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   OLG München, 14.01.2021 - 29 U 1203/20   

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https://dejure.org/2021,57383
OLG München, 14.01.2021 - 29 U 1203/20 (https://dejure.org/2021,57383)
OLG München, Entscheidung vom 14.01.2021 - 29 U 1203/20 (https://dejure.org/2021,57383)
OLG München, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 29 U 1203/20 (https://dejure.org/2021,57383)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    UWG § 3a; BGB § 443 Abs. 1, § 479 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1, 2
    Unzulässigkeit einer Zufriedenheitsgarantie bei fehlender Klarheit der Garantieerklärung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer Zufriedenheitsgarantie bei fehlender Klarheit der Garantieerklärung ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 194/06

    Geld-zurück-Garantie II

    Auszug aus OLG München, 14.01.2021 - 29 U 1203/20
    Im Rahmen von Verkaufsförderungsmaßnahmen im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG a.F. hat der BGH auch vor Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie ins deutsche Recht eine "Geldzurück-Garantie" bei Unzufriedenheit mit einem Joghurt als Garantie angesehen (BGH GRUR 2009, 1064 Rn. 24 - Geldzurück-Garantie II), obwohl hier jede Objektivierbarkeit schon deshalb ausscheidet, weil die Unzufriedenheit mit dem Produkt zumeist dessen vorherigen Verzehr voraussetzt.

    Die Frage ist durch die Entscheidung des BGH GRUR 2009, 1064 Rn. 24 - Geldzurück-Garantie II nicht abschließend geklärt, weil diese aus der Zeit vor Umsetzung der VerbraucherrechteRL ins deutsche Recht stammt.

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

    Auszug aus OLG München, 14.01.2021 - 29 U 1203/20
    Wie nachfolgend ausgeführt, erfüllt die Garantieerklärung nämlich unter anderen Gesichtspunkten nicht die Anforderungen des § 479 Abs. 1 BGB (vgl. BGH GRUR 2013, 401 Rn. 26 - Biomineralwasser; GRUR 2018, 431 Rn. 11 - Tiegelgröße).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 353/07

    Tilgungsbestimmung bei Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung

    Auszug aus OLG München, 14.01.2021 - 29 U 1203/20
    Das aufgrund einer Berühmung entstandene Feststellungsinteresse hinsichtlich einer negativen Feststellungswiderklage entfällt nicht durch die spätere einseitige Erklärung des Klägers, er werde keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen (BGH NJW 2008, 2842 Rn. 28), so dass die hiesige Unterlassungsklage, die nicht einmal eine diesbezügliche ausdrückliche Erklärung enthält, ebenfalls nicht zum Entfall des Feststellungsinteresses geführt hat.
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG München, 14.01.2021 - 29 U 1203/20
    Wie nachfolgend ausgeführt, erfüllt die Garantieerklärung nämlich unter anderen Gesichtspunkten nicht die Anforderungen des § 479 Abs. 1 BGB (vgl. BGH GRUR 2013, 401 Rn. 26 - Biomineralwasser; GRUR 2018, 431 Rn. 11 - Tiegelgröße).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Auszug aus OLG München, 14.01.2021 - 29 U 1203/20
    Die beteiligten Unternehmen müssen mit anderen Worten auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt tätig sein (BGH WRP 2016, 843 Rn. 19 - Im Immobiliensumpf; WRP 2016, 1228 Rn. 18 - Geo-Targeting; GRUR 2017, 397 Rn. 45 - World of Warcraft II; GRUR 2019, 970 Rn. 23 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).
  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus OLG München, 14.01.2021 - 29 U 1203/20
    Die beteiligten Unternehmen müssen mit anderen Worten auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt tätig sein (BGH WRP 2016, 843 Rn. 19 - Im Immobiliensumpf; WRP 2016, 1228 Rn. 18 - Geo-Targeting; GRUR 2017, 397 Rn. 45 - World of Warcraft II; GRUR 2019, 970 Rn. 23 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Auszug aus OLG München, 14.01.2021 - 29 U 1203/20
    Die beteiligten Unternehmen müssen mit anderen Worten auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt tätig sein (BGH WRP 2016, 843 Rn. 19 - Im Immobiliensumpf; WRP 2016, 1228 Rn. 18 - Geo-Targeting; GRUR 2017, 397 Rn. 45 - World of Warcraft II; GRUR 2019, 970 Rn. 23 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG München, 14.01.2021 - 29 U 1203/20
    Für die sachliche Marktabgrenzung ist entscheidend, ob sich die von den beteiligten Unternehmen angebotenen Waren oder Dienstleistungen nach ihren Eigenschaften, ihrem Verwendungszweck und ihrer Preislage so nahe stehen, dass sie der durchschnittlich informierte, situationsadäquat aufmerksame und verständige Nachfrager als austauschbar ansieht (vgl. BGH GRUR 2002, 828, 829 - Lottoschein).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18

    Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 14.01.2021 - 29 U 1203/20
    Die beteiligten Unternehmen müssen mit anderen Worten auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt tätig sein (BGH WRP 2016, 843 Rn. 19 - Im Immobiliensumpf; WRP 2016, 1228 Rn. 18 - Geo-Targeting; GRUR 2017, 397 Rn. 45 - World of Warcraft II; GRUR 2019, 970 Rn. 23 - Erfolgshonorar für Versicherungsberater).
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