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   OLG München, 13.12.2016 - 34 Wx 82/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,46085
OLG München, 13.12.2016 - 34 Wx 82/16 (https://dejure.org/2016,46085)
OLG München, Entscheidung vom 13.12.2016 - 34 Wx 82/16 (https://dejure.org/2016,46085)
OLG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 34 Wx 82/16 (https://dejure.org/2016,46085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1154, 398
    Auslegung einer Abtretungserklärung in Bezug auf "Eigentümerrechte an Grundpfandrechten"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages hinsichtich der Übertragung von Eigentümergrundschulden

  • rewis.io

    Auslegung einer Abtretungserklärung im Grundbuchverfahren

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Notarieller Ehevertrag - Abtretungserklärung Eigentümerrechte an Grundpfandrechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages hinsichtich der Übertragung von Eigentümergrundschulden

  • rechtsportal.de

    BGB § 157
    Auslegung eines Vermögensauseinandersetzungsvertrages hinsichtich der Übertragung von Eigentümergrundschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer Abtretungserklärung in einem Ehevertrag

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 397
  • FamRZ 2017, 1046
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG München, 13.12.2016 - 34 Wx 82/16
    Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Demharter GBO 30. Aufl. § 19 Rn. 28).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Auszug aus OLG München, 13.12.2016 - 34 Wx 82/16
    b) Für die Auslegung gilt § 133 BGB entsprechend; jedoch ist zu berücksichtigen, dass der das Grundbuchverfahren beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen der Auslegung durch das Grundbuchamt Grenzen setzen (BayObLGZ 1984, 122/124).
  • BGH, 13.06.2013 - V ZB 94/12

    Veräußerung von Wohnungseigentum: Höchstpersönliche Verwalterstellung des

    Auszug aus OLG München, 13.12.2016 - 34 Wx 82/16
    Bei der Auslegung ist auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt; außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rechtspr.; z. B. BGHZ 113, 374/378; BGH ZWE 2013, 402/403; Demharter GBO 30. Aufl. § 19 Rn. 28).
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