Rechtsprechung
OLG München, 13.03.2017 - Verg 16/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GWB § 78, § 175 Abs. 2, § 182 Abs. 3, Abs. 4
Vergaberecht: Kostentragungspflicht des Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
Vergaberecht: Kostentragungspflicht des Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren nach Rücknahme der Beschwerde durch den Beigeladenen
- rechtsportal.de
Betreffend die Vergabe von Fassaden- und Fensterarbeiten; Beschwerde; Vergabeverfahren; Vergabekammer; Ermessensfehler; Billigkeit; Beigeladener; billiges Ermessen; Nachprüfungsverfahren; Rücknahme
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beigeladener nimmt Beschwerde zurück: Wer muss welche Kosten tragen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Nordbayern, 13.12.2016 - 21.VK-3194-36/16
- OLG München, 08.03.2017 - Verg 16/16
- OLG München, 13.03.2017 - Verg 16/16
Papierfundstellen
- NZBau 2017, 632
- VergabeR 2017, 414
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Düsseldorf, 17.04.2019 - Verg 36/18
Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss einer Vergabekammer des Bundes
Die Antragsgegnerinnen haben zwar in der mündlichen Verhandlung keinen eigenen Antrag gestellt, jedoch schriftlich Anträge angekündigt (vgl. Schriftsatz vom 27. Juli 2018, Bl. 143 d. GA.), sich sachlich auf der Seite der Beigeladenen an dem Beschwerdeverfahren beteiligt und im Hinblick auf die Anschlussbeschwerde - hierin unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von der dem Beschluss des Oberlandesgerichts München zugrunde liegenden (OLG München, Beschluss vom 13. März 2017, Verg 16/16 - juris, Rn. 1) - ein erhebliches Interesse am Ausgang des Verfahrens. - OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20
Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden
Dies gilt vorliegend umso mehr, da der Antragsteller ohne Rücknahme der sofortigen Beschwerde aller Voraussicht nach unterlegen wäre (vgl. Insoweit auch OLG München, Beschluss vom 29. April 2019 - Verg 3/19 - Beschluss vom 13. März 2017 - Verg 16/16 - OLG Jena,. - VK Berlin, 13.01.2021 - VK-B2-35/20
Wer einen Rückzieher macht, muss die Kosten tragen!
Es entspricht daher der Billigkeit, sie auch gleichermaßen an der Kostentragung zu beteiligen (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 21. Juli 2017 - 17 Verg 2/17, NZBau 2018, 318; OLG München, Beschluss v. 13. März 2017 - Verg 16/16, NZBau 2017, 632). - VK Berlin, 13.01.2021 - B 2-35/20 Es entspricht daher der Billigkeit, sie auch gleichermaßen an der Kostentragung zu beteiligen (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 21. Juli 2017 - 17 Verg 2/17, NZBau 2018, 318; OLG München, Beschluss v. 13. März 2017 - Verg 16/16, NZBau 2017, 632).