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   OLG München, 13.10.2020 - 4 Ws 148/20, 4 Ws 168/20, 4 Ws 184/20, 4 Ws 185/20, 4 Ws 186/20   

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https://dejure.org/2020,47375
OLG München, 13.10.2020 - 4 Ws 148/20, 4 Ws 168/20, 4 Ws 184/20, 4 Ws 185/20, 4 Ws 186/20 (https://dejure.org/2020,47375)
OLG München, Entscheidung vom 13.10.2020 - 4 Ws 148/20, 4 Ws 168/20, 4 Ws 184/20, 4 Ws 185/20, 4 Ws 186/20 (https://dejure.org/2020,47375)
OLG München, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 4 Ws 148/20, 4 Ws 168/20, 4 Ws 184/20, 4 Ws 185/20, 4 Ws 186/20 (https://dejure.org/2020,47375)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 172 Abs. 2, Abs. 3, § 174 Abs. 1; ZPO § 114, § 115, § 117 Abs. 4; EMRK Art. 19, Art. 32 Abs. 1, Art. 34, Art. 35; AEUV Art. 267
    Zu den Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag und einen zugehörigen PKH-Antrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen eines

    Auszug aus OLG München, 13.10.2020 - 4 Ws 148/20
    Das Antragsvorbringen lässt jeweils eine vollständige, aus sich heraus verständliche, in Einzelheiten reichende und prüfbare Sachverhaltsdarstellung (BVerfG, Beschluss vom 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 [BeckRS 2016, 45393]; NJW 2016, 44 [23]) vermissen, die sämtliche in den als verletzt behaupteten Strafvorschriften bestimmten Tatbestandsmerkmale in objektiver und subjektiver Hinsicht durch tatsächliche Lebensvorgänge ausfüllt (Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 172 Rn. 34, § 174 Rn. 1).

    Zuletzt enthält die Antragsschrift keine sachgerechte und vollständige Auseinandersetzung mit dem Gang des Ermittlungsverfahrens, dem Inhalt der angegriffenen Bescheide und den tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die für deren Unrichtigkeit sprechen könnten (BVerfG, Beschluss vom 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 [BeckRS 2016, 45393]).

  • BVerfG, 03.05.1993 - 2 BvR 1975/92

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an die Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG München, 13.10.2020 - 4 Ws 148/20
    Vielmehr muss der Anwalt im Rahmen seiner Berufspflichten erkennbar auch die inhaltliche Verantwortung für den Antrag übernehmen, an dessen Abfassung gestaltend mitwirken und sich gegebenenfalls durch Akteneinsicht Kenntnis über die im Antrag aufzuführenden Daten verschaffen (BVerfG Beschluss vom 03.05.1993 - 2 BvR 1975/92 [BeckRS 1993, 8460]).
  • BVerfG, 21.10.2015 - 2 BvR 912/15

    Klageerzwingungsverfahren (erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus OLG München, 13.10.2020 - 4 Ws 148/20
    Das Antragsvorbringen lässt jeweils eine vollständige, aus sich heraus verständliche, in Einzelheiten reichende und prüfbare Sachverhaltsdarstellung (BVerfG, Beschluss vom 13.04.2016 - 2 BvR 1155/15 [BeckRS 2016, 45393]; NJW 2016, 44 [23]) vermissen, die sämtliche in den als verletzt behaupteten Strafvorschriften bestimmten Tatbestandsmerkmale in objektiver und subjektiver Hinsicht durch tatsächliche Lebensvorgänge ausfüllt (Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl. 2019, § 172 Rn. 34, § 174 Rn. 1).
  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 205/05

    Anforderungen an Inhalt eines Klageerzwingungsantrags gem § 172 Abs 3 S 1 StPO

    Auszug aus OLG München, 13.10.2020 - 4 Ws 148/20
    Denn ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss zwingend von einem Rechtsanwalt unterzeichnet sein (BVerfG NJW 1953, 1097; Beschluss vom 15.12.2005 - 2 BvR 205/05 [BeckRS 2005, 30366570]), wobei nicht nur eine anwaltliche "Unterschrift" erforderlich ist.
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG München, 13.10.2020 - 4 Ws 148/20
    Deswegen dienen der Konventionstext und die Rechtsprechung des EGMR auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes (s. BVerfG NStZ 2011, 450; NJW 1987, 2427).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG München, 13.10.2020 - 4 Ws 148/20
    Deswegen dienen der Konventionstext und die Rechtsprechung des EGMR auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes (s. BVerfG NStZ 2011, 450; NJW 1987, 2427).
  • BGH, 02.02.2021 - 2 ARs 300/20

    Ablehnungszeitpunkt (Ablehnungsgesuch bei abschließender Entscheidung im

    Der Senat hat mit Beschluss vom 12. Januar 2021 die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 13. Oktober 2020 - Az.: 4 Ws 148/20 KL - gemäß § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO als unzulässig verworfen.
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