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   OLG München, 13.08.2018 - 34 Wx 203/17   

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https://dejure.org/2018,23904
OLG München, 13.08.2018 - 34 Wx 203/17 (https://dejure.org/2018,23904)
OLG München, Entscheidung vom 13.08.2018 - 34 Wx 203/17 (https://dejure.org/2018,23904)
OLG München, Entscheidung vom 13. August 2018 - 34 Wx 203/17 (https://dejure.org/2018,23904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GBO § 53, § 71 Abs. 2 S. 2, § 78; BGB § 894, § 899; RPflG § 11 Abs. 1 u Abs. 3
    Eintragung eines Widerspruchs - Eintragungsvermerk muss Gläubiger angeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt eines Widerspruchs gem. § 899 BGB

  • rewis.io

    Eintragung eines Widerspruchs - Eintragungsvermerk muss Gläubiger angeben

  • notar-drkotz.de

    Widerspruchseintragung in Grundbuch - Anforderungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Inhalt eines Widerspruchs gem. § 899 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerspruchseintragung muss Anspruchsgläubiger angeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 34 Wx 203/17
    Der Anwendungsbereich des Amtswiderspruchs und des Widerspruchs nach § 899 BGB decken sich (Hügel/Holzer § 53 Rn. 25); der Amtswiderspruch hat dieselbe rechtliche Bedeutung wie der Widerspruch des § 899 BGB (BGH NJW 1957, 1229; Schöner/Stöber Rn. 393).
  • BayObLG, 13.02.1998 - 2Z BR 158/97

    Falsche Eintragung eines Teileigentums als Wohnung im Sondereigentum im

    Auszug aus OLG München, 13.08.2018 - 34 Wx 203/17
    b) Nach Amtslöschung ist der ursprüngliche Antrag neu zu verbescheiden (BayObLGZ 1998, 39/43 f. unter II. 2. b).
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