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   OLG München, 13.04.2016 - 5 U 2408/15   

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https://dejure.org/2016,75662
OLG München, 13.04.2016 - 5 U 2408/15 (https://dejure.org/2016,75662)
OLG München, Entscheidung vom 13.04.2016 - 5 U 2408/15 (https://dejure.org/2016,75662)
OLG München, Entscheidung vom 13. April 2016 - 5 U 2408/15 (https://dejure.org/2016,75662)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.07.1990 - XI ZR 302/89

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Titels

    Auszug aus OLG München, 13.04.2016 - 5 U 2408/15
    Auch die weitere Entscheidung BGHZ 112, 54, betrifft keinen Fall, der mit dem hier vorliegenden vergleichbar wäre.
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 1/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung des Missbrauchseinwands gegenüber

    Auszug aus OLG München, 13.04.2016 - 5 U 2408/15
    Der Behauptung, die Aufspaltung der Klagen gegen die Töchter sei rechtsmissbräuchlich, ist nicht nachzugehen, da diese Frage, wie auch die zitierten Urteile belegen, erst im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens relevant wird ( BGH NJW 2013, 1369; OLG Hamburg NJW 2013, 1404).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06

    Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus OLG München, 13.04.2016 - 5 U 2408/15
    Eine Zustimmung der Parteien zum Freibeweis gemäß § 284 Satz 2 ZPO war nicht erforderlich, da es vorliegend um Umstände geht, die das Gericht von Amts wegen zu prüfen hat (Beck'scher Online-Kommentar, ZPO/Bacher, a.a.O., § 284 Rn. 106, BGH, Beschluss vom 16.01.2007 - VIII ZB 75/06, Rn. 8).
  • BGH, 27.09.1972 - IV ZR 225/69

    Zulässigkeit des Selbstkontrahierens bei lediglich rechtlichem Vorteil

    Auszug aus OLG München, 13.04.2016 - 5 U 2408/15
    Von der Bestimmung des § 183 BGB werden Insichgeschäfte, die dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringen, nicht erfasst (Palandt/Ellenberger, § 183 BGB Rn. 9; BGH, Urteil vom 27.09.1972 - IV ZR 225/69).
  • OLG Koblenz, 31.05.2005 - 3 U 1313/04

    Folgen der Nichtvorlage einer schriftlichen Prozessvollmacht trotz Fristsetzung;

    Auszug aus OLG München, 13.04.2016 - 5 U 2408/15
    Dass diese zulässig ist, wird nicht nur vom OLG Koblenz, NJW-RR 2006, 377, vertreten, sondern entspricht allgemeiner Meinung (vgl. etwa MüKo, ZPO/Toussaint, 4. Aufl., § 89 Rn. 4 und Fußnote 15; selbst wenn man davon ausginge, dass ein ausdrücklicher Beschluss erforderlich gewesen wäre, so wäre dieser jedenfalls unanfechtbar gewesen (Beck'scher Online-Kommentar, ZPO/Piekenbrock, § 89 Rn. 7; Musielak, ZPO/Weth, § 89 ZPO Rn. 3, MüKo, ZPO/Toussaint, § 89 ZPO Rn. 3).
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