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   OLG München, 13.07.2017 - 23 U 1260/17   

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https://dejure.org/2017,25565
OLG München, 13.07.2017 - 23 U 1260/17 (https://dejure.org/2017,25565)
OLG München, Entscheidung vom 13.07.2017 - 23 U 1260/17 (https://dejure.org/2017,25565)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 23 U 1260/17 (https://dejure.org/2017,25565)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 1029 Abs. 1
    Anforderungen an eine Schiedsvereinbarung - Beweislastumkehr bei Warenfehlbestand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Abschluss einer Schiedsvereinbarung in einem Handelsvertretervertrag; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Herausgabeansprüchen nach Beendigung des Vertrages

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    § 1029 Abs 1 ZPO
    Handelsvertreter, Schiedsgericht, Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsgerichtsverfahren, Schiedsvereinbarung

  • rewis.io

    Anforderungen an eine Schiedsvereinbarung - Beweislastumkehr bei Warenfehlbestand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Abschluss einer Schiedsvereinbarung in einem Handelsvertretervertrag; Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Herausgabeansprüchen nach Beendigung des Vertrages

  • rechtsportal.de

    ZPO § 1029 Abs. 1
    Anforderungen an den Abschluss einer Schiedsvereinbarung in einem Handelsvertretervertrag

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schiedsklausel, Schiedsvereinbarung im HVV, Treu und Glauben, Warenfehlbestand, Inventurliste, Beweislastumkehr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verpflichtung zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung ist noch keine Schiedsvereinbarung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 18.07.2007 - 8 Sch 2/07

    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Dissens und formeller Mängel der

    Auszug aus OLG München, 13.07.2017 - 23 U 1260/17
    Die Regelung im Handelsvertretervertrag weicht insoweit maßgeblich von der Klausel ab, die der Entscheidung des OLG Hamm vom 18.07.2007 zugrunde lag; dort war in dem Vertrag geregelt, dass sich die Parteien für den Fall von Streitigkeiten aus dem Vertrag einem Schiedsgericht unterwerfen (OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2007, 8 Sch 2/07, juris Tz. 3).

    Da sich die Parteien bei Abschluss des Handelsvertretervertrages nicht endgültig auf den Abschluss einer Schiedsvereinbarung festgelegt haben, hat die Klägerin auch keinen Vertrauenstatbestand geschaffen, an dem sie sich festhalten lassen müsste (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005, 9 U 190/04, juris Tz. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2007, 8 Sch 2/07, juris Tz. 43).

  • KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07

    Schiedsrichterliches Verfahren: Bildung eines Mehrparteienschiedsgerichts und

    Auszug aus OLG München, 13.07.2017 - 23 U 1260/17
    In der Schiedsklausel, die dem Beschluss des KG vom 21.04.2008 zugrunde lag, hatten die Parteien vereinbart, dass Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Vertrag unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig und bindend ein Schiedsgericht entscheidet (KG, Beschluss vom 21.04.2008, 20 Sch 4/07 [richtig: 20 SCHH 4/07 - d. Red.] , juris Tz. 8).
  • OLG Hamm, 15.02.2006 - 8 U 91/05

    Auskunfts- und Akteneinsichtsanspruch bei Auflösung einer Anwaltssozietät -

    Auszug aus OLG München, 13.07.2017 - 23 U 1260/17
    Auch dem Urteil des OLG Hamm vom 15.02.2006 lag eine Klausel zugrunde, wonach Streitigkeiten zwischen den Partnern unter Ausschluss des öffentlichen Rechtsweges durch ein Schiedsgericht entschieden werden (OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2006, 8 U 91/05, juris Tz. 17).
  • OLG Koblenz, 06.03.2008 - 6 U 610/07

    Schiedsvereinbarung im GmbH-Gesellschaftsvertrag: Geltung für Streitigkeiten mit

    Auszug aus OLG München, 13.07.2017 - 23 U 1260/17
    Das OLG Koblenz hatte über eine Vereinbarung zu entscheiden, die die ausschließliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestimmt für alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern (OLG Koblenz, Urteil vom 06.03.2008, 6 U 610/07, juris).
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 9 U 190/04

    Keine Schiedsvereinbarung bei bloßer Vereinbarung eines Schiedsgerichts -

    Auszug aus OLG München, 13.07.2017 - 23 U 1260/17
    Da sich die Parteien bei Abschluss des Handelsvertretervertrages nicht endgültig auf den Abschluss einer Schiedsvereinbarung festgelegt haben, hat die Klägerin auch keinen Vertrauenstatbestand geschaffen, an dem sie sich festhalten lassen müsste (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005, 9 U 190/04, juris Tz. 25; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2007, 8 Sch 2/07, juris Tz. 43).
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