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   OLG München, 13.01.2009 - 5 U 2379/08   

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https://dejure.org/2009,2061
OLG München, 13.01.2009 - 5 U 2379/08 (https://dejure.org/2009,2061)
OLG München, Entscheidung vom 13.01.2009 - 5 U 2379/08 (https://dejure.org/2009,2061)
OLG München, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 5 U 2379/08 (https://dejure.org/2009,2061)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 23, 27, 30, 9, 21, 22 InsO; § 7 AGB-Banken

  • openjur.de

    Entfallen der Genehmigungsfiktion der Nr. 7 Abs 3 der AGB-Banken durch öffentliche Bekanntmachung der Bestellung eines Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Genehmigung eines Saldos in laufender Rechnung bei Bekanntmachung der Bestellung eines vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwalters; Unterbrechung der Genehmigungsfiktion aufgrund AGB-Banken

  • Betriebs-Berater

    Zerstörung der Genehmigungsfiktion der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken

  • Judicialis

    AGB-Banken Nr. 7 Abs. 3; ; InsO § 9 Abs. 1; ; InsO § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; InsO § 22 Abs. 1; ; InsO § 22 Abs. 2; ; InsO § 23 Abs. 1; ; InsO § 27 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGB-Banken Nr. 7 Abs. 3; InsO § 9 Abs. 1 S. 3
    Formularmäßige Genehmigung eines Saldos in laufender Rechnung bei Bekanntmachung der Bestellung eines vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwalters; Unterbrechung der Genehmigungsfiktion aufgrund AGB-Banken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGB-Banken Nr. 7 Abs. 3; InsO §§ 9 Abs. 1, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 22 Abs. 1 und 2, 23 Abs. 1, 27 Abs. 2 Nr. 2, 30 Abs. 1
    Keine Genehmigungsfiktion für Lastschriften aus Nr. 7 Abs. 3 AGB-Bk bei öffentlicher Bekanntmachung der Bestellung eines Insolvenzverwalters innerhalb der Widerspruchsfrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zerstörung der Genehmigungsfiktion der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken

  • beck-frankfurt.de PDF (Leitsatz)

    Keine Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 III AGB-Banken bei öffentlicher Bekanntmachung der Verwalterbestellung vor Ablauf der Sechs-Wochenfrist

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 231
  • NZI 2009, 178
  • WM 2009, 453
  • BB 2009, 575
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZR 217/06

    Lastschriftenwiderruf in der Insolvenz

    Auszug aus OLG München, 13.01.2009 - 5 U 2379/08
    Die Genehmigungsfiktion der Nr. 7 Abs. 3 der AGB-Banken wird durch die öffentliche Bekanntmachung der Bestellung eines vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwalters zerstört, wenn zum Zeitpunkt, zu dem die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO als bewirkt gilt, die 6-Wochen-Frist nach Zugang des Rechnungsabschlusses nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken noch nicht abgelaufen war (Abweichung sowohl von BGH Urteil vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06, NJW 2008, 63 als auch von BGH, Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 283/07, NJW 2008, 3348).

    Der Kläger ist vom Amtsgericht A. zunächst am 02.05.2006 im Rahmen der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt und dann am 25.07.2006 unter Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin zum Insolvenzverwalter bestellt worden und sieht sich unter Bezugnahme auf das Urteil des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06, NZI 2008, 27 ff., auch noch am 03.08.2006 zur Verweigerung seiner Zustimmung zu den noch streitgegenständlichen Belastungsbuchungen auf Grund von Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken berechtigt gewesen an.

    Für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter hat dies der Gesetzgeber durch das bereits ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit als allgemeinem Eröffnungsgrund nach § 17 Abs. 1 InsO normierte Zahlungsverbot besonders deutlich in den Vorschriften der § 92 Abs. 2 AktG (bis 31.10.2008 § 92 Abs. 3 AktG), § 64 Satz 1 GmbHG (bis 31.10.2008 § 64 Abs. 2 GmbHG) und § 130 a Abs. 2, § 161 Abs. 2 und § 177 a Satz 1 HGB zum Ausdruck gebracht (BGH, Urteil vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06, NZI 2008, 27).

