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   OLG München, 13.05.1992 - 30 U 75/92   

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https://dejure.org/1992,8293
OLG München, 13.05.1992 - 30 U 75/92 (https://dejure.org/1992,8293)
OLG München, Entscheidung vom 13.05.1992 - 30 U 75/92 (https://dejure.org/1992,8293)
OLG München, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 30 U 75/92 (https://dejure.org/1992,8293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 330; VVG §§ 166 167 Abs. 3; ZPO § 829
    Umfang des Widerrufs der Bezugsberechtigung eines Lebensversicherungsvertrags bei nur teilweiser Pfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 1 O 1946/91
  • OLG München, 13.05.1992 - 30 U 75/92
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 218/88

    Wirksamkeit und Auslegung des formularmäßigen Widerrufs eines Bezugsrechts bei

    Auszug aus OLG München, 13.05.1992 - 30 U 75/92
    Vielmehr muß der in der schriftlichen Abtretungserklärung (unter der vorformulierten Nummer 4) erklärte Widerruf, der dem Versicherer gegenüber unstreitig am 6.12.1982 erklärt worden ist, dahin ausgelegt werden, daß der VN die von ihm ausgesprochene Bezugsrechtsbenennung lediglich dahin einschränkt, daß sie hinter dem vereinbarten vorrangigen Sicherungszweck zugunsten der Raiba zurücktritt; nicht von der Raiba benötigte Teile der Versicherungssumme wurden daher von der "Widerrufsklausel" nicht erfaßt (vgl. auch BGH NJW 1990, 256 ), Die Unterschiede, die der vorliegende Fall gegenüber dem vom BGH aaO. entschiedenen Fall aufweist (z.B. geht es im BGH-Fall um zwei Bezugsberechtigte und ist dort die Widerrufsklausel Unter Nr. 6 des Formulars des Deutschen Sparkassenverlags aufgeführt, wogegen im vorliegenden Fall bloß ein Bezugsberechtigter benannt ist und ein Formular des "dgverlag" Verwendung fand), rechtfertigen keine andere Beurteilung.

    Von einer solchen geht letztlich auch der Bundesgerichtshof in NJW 1990, 256 aus, wo davon die Rede ist, daß der VN die Bezugsrechtsbenennung "nicht vollständig widerruft".

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 175/75

    Zulässigkeit einer Teilkündigung eines Handelsvertreter- und

    Auszug aus OLG München, 13.05.1992 - 30 U 75/92
    Denn die ausnahmsweise Zulässigkeit von Teilkündigungen - für einen Teilwiderruf gilt nichts anderes - ist bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. BGH VersR 1977, 816).
  • BGH, 17.02.1966 - II ZR 286/63

    Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall

    Auszug aus OLG München, 13.05.1992 - 30 U 75/92
    Das Widerrufsrecht besitzt für sich allein, wie das Kündigungsrecht (vgl. dazu BGH NJW 1966, 1071/1073), keinen Vermögenswert.
  • RG, 25.02.1930 - VII 504/29

    Über die Pfändung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers aus einem

    Auszug aus OLG München, 13.05.1992 - 30 U 75/92
    Es kann daher nicht selbständig übertragen oder gepfändet werden (vgl. neben den bereits aufgeführten Fundstellen auch RGZ 127, 269, wo - allerdings für einen Fall, für den noch § 172 VVG galt - als selbstverständlich davon ausgegangen wird, daß die Pfändung des Rechts des VN aus dem Versicherungsvertrag auch die Befugnis zum Widerruf der Bezugsberechtigung erfaßt).
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