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   OLG München, 13.06.1989 - 5 U 2698/88   

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https://dejure.org/1989,4719
OLG München, 13.06.1989 - 5 U 2698/88 (https://dejure.org/1989,4719)
OLG München, Entscheidung vom 13.06.1989 - 5 U 2698/88 (https://dejure.org/1989,4719)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juni 1989 - 5 U 2698/88 (https://dejure.org/1989,4719)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG München, 13.06.1989 - 5 U 2698/88
    Bei dem von den Klägern beanspruchten Wegerecht handelt es sich um eine Grunddienstbarkeit (BGHZ 92, 351/354 ff), welche zur Erhaltung der Wirksamkeit gegenüber dem öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht der Eintragung bedarf, wenn sie zu der Zeit bestand, zu welcher das Grundbuch als angelegt anzusehen ist (Art. 187 Abs. 1 Satz 1 EGBGB ).

    Zumindest seit dieser Zeit wird von den Eigentümern des herrschenden Grundstücks Flurstücks-Nr. ... an dem dienenden Grundstück Flurstücks-Nr. ... ein Wegerecht in Anspruch genommen, welches das Recht zum Gehen und Fahren umfaßt (BGHZ 92, 351/354).

  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 111/84

    Gesetzliches Schuldverhältnis bei Dienstbarkeiten

    Auszug aus OLG München, 13.06.1989 - 5 U 2698/88
    Dienstbarkeiten gewähren den Berechtigten das Recht auf eine inhaltlich bestimmte Nutzung des belasteten Grundstücks und legen den Eigentümern dieses Grundstücks Duldungs- und Unterlassungspflichten auf (BGHZ 95, 144/146).
  • BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62

    Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch

    Auszug aus OLG München, 13.06.1989 - 5 U 2698/88
    Zur Inanspruchnahme der Beklagten aus § 894 BGB genügt es, daß ohne ihre Mitwirkung keine Berichtigung erfolgen kann (BGHZ 41, 30/32; BayObLGZ 1986, 89/93).
  • OLG München, 29.06.1984 - 25 U 5839/83

    Bewilligung der Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts (Wegerecht); Nachweis der

    Auszug aus OLG München, 13.06.1989 - 5 U 2698/88
    Der Beweis der "unvordenklichen Verjährung", der durch jedes Beweismittel (wie Zeugen, Urkunden, Gutachten) erbracht werden kann (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 EGZPO ), hat ein doppeltes Ziel zu verfolgen: Es muß einerseits nachgewiesen werden, daß der betreffende Zustand bestanden hat und als rechtens angesehen wurde innerhalb derjenigen Zeit, welche die eigene Wahrnehmung der lebenden Generation umfaßt, andererseits, daß die lebende Generation auch durch Mitteilung ihrer Vorfahren weder von dem Nichtbestehen dieses Zustandes oder von einer anderen Rechtsansicht hierüber noch von dem Anfang desselben eine Kunde hatte; der Zustand muß sich nach Bayerischem Landrecht - anders als nach den Grundsätzen des Gemeinen Rechts (BGHZ 16, 234/238) - mindestens auf 40 Jahre zurückerstrecken; wesentlich ist schließlich, daß die Rechtsausübung eine ununterbrochene war (BayObLGZ 1962, 70/78 f; BayVGH BayVerwBl. 1969, 175 und 1974, 557/558; OLG ... Rpfleger 1984, 461).
  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52

    Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung

    Auszug aus OLG München, 13.06.1989 - 5 U 2698/88
    Der Beweis der "unvordenklichen Verjährung", der durch jedes Beweismittel (wie Zeugen, Urkunden, Gutachten) erbracht werden kann (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 EGZPO ), hat ein doppeltes Ziel zu verfolgen: Es muß einerseits nachgewiesen werden, daß der betreffende Zustand bestanden hat und als rechtens angesehen wurde innerhalb derjenigen Zeit, welche die eigene Wahrnehmung der lebenden Generation umfaßt, andererseits, daß die lebende Generation auch durch Mitteilung ihrer Vorfahren weder von dem Nichtbestehen dieses Zustandes oder von einer anderen Rechtsansicht hierüber noch von dem Anfang desselben eine Kunde hatte; der Zustand muß sich nach Bayerischem Landrecht - anders als nach den Grundsätzen des Gemeinen Rechts (BGHZ 16, 234/238) - mindestens auf 40 Jahre zurückerstrecken; wesentlich ist schließlich, daß die Rechtsausübung eine ununterbrochene war (BayObLGZ 1962, 70/78 f; BayVGH BayVerwBl. 1969, 175 und 1974, 557/558; OLG ... Rpfleger 1984, 461).
  • BayObLG, 24.04.1986 - RReg. 1 Z 19/86

    Altrechtliche Reallast

    Auszug aus OLG München, 13.06.1989 - 5 U 2698/88
    Zur Inanspruchnahme der Beklagten aus § 894 BGB genügt es, daß ohne ihre Mitwirkung keine Berichtigung erfolgen kann (BGHZ 41, 30/32; BayObLGZ 1986, 89/93).
  • OLG Nürnberg, 17.08.2022 - 3 U 1440/22

    Anspruch auf Notweg - Altdienstbarkeit nach gemeinem Recht

    1 Z 135/59">BayObLGZ 1962, 70 (78) m.w.N.; BayObLG, Urteil vom 18. Mai 1994 - 1Z RR 135/93, BayObLGZ 1994, 129 (139 f.); OLG München, Urteil vom 13. Juni 1989, 5U 2698/88, OLGZ 1990, 100 (102); Staudinger/J. Hönle/U. Hönle (2018), EGBGB Art. 184 Rn. 6; Grziwotz/Saller, Bayerisches Nachbarrecht, 3. Auflage 2015, 4.
  • OLG Naumburg, 27.10.2003 - 1 U 58/03

    Zum Anspruch auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit aufgrund

    Darüber hinaus darf eine gegenteilige Erinnerung aus den vorangegangenen 40 Jahren nicht bestehen (vgl. zu den Voraussetzungen OVG Magdeburg, Urt. v. 09.04.1997, A 4 S 5/97, LKV 1998, 278; OLG München, OLGZ 1990, 100 ff; VGH Mannheim, Beschl. v. 03.10.1983, 5 S 2143/82, BWGZ 1984, 477).
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