    Dieser Senat vermag sich daher weder der Rechtsauffassung des IX. Zivilsenats des BGH im Urteil vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06, NZI 2008, 27, 29 f., hinsichtlich der Wirksamkeit der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken für den vorläufig "starken" und den endgültigen Insolvenzverwalter - anders allerdings im Ergebnis für den vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalter (a.a.O. S. 30) - noch der Rechtsauffassung des XI. Zivilsenats des BGH im Urteil von 10.06.2008 - XI ZR 283/07, NJW 2008, 3348, 3352) anzuschließen.

    Das Geltendmachen der fehlenden Genehmigung der noch streitgegenständlichen Abbuchungen durch den Kläger am 03.08.2006 ist weder grundsätzlich rechts- und sittenwidrig (BGH, Urteil vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06, a.a.O. S. 27) noch in den streitgegenständlichen Einzelfällen treuwidrig.

    Die Belastung des Schuldnerkontos wird erst durch Genehmigung des Schuldners wirksam (BGH, Urteil vom 25.10.2006 - IX ZR 217/06, a.a.O. S. 28 Rn. 12; Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 283/07, a.a.O. S. 3350 Rn. 21).

  • BGH, 10.06.2008 - XI ZR 283/07

    Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG München, 13.01.2009 - 5 U 2379/08
    Die Genehmigungsfiktion der Nr. 7 Abs. 3 der AGB-Banken wird durch die öffentliche Bekanntmachung der Bestellung eines vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwalters zerstört, wenn zum Zeitpunkt, zu dem die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO als bewirkt gilt, die 6-Wochen-Frist nach Zugang des Rechnungsabschlusses nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken noch nicht abgelaufen war (Abweichung sowohl von BGH Urteil vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06, NJW 2008, 63 als auch von BGH, Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 283/07, NJW 2008, 3348).

    Der Nebenintervenient bezieht sich hierbei auf das Urteil des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10.06.2008 - XI ZR 283/07, NJW 2008, 3348 ff., wonach die Genehmigungsfiktion auch für den vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt gelte.

    Dieser Senat vermag sich daher weder der Rechtsauffassung des IX. Zivilsenats des BGH im Urteil vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06, NZI 2008, 27, 29 f., hinsichtlich der Wirksamkeit der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken für den vorläufig "starken" und den endgültigen Insolvenzverwalter - anders allerdings im Ergebnis für den vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalter (a.a.O. S. 30) - noch der Rechtsauffassung des XI. Zivilsenats des BGH im Urteil von 10.06.2008 - XI ZR 283/07, NJW 2008, 3348, 3352) anzuschließen.

    Dies stellt der XI. Zivilsenat des BGH im Urteil vom 10.06.2008 (a.a.O. S. 3352) unzutreffend in Abrede, wenn er ausführt, der Insolvenzverwalter trete in die bestehende Rechtslage ein und sei grundsätzlich an die vom Schuldner getroffenen Abreden gebunden, eine Ausnahme hiervon ergebe sich weder aus den Bestimmungen der Insolvenzordnung noch aus übergeordneten Zwecken des Insolvenzverfahrens.

    Die Belastung des Schuldnerkontos wird erst durch Genehmigung des Schuldners wirksam (BGH, Urteil vom 25.10.2006 - IX ZR 217/06, a.a.O. S. 28 Rn. 12; Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 283/07, a.a.O. S. 3350 Rn. 21).

  • OLG München, 15.09.2009 - 5 U 1721/09

    Vorläufige Insolvenzverwaltung: Widerspruch des vorläufigen schwachen

    Auf den juristischen Streit darüber, ob der vorläufige schwache Insolvenzverwalter zum ausdrücklichen Widerruf sogar verpflichtet ist, wenn er den Eintritt der Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 der AGB Banken verhindern will (so: BGH, Urteil vom 10.06.2008 - XI ZR 283/07, a.a.O.), oder ob die Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 AGB Banken mit der Bestellung eines vorläufigen schwachen Insolvenzverwalters schon aus dessen Schweigen nicht abgeleitet werden kann (so: BGH, Urteil vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06, a.a.O.; mit anderer Begründung: OLG München, Urteil vom 13.01.2009 - 5 U 2379/08, ZIP 2009, 231), kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht an.
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