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OLG München, 13.08.2018 - 34 Wx 203/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GBO § 53, § 71 Abs. 2 S. 2, § 78; BGB § 894, § 899; RPflG § 11 Abs. 1 u Abs. 3
Eintragung eines Widerspruchs - Eintragungsvermerk muss Gläubiger angeben - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Inhalt eines Widerspruchs gem. § 899 BGB
- rewis.io
Eintragung eines Widerspruchs - Eintragungsvermerk muss Gläubiger angeben
- notar-drkotz.de
Widerspruchseintragung in Grundbuch - Anforderungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Inhalt eines Widerspruchs gem. § 899 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerspruchseintragung muss Anspruchsgläubiger angeben!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57
Widerspruch gegen Vormerkung
Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 34 Wx 203/17
Der Anwendungsbereich des Amtswiderspruchs und des Widerspruchs nach § 899 BGB decken sich (…Hügel/Holzer § 53 Rn. 25); der Amtswiderspruch hat dieselbe rechtliche Bedeutung wie der Widerspruch des § 899 BGB (BGH NJW 1957, 1229;… Schöner/Stöber Rn. 393). - BayObLG, 13.02.1998 - 2Z BR 158/97
Falsche Eintragung eines Teileigentums als Wohnung im Sondereigentum im …
Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 34 Wx 203/17
b) Nach Amtslöschung ist der ursprüngliche Antrag neu zu verbescheiden (BayObLGZ 1998, 39/43 f. unter II. 2. b).