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   OLG München, 14.01.1992 - 25 U 6622/90   

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OLG München, 14.01.1992 - 25 U 6622/90 (https://dejure.org/1992,2673)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.1992 - 25 U 6622/90 (https://dejure.org/1992,2673)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 25 U 6622/90 (https://dejure.org/1992,2673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 118, 166, 278, 313
    Scheingeschäft bei notarieller Beurkundung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines notariellen Grundstückskaufvertrages; Aufspaltung des Kaufpreises; Abgabe einer Scheinerklärung; Zurechnung des Wissens eines Verhandlungsgehilfen; Anspruch auf Auflassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 118 166 Abs. 1 § § 278, 313
    Scheingeschäft - Kenntnis vom Willen des Vertragspartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1168
  • MDR 1993, 535
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 24.11.1941 - II 97/41

    Ist der Vertragsteil, der eine in der Vertragsurkunde enthaltene Erklärung

    Auszug aus OLG München, 14.01.1992 - 25 U 6622/90
    Das kann aus Gründen des Schutzes des redlichen Geschäftsverkehrs aber jedenfalls dann nicht gelten, wenn die Erklärung, wie hier, in einer notariellen Urkunde enthalten ist und nach Art und Inhalt objektiv als rechtsgeschäftliche Erklärung anzusehen ist (vgl. RGZ 168, 204/205; RGRK/Krüger-Nieland, 12. Aufl., § 118 RdNr. 2; Fiesecke, Zeitschrift der Akademie für deutsches Recht ZAkDR - 1942, 140 f.).

    Dabei mag offen bleiben, ob man dieses Ergebnis, wie RGZ 168, 204/205 im dort entschiedenen Fall, mit Treu und Glauben begründet, oder ob nicht vielmehr die auf die offene Scherzerklärung, zugeschnittene Vorschrift des § 118 BGB für das einseitige Scheingeschäft im Bereich des § 313 BGB von vornherein nicht anwendbar ist.

    Aber auch soweit seine Erklärung möglicherweise von der irrigen Vorstellung geleitet gewesen sein mag, der Vertragspartner sei mit einer zum Schein abgegebenen Erklärung einverstanden, beträfe auch dieser denkbare Zwiespalt zwischen Wille und Erklärung den Punkt der Nichternstlichkeit des Erklärten, ein Bereich, der sich nach den besonderen Vorschriften der §§ 116 - 118 BGB regelt (vgl. RGZ 168, 204/205); für einen Rückgriff auf § 119 BGB ist insoweit kein Raum.

  • BGH, 21.02.1986 - V ZR 126/84

    Berücksichtigung von Vorstellungen der Vertragsparteien bei der Auslegung eines

    Auszug aus OLG München, 14.01.1992 - 25 U 6622/90
    So hat der Bundesgerichtshof für den Fall der Auslegung eines nach § 313 BGB beurkundungsbedürftigen Vertrages die Möglichkeit einer solchen Zurechnung ausdrücklich verneint (BGH NJW-RR 1986, 1019 f.).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG München, 14.01.1992 - 25 U 6622/90
    Ein solcher Anspruch ist zwar regelmäßig dann gegeben, wenn eine Partei (oder der Verhandlungsgehilfe, für den eine Partei nach § 278 BGB einzustehen hat) die andere Partei in pflichtwidriger Weise nicht auf zur Formungültigkeit führende Umstände hinweist (Vgl. BGHZ 92, 164/175; Münchener Kommentar - Emmerich, vor § 275, RdNr. 45); die andere Vertragspartei soll dann in ihrem berechtigten Vertrauen auf das wirksame Zustandekommen des Rechtsgeschäfts geschützt werden.
  • BGH, 06.04.1979 - V ZR 72/74

