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   OLG München, 14.04.2016 - 34 Wx 105/16   

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https://dejure.org/2016,7391
OLG München, 14.04.2016 - 34 Wx 105/16 (https://dejure.org/2016,7391)
OLG München, Entscheidung vom 14.04.2016 - 34 Wx 105/16 (https://dejure.org/2016,7391)
OLG München, Entscheidung vom 14. April 2016 - 34 Wx 105/16 (https://dejure.org/2016,7391)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen im Grundbuchverfahren bei wiederholtem Eintragungsantrag

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Statthaftigkeit Grundbuchbeschwerde und Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 71 Abs. 1; GBO § 77
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ankündigung der Nichtbescheidung eines wiederholt angebrachten Antrags auf Eintragung eines selbständigen Fischereirechts an einem Grundstück

  • rechtsportal.de

    GBO § 71 Abs. 1 ; GBO § 77
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ankündigung der Nichtbescheidung eines wiederholt angebrachten Antrags auf Eintragung eines selbständigen Fischereirechts an einem Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen im Grundbuchverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 17.01.2011 - 3 W 196/10

    Wohnungsgrundbuch: Gegenstand einer Zwischenverfügung; Rechtsmittel bei lediglich

    Auszug aus OLG München, 14.04.2016 - 34 Wx 105/16
    Meinungsäußerungen des Grundbuchamts sind aber keine beschwerdefähigen Entscheidungen (vgl. Budde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 71 Rn. 10; Meikel/Schmidt-Räntsch GBO 11. Aufl. § 71 Rn. 27; aus der Rechtspr. OLG Zweibrücken ZWE 2011, 179).
  • OLG München, 12.03.2012 - 34 Wx 245/11

    Oberlandesgerichtliche Entscheidungen in Grundbuchsachen: Bindungswirkung bei

    Auszug aus OLG München, 14.04.2016 - 34 Wx 105/16
    In Fällen, in denen ein Antrag wiederholt wird, nachdem das Beschwerdegericht die Zurückweisung eines sachgleichen früheren Antrags bestätigt hatte, verbleibt es, wenn der Streitstoff unverändert ist, bei der Bindung (Senat vom 21.3.2016, 34 Wx 265/15; vom 12.3.2012, 34 Wx 245/12 = BeckRS 2012, 14113; Budde in Bauer/von Oefele § 77 Rn. 29 bei FN 124).
  • BayObLG, 04.09.2003 - 2Z BR 166/03

    Selbständiges Fischereirecht als Grundstücksbelastung

    Auszug aus OLG München, 14.04.2016 - 34 Wx 105/16
    Unabhängig von der Unzulässigkeit des Rechtsmittels weist der Senat in der Sache ebenfalls auf die vorangegangenen gerichtlichen Entscheidungen (insbesondere den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.9.2003, 2Z BR 166/03 = NJW-RR 2004, 738) hin, deren Gründe für die Zurückweisung eines entsprechenden Eintragungsantrags unverändert Geltung beanspruchen und gegenüber dem Grundbuchamt Bindungswirkung entfalten (Hügel/Kramer GBO 3. Aufl. § 77 Rn. 66 ff.).
  • OLG München, 21.03.2016 - 34 Wx 265/15

    Kein Grundbuchberichtigungsanspruch aufgrund eines entgegenstehenden

    Auszug aus OLG München, 14.04.2016 - 34 Wx 105/16
    In Fällen, in denen ein Antrag wiederholt wird, nachdem das Beschwerdegericht die Zurückweisung eines sachgleichen früheren Antrags bestätigt hatte, verbleibt es, wenn der Streitstoff unverändert ist, bei der Bindung (Senat vom 21.3.2016, 34 Wx 265/15; vom 12.3.2012, 34 Wx 245/12 = BeckRS 2012, 14113; Budde in Bauer/von Oefele § 77 Rn. 29 bei FN 124).
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