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   OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11   

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https://dejure.org/2011,17339
OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11 (https://dejure.org/2011,17339)
OLG München, Entscheidung vom 13.04.2011 - 31 Wx 31/11 (https://dejure.org/2011,17339)
OLG München, Entscheidung vom 13. April 2011 - 31 Wx 31/11 (https://dejure.org/2011,17339)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Testamentsauslegung: Ersatzberufung der Kinder der nach Testamentserrichtung weggefallenen Geschwister

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 133; BGB § 2084; BGB § 2096; BGB § 2099
    Testamentsauslegung: Keine Ersatzberufung gesetzlicher Erben bei Einsetzung zweier Geschwister als Erben Überlassung des Haupterbteils an Sohn eines der Bedachten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist anstelle einer Anwachsung vorrangig das Vorliegen von Ersatzerben i.S.d. § 2096 BGB zu prüfen; Grundsätze zur Verteilung des Kapitalvermögens auf einzelne Geschwister nach Überlassung des Wohnhauses an einen Sohn; ...

  • erbrechtsiegen.de

    Ersatzberufung der Kinder der nach Testamentserrichtung weggefallenen Geschwister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 2084; BGB § 2096; BGB § 2099
    Verteilung des Kapitalvermögens auf einzelne Geschwister nach Überlassung des Wohnhauses an einen Sohn

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1692
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 21.05.2007 - 31 Wx 120/06

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei Verteilung des gesamten

    Auszug aus OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11
    Wenn der Erblasser seine Geschwister bedacht hat, kann die für die Einsetzung von Abkömmlingen geltende Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht angewandt werden, auch nicht analog (vgl. OLG München NJW-RR 2007, 1162/1164 m. w. N.).

    11 Ein starkes Indiz dafür, dass der Erblasser weniger die Personen als die jeweiligen Stämme der Geschwister bedenken wollte, kann darin liegen, wenn die Geschwister wie bei der gesetzlichen Erbfolge gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt, als davon, zu wem er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (vgl. OLG München NJW-RR 2007, 1162/1164).

  • BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge

    Auszug aus OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11
    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 569; BayObLG FamRZ 2005, 68/69 m. w. N.).
  • BayObLG, 01.04.2004 - 1Z BR 1/04

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung

    Auszug aus OLG München, 13.04.2011 - 31 Wx 31/11
    Die für die Annahme eines derartigen Erblasserwillens notwendige Andeutung in der letztwilligen Verfügung selbst kann in solchen Fällen bereits in der Tatsache der Berufung der Geschwister als nahestehender Verwandter des Erblassers unter Hinweis auf diese verwandtschaftliche Funktion gesehen werden (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 569; BayObLG FamRZ 2005, 68/69 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2014 - 3 Wx 256/13

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Folgen des Versterbens eingesetzter

    Das ergibt sich schon daraus, dass der Erblasser seine beiden Geschwister nicht gleichmäßig bedacht, sondern nur seine Schwester, nicht aber seinen Bruder eingesetzt und aus der Linie seines Bruders nicht einmal dessen beiden Kinder, sondern nur die Beteiligte zu 3) als sein Patenkind ausgewählt hat (vgl. insoweit MüKo/Leipold, a.a.O., § 2069, 34; OLG München, FamRZ 2011, 1692).
  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als vielmehr die jeweiligen Stämme bedacht werden sollten, kann darin liegen, wenn die Verwandten - wie bei der gesetzlichen Erbfolge - gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt, als davon, zu wem er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693; NJW-RR 2007, 1162/1164).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2012 - 3 Wx 247/11

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung von Ersatzerben für den

    In jedem Fall jedoch ist der Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (OLG München NJW-RR 2006, S. 1597 f.; OLG München FamRZ 2011, S. 1692 f.; KG FamRZ 2011, S. 928 ff.; jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 21 W 81/12

    Testament: Auslegung, ob Abkömmlinge des Bedachten als Ersatzerben berufen sind

    Hier ergibt sich der erforderliche Hinweis im Text des Testaments bereits daraus, dass die Bedachte in ihrer verwandtschaftlichen Beziehung zur Erblasserin ausdrücklich benannt ist (vgl. OLG München, FamRZ 2011, 1692; BayObLG FamRZ 2004, 569; BayObLG FamRZ 2005, 68, 69).
  • OLG München, 25.07.2016 - 31 Wx 156/15

    Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament

    Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als die jeweiligen Stämme bedacht werden sollte, kann darin liegen, wenn die Verwandten wie bei der gesetzlichen Erbfolge gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt, als davon, zu wem er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693 NJW-RR 2007, 1162/1164).
  • AG Bamberg, 30.12.2021 - 55 VI 248/21

    Ergänzende Testamentsauslegung zugunsten des Abkömmlings der als Erbin

    Der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille ist insoweit anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. dazu auch OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.).

    Jedoch ist in jedem Fall der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.; Weidlich, a.a.O., § 2069 Rn. 8 bis 10 m.w.N.; Leipold, a.a.O., § 2069 Rn. 38 bis 42 m.w.N.; Selbherr, a.a.O., § 2069 Rn. 23/24 m.w.N.).

  • OLG München, 26.04.2017 - 31 Wx 378/16

    Annahme einer Ersatzerbeneinsetzung durch ergänzende Auslegung eines Testaments

    (2) Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als die jeweiligen Stämme bedacht werden sollte, liegt regelmäßig darin, wenn die Verwandten wie bei der gesetzlichen Erbfolge gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt, als davon, zu wem er ein gutes oder weniger gutes Verhältnis hat (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693; NJW-RR 2007, 1162/1164).
  • OLG München, 15.01.2019 - 31 Wx 216/17

    Anfechtung der Ausschlagung des Erbes

    Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als vielmehr die jeweiligen Stämme bedacht werden sollten, kann darin liegen, wenn die Verwandten - wie bei der gesetzlichen Erbfolge - gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693; NJW-RR 2007, 1162/1164).
  • AG Amberg, 30.12.2021 - 55 VI 248/21

    Ergänzende Testamentsauslegung zugunsten Abkömmling der als Erbin eingesetzten

    Der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille ist insoweit anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (vgl. dazu auch OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.).

    Jedoch ist in jedem Fall der tatsächliche oder hypothetische Erblasserwille anhand aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.2013 - 3 Wx 15/13 - Rn. 16 bis 24, juris = BeckRS 2013, 16700; OLG Schleswig, FamRZ 2012, 666 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 1357/1358; OLG München, NJW-RR 2006, 1597; OLG München, FamRZ 2011, 1692; KG, FamRZ 2011, 928; BayObLG, ZEV 2005, 528; BayObLG, Beschluss vom 04.08.2004 - 1Z BR 044/04 - Rn. 19 bis 21 m.w.N., juris = FamRZ 2005, 840 ff.; Weidlich, a.a.O., § 2069 Rn. 8 bis 10 m.w.N.; Leipold, a.a.O., § 2069 Rn. 38 bis 42 m.w.N.; Selbherr, a.a.O., § 2069 Rn. 23/24 m.w.N.).

  • OLG München, 15.01.2019 - 31 Wx 216/17 Wx 5/19

    Gerichtsgebühren bei Einlegung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des

    Ein starkes Indiz dafür, dass weniger die Personen als solche als vielmehr die jeweiligen Stämme bedacht werden sollten, kann darin liegen, wenn die Verwandten - wie bei der gesetzlichen Erbfolge - gleichmäßig bedacht werden, der Erblasser sich also mehr vom formalen Kriterium der Gleichbehandlung leiten lässt (OLG München FamRZ 2011, 1692/1693; NJW-RR 2007, 1162/1164).
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