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   OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09   

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https://dejure.org/2010,3260
OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09 (https://dejure.org/2010,3260)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.2010 - 29 U 5136/09 (https://dejure.org/2010,3260)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 29 U 5136/09 (https://dejure.org/2010,3260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anspruch des Verbandes der privaten Krankenversicherer gegen eine aus einem Plankrankenhaus ausgegründete Privatklinik auf Herabsetzung der Entgelte für nichtärztliche Wahlleistungen und Inhaltskontrolle der Wahlleistungstarife

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der gesetzlichen Vergütungsvorschriften für eine Privatklinik; Anspruch des Verbandes der privaten Krankenversicherung auf Entgeltherabsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KHEntgG § 17 Abs. 1 S. 5
    Geltung der gesetzlichen Vergütungsvorschriften für eine Privatklinik; Anspruch des Verbandes der privaten Krankenversicherung auf Entgeltherabsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Betrieb einer Privatklinik durch ein zugelassenes Plankrankenhaus

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ist eine aus einem Plankrankenhaus ausgegründete Privatklinik an das KHEntgG gebunden?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09
    Da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung frei bestimmen können, sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei (BGH NJW 2002, 2386; NJW 2000, 577, 579 m. w. N.).

    Mithin stellen im nicht preisregulierten Markt Preisvereinbarungen für Haupt- und Nebenleistungen im Allgemeinen weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen daher grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (BGH NJW 2002, 2386; NJW 1999, 2276, 2277).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07

    Betriebsbeobachtung

    Auszug aus OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO müssen Anträge so bestimmt gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts klar umrissen sind und der in Anspruch Genommene erkennen kann, wogegen er sich verteidigen soll und welche Pflichten sich aus einer den Anträgen folgenden Verurteilung ergeben; insbesondere darf die Entscheidung darüber, was verboten ist, nicht im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht überlassen werden (vgl. BGH GRUR 2009, 1075 - Tz. 9 - Betriebsbeobachtung ; GRUR 2008, 357 - Tz. 20 - Planfreigabesystem , m. w. N.).

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die Anträge in Ziffer 2. und 3. den formellen Anforderungen des § 8 Abs. 1 Ziffer 1 UKlaG genügen, da sie in der Sache unbegründet sind (vgl. BGH GRUR 2009, 1075 - Tz. 13 - Betriebsbeobachtung ).

  • BGH, 04.08.2000 - III ZR 158/99

    Höhe von Krankenhaus-Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09
    Der klagende Verband der privaten Krankenversicherung e. V. ist prozessführungsbefugt und kann vor den Zivilgerichten einen Anspruch auf Entgeltherabsetzung geltend machen (BGH NJW 2001, 892).

    Er ist allerdings nicht nur prozessführungsbefugt, sondern hat einen eigenen materiell-rechtlichen Anspruch auf Entgeltherabsetzung neben dem Patienten, der den Wahlleistungsvertrag abgeschlossen hat (BGH NJW 2001, 892).

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09
    Für eine allgemeine Billigkeits- und Angemessenheitskontrolle der Preisgestaltung von Privatkliniken gibt es keine gesetzliche Grundlage (BGH NJW 2003, 1596, 1600).

    Nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 KHG geförderte Krankenhäuser - wie die Beklagte zu 2) - müssen ihre Dienste auf einer anderen Kalkulationsgrundlage anbieten als Plankrankenhäuser (BGH NJW 2003, 1596, 1597 - sog. Alphaklinik-Urteil).

  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Auszug aus OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09
    Die Krankenhäuser handeln dabei nicht hoheitlich (BGH NJW-RR 2008, 1426 ff. - Tz. 21).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09
    Da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung frei bestimmen können, sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei (BGH NJW 2002, 2386; NJW 2000, 577, 579 m. w. N.).
  • BGH, 16.01.2003 - I ZR 51/02

    Sammelmitgliedschaft

    Auszug aus OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09
    Es kann insoweit insbesondere offen bleiben, ob die Tatsache, dass einige Mitglieder des Klägers Aktionäre der S. Kliniken AG (Anlage K 12) sind, die ihrerseits Mitbewerberin der Beklagten zu 2) ist, aufgrund einer vermittelten Mitgliedschaft in einem Wettbewerbsverband (BGH GRUR 2003, 454, 455) zum Tätigsein des Klägers und der Beklagten auf demselben sachlich und räumlich relevanten Markt führt.
  • BGH, 04.05.1977 - VIII ZR 298/75

