Rechtsprechung
   OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 420/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8729
OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 420/17 (https://dejure.org/2018,8729)
OLG München, Entscheidung vom 13.04.2018 - 34 Wx 420/17 (https://dejure.org/2018,8729)
OLG München, Entscheidung vom 13. April 2018 - 34 Wx 420/17 (https://dejure.org/2018,8729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,8729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 2113 Abs. 1, § 2113 Abs. 2, § 2136; GBO § 29 Abs. 1; GNotKG § 52
    Nachweis der Entgeltlichkeit im Grundbuchverfahren bei Verfügung über Grundbesitz durch den Vorerben bei einem neben dem Kaufpreis vereinbarten Wohnungsrecht

  • IWW

    GBO § 29; BGB § 2113 Abs. 1 und 2; BGB § 2136
    GBO, BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2113; GBO § 51
    Veräußerung eines nacherbengebundenen Grundstücks bei gleichzeitig vorbehaltenem Wohnungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung über Grundbesitz

  • rewis.io

    Nachweis der Entgeltlichkeit im Grundbuchverfahren bei Verfügung über Grundbesitz durch den Vorerben bei einem neben dem Kaufpreis vereinbarten Wohnungsrecht

  • notar-drkotz.de

    Wohnrecht neben Kaufpreis eingeräumt - Unentgeltlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29 ; BGB § 2113 Abs. 1 und 2 ; BGB § 2136
    Anforderungen an den Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung über Grundbesitz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnrecht neben Kaufpreis eingeräumt: Verfügung unentgeltlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der Entgeltlichkeit bei erbrechtlicher Verfügung über Grundbesitz

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Entgeltlichkeit? - Verfügung des Vorerben, bei der neben einer Kaufpreiszahlung auch ein Wohnrecht vereinbart wurde

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93

    Kosten eines für erledigt erklärten Rechtsstreits; Anspruch auf Zustimmung zur

    Auszug aus OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 420/17
    Wird im Kaufvertrag ein Recht am Grundstück vereinbart, wie etwa ein Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht, so ergibt sich der Wert der Leistung des Vorerben, indem man von dem Wert des Grundstücks noch den Wert des Rechts in Abzug bringt (OLG Braunschweig FamRZ 1995, 443/445 bei Vereinbarung eines Nießbauchs).

    Denn ein Recht, den der Erwerber zugunsten des Vorerben bestellt, ist keine Gegenleistung des Erwerbers, sondern mindert den Wert der Leistung des Vorerben (OLG Braunschweig FamRZ 1995, 443/445; Palandt/Weidlich § 2113 Rn. 9).

  • BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81

    Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den

    Auszug aus OLG München, 13.04.2018 - 34 Wx 420/17
    Unentgeltlich ist eine Verfügung des Vorerben über einen Nachlassgegenstand dann, wenn seiner Leistung, mithin dem von ihm aufgegebenen Vermögenswert, objektiv keine oder keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht und der Vorerbe subjektiv das Fehlen oder die Ungleichwertigkeit der Gegenleistung erkannt hat oder hätte erkennen müssen (BGH NJW 1984, 366/367; vgl. Palandt/Weidlich BGB 77. Aufl. § 2113 Rn. 10; Staudinger/Avenarius BGB Neubearb. 2013 § 2113 Rn. 62).
  • OLG Köln, 03.12.2018 - 2 Wx 372/18

    Entgeltlicher Veräußerung durch Vorerben; Anforderungen an die Zulässigkeit der

    Ein allgemeiner Erfahrungssatz besagt zum Beispiel, dass ein Kaufvertrag mit einem unbeteiligten Dritten ein entgeltlicher Vertrag und keine verschleierte Schenkung ist, wenn die Gegenleistung an den Vorerben bzw. Testamentsvollstrecker erbracht wird (vgl. KG FGPrax 2012, 145; OLG München Rpfleger 2012, 250, 251 m.w.N.; OLG München FGPrax 2016, 112; OLG München RNotz 2018, 491; Senat, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 Wx 356/18 (n.v.)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht