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   OLG München, 13.11.2014 - 34 AR 153/14   

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https://dejure.org/2014,35403
OLG München, 13.11.2014 - 34 AR 153/14 (https://dejure.org/2014,35403)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2014 - 34 AR 153/14 (https://dejure.org/2014,35403)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2014 - 34 AR 153/14 (https://dejure.org/2014,35403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer Verweisung an das Landgericht auf die Widerklage bei ausschließlicher Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Klage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung einer Verweisung an das Landgericht auf die Widerklage bei ausschließlicher Zuständigkeit des Amtsgerichts für die Klage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abweichende Zuständigkeit für Widerklage: Verweisungsbeschluss wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 313
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG München, 13.11.2014 - 34 AR 153/14
    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (st. Rspr.; BGHZ 102, 338/340; BGH NJW 2002, 3634/3635; Zöller/Greger § 281 Rn. 16).

    a) Die Bindungswirkung entfällt indessen, wenn der ergangene Beschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann (BGH NJW 2002, 3634/3635; Zöller/Greger § 281 Rn. 17 m.w.N.), also wenn er jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, offensichtlich unhaltbar ist und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss.

  • OLG Karlsruhe, 09.05.2011 - 9 AR 13/11

    Verweisung: Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts bei

    Auszug aus OLG München, 13.11.2014 - 34 AR 153/14
    Eine dennoch ausgesprochene Verweisung ist aber in der Regel nicht willkürlich (Anschluss an OLG Karlsruhe vom 9.5.2011, 9 AR 13/11, bei juris).

    12 Fraglich erscheint indessen, ob § 506 Abs. 1 ZPO zur Anwendung kommt, wenn für die Klage eine ausschließliche sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts besteht, welche nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich der Parteidisposition entzogen ist (vgl. OLG Karlsruhe vom 9.5.2011, 9 AR 13/11, bei juris Rn. 12).

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG München, 13.11.2014 - 34 AR 153/14
    Demnach entziehen sich auch ein sachlich zu Unrecht ergangener Verweisungsbeschluss und die diesem Beschluss zugrunde liegende Entscheidung über die Zuständigkeit grundsätzlich jeder Nachprüfung (st. Rspr.; BGHZ 102, 338/340; BGH NJW 2002, 3634/3635; Zöller/Greger § 281 Rn. 16).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG München, 13.11.2014 - 34 AR 153/14
    Hierfür reicht jedoch nicht aus, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig und fehlerhaft ist oder von der herrschenden Rechtsansicht abweicht (siehe etwa BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2003, 3201; Beispiele bei Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG München, 13.11.2014 - 34 AR 153/14
    Hierfür reicht jedoch nicht aus, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig und fehlerhaft ist oder von der herrschenden Rechtsansicht abweicht (siehe etwa BGH NJW-RR 2011, 1364; NJW 2003, 3201; Beispiele bei Zöller/Greger § 281 Rn. 17).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG München, 13.11.2014 - 34 AR 153/14
    Dies eröffnet den Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (BGH NJW-RR 2013, 764; Zöller/Vollkommer § 36 Rn. 24 f. m. w. N.).
  • OLG München, 10.06.2008 - 31 AR 53/08

    Zuständigkeitsbestimmung: zuständiges Gericht bei ausschließlicher Zuständigkeit

    Auszug aus OLG München, 13.11.2014 - 34 AR 153/14
    Überwiegend wird deshalb bei nachträglicher Widerklage (§ 33 ZPO), die zur Zuständigkeit der Landgerichte gehört, ein derartiger Konflikt dadurch gelöst, dass die Widerklage - auf entsprechenden Antrag - abgetrennt (§ 145 ZPO) und nur diese sodann nach § 281 ZPO verwiesen wird (OLG München vom 10.6.2008, 31 AR 53/08, bei juris; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 35. Aufl. § 33 Rn. 18; Zöller/Vollkommer § 33 Rn. 12; Wern in PG ZPO 3. Aufl. § 33 Rn. 29; MüKo/Patzina § 33 Rn. 4; Hk-ZPO/Bendtsen 5. Aufl. § 33 Rn. 8).
  • AG Frankenthal, 18.02.2016 - 3d C 139/15

    Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts: Verweisung an das

    Auch dies gebietet eine Verweisung nach § 506 ZPO im Falle der bloßen Erhebung einer Eventualwiderklage (OLG Celle, Beschluss vom 05.06.2009 - 4 AR 19/09; OLG München, Beschluss vom 13.11.2014 - 34 AR 153/14).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2020 - 1 AR 12/20

    Wann ist ein Verweisungsbeschluss nicht bindend?

    Das folgt daraus, dass sich dem Wortlaut des § 506 ZPO eine Beschränkung seines Anwendungsbereichs im Sinne der Sichtweise des Landgerichts Frankfurt (Oder) nicht entnehmen lässt (vgl. OLG München, Beschluss vom 13.11.2014, 34 AR 153/14, zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9.5.2011, 9 AR 13/11, zitiert nach juris).
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