    Haftungsdurchgriff bei unterkapitalisierter GmbH

    Auszug aus OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09
    Ein unmittelbarer Durchgriff auf die hinter der juristischen Person stehenden Kräfte ist ausnahmsweise dann für zulässig gehalten worden, wenn schwerwiegende Gesichtspunkte aus Treu und Glauben das erfordern (BGH NJW 1977, 1449 m. w. N.).
  • BGH, 14.07.1988 - IX ZR 254/87

    Geltung von Krankenhauspflegesätzen für Privatpatienten; Rückwirkende Erhöhung

    Auszug aus OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09
    Die vom Kläger in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1988, 2951) zur Frage der Abrechnung allgemeiner Krankenhausleistungen bezieht sich ebenfalls nur auf Krankenhausträger, die dem Krankenhausfinanzierungsgesetz unterliegen.
  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus OLG München, 14.01.2010 - 29 U 5136/09
    Mithin stellen im nicht preisregulierten Markt Preisvereinbarungen für Haupt- und Nebenleistungen im Allgemeinen weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen daher grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (BGH NJW 2002, 2386; NJW 1999, 2276, 2277).
  • BGH, 25.09.2002 - VIII ZR 253/99

    Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 113/81

    Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

  • LG Hamburg, 20.03.2009 - 321 O 411/06

    Entgeltregulierung in Privatkliniken: Prozessführungsbefugnis des Verbands der

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

  • LG Kempten, 19.06.2009 - 1 O 2344/08
  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 281/91

    "GmbH-Zahnbehandlungsangebot"; Zulässigkeit des Angebots ambulanter

  • OLG Braunschweig, 16.09.2020 - 11 U 122/18

    Iposuktion - Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten - PKV

    Bereits der Wortlaut von § 4 Abs. 4 MB/KK impliziert jedoch nicht, dass es sich um "eigene" diagnostische und therapeutische Mittel des jeweiligen Krankenhauses handeln muss (vgl. OLG München, Urteil vom 14. Januar 2010 - 29 U 5136/09 -, juris, Rn. 65 m.w.N.).

    Die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten sind auch dann gesichert, wenn die dafür erforderlichen Leistungen aufgrund wirksamer vertraglicher Gestaltungen von Dritten erbracht werden (vgl. OLG München, Urteil vom 14. Januar 2010, a.a.O.).

  • BGH, 21.04.2011 - III ZR 114/10

    Krankenhausentgeltrecht: Anwendbarkeit auf eine von dem Träger eines

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 14. Januar 2010 - 29 U 5136/09 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 127/09

    Abweisung der Klage eines Verbandes gegen die Erhebung angeblich überhöhter

    Für den Hauptantrag gilt dies bereits aus den vom OLG München in seinem Urteil vom 14.01.2010 (29 U 5136/09) zu B. I. angeführten Gründen, die der Senat teilt.

    Dem ist entgegen zu halten, dass sich dem Wortlaut des § 4 Abs. 4 MB/KK jedenfalls nicht entnehmen lässt, dass der dort verwandte Krankenhausbegriff die Erbringung ärztlicher Leistungen durch eigenes Personal der Privatklinik verlange und eine entsprechende Voraussetzung auch für Diagnostik und Therapie bestehe (vgl. auch OLG München, Urteil vom 14.01.2010 - 29 U 5136/09 -).

    Darüber hinaus ist eine analoge Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 5 KHEntgG zur Vermeidung der Umgehung der gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, da das Gesetz private und öffentliche Krankenhäuser zulässt und eine Gesetzeslücke in Hinblick auf die Abrechnung von Wahlleistungen für Unterkunft in Ein- und Zweibettzimmern in Privatkliniken nicht besteht (vgl. OLG München, Urteil vom 14.01.2010 - 29 U 5136/09 -).

    Eine Anspruchsberechtigung lässt sich daraus nicht herleiten (vgl. dazu auch mit jeweils ausführlichen und überzeugenden Begründungen LG Köln, a.a.O., Seite 11; LG Frankfurt, a.a.O., Seite 9, Bl. 437 f. GA; LG München, a.a.O., Seite 13 f., Bl. 454 f. GA; OLG München, Urt. vom 14.01.2010 - 29 U 5136/09 -).

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