch die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren Az. 2 OH 7268/98 LG München I (BGHZ 134, 190) unterbrochen. - BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 39/77
Haftungsausschluß bei Wasserversorgung
Auszug aus OLG München, 12.12.2007 - 27 U 17/07
In diesem Fall ist es gerechtfertigt, diese Prüfung im ersten Rechtszug nachholen zu lassen, wenn das Berufungsgericht den Anspruch - wie hier - dem Grunde nach bejaht (vgl. BGH NJW 1978, 1430). - BGH, 22.05.1996 - XII ZR 95/94
Streit um die Herausgabe eines Grundstücks und Beseitigung von Bauwerken bei …
Auszug aus OLG München, 12.12.2007 - 27 U 17/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Verjährung des gegen den Unternehmer (hier Statikers) gerichteten Anspruchs auch dann nach § 639 Abs. 2 BGB gehemmt, wenn der Unternehmer nur das Werk eines Dritten prüfen will, seine Prüfung objektiv aber auch das eigene Werk betrifft und er damit rechnen muss, dass der Besteller von ihm auch die Prüfung des eigenen Werks erwartet (z. B. BGH NJW 1978, 2393; NJW 2002, 288; VII ZR 194/95).