    Baupläne: Bestandteil des beurkundeten Vertrags

    Auszug aus OLG München, 14.01.1992 - 25 U 6622/90
    Daß es sich hier nach dem Willen der Parteien des Kaufvertrages um beurkundungspflichtige Nebenabreden, um Bestandteile des schuldrechtlichen Veräußerungsgeschäfts (vgl. BGHZ 63, 359/361; 74, 346/348; Palandt/Heinrichs, § 313 RdNr. 25, 31 mit weiteren Nachweisen) gehandelt hätte, ist nicht nachgewiesen.
  • BGH, 20.12.1974 - V ZR 132/73

    Nichtbeurkundete Erklärung als Auslegungsmittel

    Auszug aus OLG München, 14.01.1992 - 25 U 6622/90
    Daß es sich hier nach dem Willen der Parteien des Kaufvertrages um beurkundungspflichtige Nebenabreden, um Bestandteile des schuldrechtlichen Veräußerungsgeschäfts (vgl. BGHZ 63, 359/361; 74, 346/348; Palandt/Heinrichs, § 313 RdNr. 25, 31 mit weiteren Nachweisen) gehandelt hätte, ist nicht nachgewiesen.
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und

    Auszug aus OLG München, 14.01.1992 - 25 U 6622/90
    Hieraus läßt sich aber nicht ohne weiteres der - von der Beklagten bestrittene - Schluß ziehen, daß die Parteien den Abschluß der Maklervereinbarung in einer Weise zur Voraussetzung und Bedingung für den Abschluß des Kaufvertrages gemacht hätten, daß beides miteinander "stehen und fallen" sollte (vgl. BGH NJW 1989, 898/899).
  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus OLG München, 14.01.1992 - 25 U 6622/90
    Soweit der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 08.11.1991, V ZR 260/90, Leitsatz veröffentlicht in EBE/BGH - Ls 25/92) eine Zurechnung des Wissens der mit der Verhandlungsführung betrauten Hilfsperson im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB für den Fall bejaht, daß die Vertragspartei die Verhandlungen und den tatsächlichen Vertragsschluß vollständig einer mit der Sachlage allein vertrauten Hilfsperson überläßt und das Handeln der ohne Abschlußvollmacht tätigen Hilfsperson später genehmigt, steht diese Entscheidung der vorstehend vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 26.05.2000 - V ZR 399/99

    Nichtigkeit eines Scheingeschäfts

    Der Fall ist nach den Grundsätzen des mißlungenen Scheingeschäfts zu beurteilen, das von § 118 BGB erfaßt wird, wovon - im Ansatz zu Recht - auch das Berufungsgericht ausgeht (RGZ 168, 204, 205; OLG München NJW-RR 1993, 1168, 1169; MünchKomm-BGB/Kramer, 3. Aufl. § 118 Rdn. 8; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl. § 118 Rdn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10

    Nichtigkeit eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasingvertrags wegen

    Es kann dahin stehen, ob der Leasingvertrag als misslungenes Scheingeschäft bereits nach § 118 BGB als nichtig angesehen werden kann (vgl. BGH NJW 2000, 3127; OLG München NJW-RR 1993, 1168; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Aufl., § 118 BGB, Rn.2).
  • FG Niedersachsen, 18.01.2018 - 14 K 5/17

    Streit über die Haftung für die Besteuerung von Einkünften ausländischer

    Für diesen Fall hat das OLG Frankfurt (Urteil vom 27. November 1991 (23 U 15/91, OLGR 1992, 179) entschieden, dass Ladungsmängel dann keine Rolle mehr spielen, wenn ihr Zweck erreicht und der Beteiligte im Termin erschienen ist.
  • OLG Dresden, 23.01.2002 - 11 U 1259/01

    Wissenszurechnung; Verhandlungsgehilfe; Organisation der Kommunikation

    Diese Auffassung ist allgemein anerkannt (OLG München NJW-RR 1993, 1168, 1169; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 166 Rdn. 7; Soergel/Leptien, BGB, 13. Aufl., § 166 Rdn. 6; MünchKommBGB/Schramm, 4. Aufl., § 166 Rdn. 37).
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