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   OLG München, 13.11.2018 - 9 U 589/18   

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OLG München, 13.11.2018 - 9 U 589/18 (https://dejure.org/2018,59972)
OLG München, Entscheidung vom 13.11.2018 - 9 U 589/18 (https://dejure.org/2018,59972)
OLG München, Entscheidung vom 13. November 2018 - 9 U 589/18 (https://dejure.org/2018,59972)
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  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 253/03

    Zustellungen in Fällen der Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 9 U 589/18
    Insoweit wird Heilung gemäß § 189 ZPO zu bejahen sein: Zwar reicht die bloße Kenntnisnahme bei Gelegenheit einer Akteneinsicht dann nicht aus, um die Heilungswirkung des § 189 ZPO auszulösen, wenn ein Zustellungswille des Gerichts nicht zu bejahen ist (vgl. BayObLG, NJW 2004, 3722 (3722)).
  • BGH, 25.09.1972 - VIII ZR 81/71

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung des Inhalts eines nicht

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 9 U 589/18
    Was rechtskräftig entschieden ist, ergibt sich aus der Urteilsformel, zu deren Auslegung Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie der in Bezug genommene Parteivortrag samt Antrag und das Protokoll der mündlichen Verhandlung, welches der Entscheidung vorausgegangen ist, heranzuziehen sind (vgl. BGHZ 34, 337 (339); BGH, NJW 1972, 2268 (2269)).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht;

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 9 U 589/18
    Bei der insoweit erforderlichen Abwägung ist in Erwägung zu ziehen, dass eine Zurückverweisung der Sache in der Regel zu einer weiteren Verteuerung und Verzögerung des Rechtsstreits und zu weiteren Nachteilen führt und dies den schützenswerten Interessen der Parteien entgegenstehen kann, zumal vorliegend eine Zurückverweisung bereits zum zweiten Mal erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2004, VII ZR 270/03).
  • BGH, 27.02.1961 - III ZR 16/60

    Umfang der Rechtskraft

    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 9 U 589/18
    Was rechtskräftig entschieden ist, ergibt sich aus der Urteilsformel, zu deren Auslegung Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie der in Bezug genommene Parteivortrag samt Antrag und das Protokoll der mündlichen Verhandlung, welches der Entscheidung vorausgegangen ist, heranzuziehen sind (vgl. BGHZ 34, 337 (339); BGH, NJW 1972, 2268 (2269)).
  • LG Frankfurt/Main, 28.09.1987 - 24 S 217/87
    Auszug aus OLG München, 13.11.2018 - 9 U 589/18
    Die von dem Landgericht vertretene gegenteilige Auffassung würde zu dem widersinnigen Ergebnis führen, dass das Gericht erster Instanz dem Berufungsgericht vorschreiben könnte, in welcher Weise der Prozess zu führen ist (vgl. LG Frankfurt, NJW 1988, 77 (78)).
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