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   OLG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16   

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https://dejure.org/2016,30468
OLG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,30468)
OLG München, Entscheidung vom 13.06.2016 - 3 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,30468)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juni 2016 - 3 Sa 23/16 (https://dejure.org/2016,30468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung eines Praktikums als Arbeitsverhältnis; Sittenwidrigkeit der Vergütungsabrede; Bestimmung der üblichen Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Einordnung eines Praktikums als Arbeitsverhältnis; Sittenwidrigkeit der Vergütungsabrede; Bestimmung der üblichen Vergütung

  • rechtsportal.de

    Rechtliche Einordnung eines Praktikums als Arbeitsverhältnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • ArbG München, 11.12.2015 - 36 Ca 4986/15

    Arbeitsvertrag, Praktikumsvertrag, Vergütungshöhe bei unwirksamer

    Auszug aus OLG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 11.12.2015 - 36 Ca 4986/15 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht München hat durch Urteil vom 11.12.2015 - 36 Ca 4986/15 - der Klage stattgegeben.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 11.12.2015, Aktenzeichen 36 Ca 4986/15, wird abgeändert.

  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07

    Praktikantenverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Sittenwidrigkeit - Wucherlohn

    Auszug aus OLG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16
    Andererseits hätten sich ihre für diese Tätigkeiten erworbenen Kenntnisse verfestigt und verstetigt mit der Folge, dass sie umgehend wieder der Tätigkeit selbst zu Gute gekommen wären (siehe hierzu auch LAG BadenWürttemberg, Urteil vom 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768 ).
  • BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01

    Dienstzeit - Musiker in Kulturorchestern - Orchesterpraktikantin -

    Auszug aus OLG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16
    Die Vergütung ist der Höhe nach deshalb auch eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2003 - 6 AZR 594/01 - BeckRS 2008, 54164).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 289/13

    Ausbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin - praktische Tätigkeit -

    Auszug aus OLG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16
    Eine Arbeitstätigkeit der Klägerin bestätigt auch § 4 Abs. 5 Praktikumsvertrag, der die Klägerin verpflichtet, die Betriebsmittel nur zur den ihr "übertragenen Arbeiten zu verwenden." Demgegenüber wird einem Praktikanten ermöglicht, Arbeitsvorgänge kennenzulernen und unter Kontrolle und gemeinsamer nachfolgender Analyse übungsweise zu verrichten (siehe BAG, Urteil vom 10.02.2015 - 9 AZR 289/13 - NJOZ 2015, 1226, Rn. 18).
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