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OLG München, 13.05.2009 - 31 Wx 7/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Deutsches Namensrecht: Eindeutschung eines ausländischen Familiennamens durch Anpassung an deutsche namensrechtliche Geflogenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Anpassung eines ausländischen Namens an die deutschen namensrechtlichen Gepflogenheiten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Anpassung eines ausländischen Namens an die deutschen namensrechtlichen Gepflogenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 07.03.2008 - 6 UR III 15/08
- LG Augsburg, 05.12.2008 - 4 T 4404/08
- OLG München, 13.05.2009 - 31 Wx 7/09
Papierfundstellen
- FGPrax 2009, 169
- FamRZ 2009, 1630
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 05.09.2008 - 31 Wx 13/08
Familienname: Pflicht zur Eintragung der männlichen Namensform eines griechischen …
Auszug aus OLG München, 13.05.2009 - 31 Wx 7/09
Da der Gesetzgeber in Art. 47 EGBGB - wenngleich dessen Regelungsbereich weit über den üblichen Rahmen einer Angleichung hinausgeht, worauf Hepting und Mäsch (…jeweils aaO.) zutreffend hingewiesen haben - für die am häufigsten vorkommenden Fälle eine gesetzliche Grundlage für die bereits bestehende Angleichungspraxis schaffen wollte (vgl. BT-Drucks. 16/1831, S. 70/71 und S. 78/79; BT-Drucks. 16/3309, S. 12/13 sowie Senatsbeschluss vom 5.9.2008 NJW-RR 2008, 1680/1682), können die bisherigen Angleichungsgrundsätze des deutschen Namensrechts bei der Auslegung von Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EGBGB zweifelsohne herangezogen werden (vgl. auch § 45 Abs. 2 Satz 1 PStV, welcher diese hergebrachten Grundsätze ausdrücklich für anwendbar erklärt).
- OLG München, 12.01.2015 - 31 Wx 448/14
Angleichung eines ausländischen Familiennamens nach Einbürgerung: Beibehaltung …
Diese Möglichkeit zur Änderung der Namensführung soll die Integration des Neubürgers erleichtern (vgl. Senat, Beschluss vom 13.05.2009, 31 Wx 7/09, FG Prax 2009, 169). - VG Regensburg, 01.04.2020 - RO 3 K 19.1358
Namensänderung bei Problemen mit Aussprache und Schreibweise des Namens
Zwar eröffne Art. 47 Abs. 1 EGBGB die Möglichkeit diakritische Zeichen entfallen zu lassen (OLG München, B.v. 13.5.2009 - 31 Wx 007/09). - AG Köln, 10.05.2019 - 379 III 11/19 Das Weglassen der Vorsilbe "S1" und der Endung "S2" erschöpft sich - soweit erkennbar - auch nicht in einer die Namenssubstanz unberührt lassenden Verkürzung eines langen und schwer auszusprechenden Namens durch Weglassung geschlechtsspezifischer Endungen und/oder einer Verkürzung dem deutschen Recht unbekannter Namenszusätze (vgl. OLG Hamm, a.a.O. unter Hinweis auf OLG München FGPrax 2009, S. 169).