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   OLG München, 13.05.2009 - 31 Wx 7/09   

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https://dejure.org/2009,14595
OLG München, 13.05.2009 - 31 Wx 7/09 (https://dejure.org/2009,14595)
OLG München, Entscheidung vom 13.05.2009 - 31 Wx 7/09 (https://dejure.org/2009,14595)
OLG München, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 31 Wx 7/09 (https://dejure.org/2009,14595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Deutsches Namensrecht: Eindeutschung eines ausländischen Familiennamens durch Anpassung an deutsche namensrechtliche Geflogenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Anpassung eines ausländischen Namens an die deutschen namensrechtlichen Gepflogenheiten

  • Judicialis

    EGBGB Art. 47; ; PStV § 9a a.F.; ; PStV § 46; ; BVFG § 94

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Anpassung eines ausländischen Namens an die deutschen namensrechtlichen Gepflogenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 169
  • FamRZ 2009, 1630
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.09.2008 - 31 Wx 13/08

    Familienname: Pflicht zur Eintragung der männlichen Namensform eines griechischen

    Auszug aus OLG München, 13.05.2009 - 31 Wx 7/09
    Da der Gesetzgeber in Art. 47 EGBGB - wenngleich dessen Regelungsbereich weit über den üblichen Rahmen einer Angleichung hinausgeht, worauf Hepting und Mäsch (jeweils aaO.) zutreffend hingewiesen haben - für die am häufigsten vorkommenden Fälle eine gesetzliche Grundlage für die bereits bestehende Angleichungspraxis schaffen wollte (vgl. BT-Drucks. 16/1831, S. 70/71 und S. 78/79; BT-Drucks. 16/3309, S. 12/13 sowie Senatsbeschluss vom 5.9.2008 NJW-RR 2008, 1680/1682), können die bisherigen Angleichungsgrundsätze des deutschen Namensrechts bei der Auslegung von Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EGBGB zweifelsohne herangezogen werden (vgl. auch § 45 Abs. 2 Satz 1 PStV, welcher diese hergebrachten Grundsätze ausdrücklich für anwendbar erklärt).
  • OLG München, 12.01.2015 - 31 Wx 448/14

    Angleichung eines ausländischen Familiennamens nach Einbürgerung: Beibehaltung

    Diese Möglichkeit zur Änderung der Namensführung soll die Integration des Neubürgers erleichtern (vgl. Senat, Beschluss vom 13.05.2009, 31 Wx 7/09, FG Prax 2009, 169).
  • VG Regensburg, 01.04.2020 - RO 3 K 19.1358

    Namensänderung bei Problemen mit Aussprache und Schreibweise des Namens

    Zwar eröffne Art. 47 Abs. 1 EGBGB die Möglichkeit diakritische Zeichen entfallen zu lassen (OLG München, B.v. 13.5.2009 - 31 Wx 007/09).
  • AG Köln, 10.05.2019 - 379 III 11/19
    Das Weglassen der Vorsilbe "S1" und der Endung "S2" erschöpft sich - soweit erkennbar - auch nicht in einer die Namenssubstanz unberührt lassenden Verkürzung eines langen und schwer auszusprechenden Namens durch Weglassung geschlechtsspezifischer Endungen und/oder einer Verkürzung dem deutschen Recht unbekannter Namenszusätze (vgl. OLG Hamm, a.a.O. unter Hinweis auf OLG München FGPrax 2009, S. 169).
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