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   OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12   

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https://dejure.org/2012,12935
OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12 (https://dejure.org/2012,12935)
OLG München, Entscheidung vom 14.05.2012 - 15 W 813/12 (https://dejure.org/2012,12935)
OLG München, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 15 W 813/12 (https://dejure.org/2012,12935)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1404
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.02.1988 - IVa ZR 262/86

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters an eigenen Arbeitsergebnissen

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
    Gleiches dürfte auch für die Buchungsordner der Jahre 2002 bis 2004 gelten, was jedoch keiner abschließenden Entscheidung bedarf, da sich auch dann, wenn diese Ordner keine Handakten darstellen, sondern im Rahmen des Steuerberatermandats vom Antragsgegner geschaffene Arbeitsergebnisse enthalten sollten, aus den vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ein Herausgabeanspruch des Antragstellers ergeben würde (vgl. BGH, NJW 1988, 2607; Kuhls, StBerG, 2. Aufl. 2004, § 66 Rn. 21).

    Soweit die Buchungsordner keine Handaktenbestandteile, sondern Arbeitsergebnisse enthalten sollten, würde sich ein Zurückbehaltungsrecht aus den allgemeinen Vorschriften der §§ 273, 320 BGB ergeben (BGH, NJW 1988, 2607; Gehre/Koslowski, § 66 Rn. 15).

    Dies kann in gleichem Maße für ein Zurückbehaltungsrecht an Handakten als auch für ein Zurückbehaltungsrecht an Arbeitsergebnissen des Steuerberaters gelten (vgl. hierzu BGH, NJW 1988, 2607; NJW 1997, 2944; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 59; Gehre/Koslowski, § 66 Rn. 13; Kuhls, § 66 Rn. 31).

  • BGH, 03.07.1997 - IX ZR 244/96

    Umfang des Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
    Ein Zurückbehaltungsrecht nach dieser Vorschrift besteht nur insoweit, als der Steuerberater für die konkrete Angelegenheit, für die er die Unterlagen erhalten hat, noch Vergütung verlangen kann (BGH, NJW 1997, 2944 [zum Zurückbehaltungsrecht des Rechtsanwalts nach § 50 BRAO]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 59; KG Berlin, GI 2002, 256; Gehre/Koslowski, § 66 Rn. 12).

    Dies kann in gleichem Maße für ein Zurückbehaltungsrecht an Handakten als auch für ein Zurückbehaltungsrecht an Arbeitsergebnissen des Steuerberaters gelten (vgl. hierzu BGH, NJW 1988, 2607; NJW 1997, 2944; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 59; Gehre/Koslowski, § 66 Rn. 13; Kuhls, § 66 Rn. 31).

  • OLG Köln, 05.01.2009 - 8 W 127/08

    Rechtstellung des Steuerberaters im Hinblick auf die Buchhaltungsunterlagen

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
    Die Verpflichtung des Antragsgegners, dem Antragsteller die Durchsicht und Vervielfältigung der streitgegenständlichen Unterlagen zu ermöglichen, vermeidet als Minus zur Anordnung einer vollständigen Herausgabe insbesondere eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. OLG Köln, DStR 2009, 1228; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011, I-23 U 70/11).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 23 U 70/11

    Verpflichtung eines Steuerberaters zur Herausgabe von Unterlagen im Wege

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
    Die Verpflichtung des Antragsgegners, dem Antragsteller die Durchsicht und Vervielfältigung der streitgegenständlichen Unterlagen zu ermöglichen, vermeidet als Minus zur Anordnung einer vollständigen Herausgabe insbesondere eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. OLG Köln, DStR 2009, 1228; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011, I-23 U 70/11).
  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
    Diese Ausstrahlungswirkung der Grundrechte beeinflusst insbesondere die Auslegung und Anwendung zivilrechtlicher Generalklauseln, wie etwa die hier maßgebliche Frage, welche Grenzen der Ausübung eines Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gezogen sind (vgl. hierzu BVerfGE 7, 198; 73, 261; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl. 2012, § 242 Rn. 8).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
    Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Strafverfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen; dies gilt auch, um eine gewisse verfahrensrechtliche "Waffengleichheit" von Strafverfolgungsbehörden und Beschuldigtem zu gewährleisten (BVerfGE 46, 202; 63, 45; BGHSt 36, 44; BGH, NJW 2007, 3010).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
    Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Strafverfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen; dies gilt auch, um eine gewisse verfahrensrechtliche "Waffengleichheit" von Strafverfolgungsbehörden und Beschuldigtem zu gewährleisten (BVerfGE 46, 202; 63, 45; BGHSt 36, 44; BGH, NJW 2007, 3010).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
    Diese Ausstrahlungswirkung der Grundrechte beeinflusst insbesondere die Auslegung und Anwendung zivilrechtlicher Generalklauseln, wie etwa die hier maßgebliche Frage, welche Grenzen der Ausübung eines Rechts durch den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gezogen sind (vgl. hierzu BVerfGE 7, 198; 73, 261; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl. 2012, § 242 Rn. 8).
  • BGH, 13.01.2011 - 3 StR 337/10

    Beweiswürdigung (Freispruch); Verfahrensrüge wegen Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
    Die Verpflichtung des Strafgerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 244 Abs. 2 StPO) gebietet zwar auch ohne konkreten Beweisantrag die Herbeischaffung von Beweismitteln, soweit Umstände vorliegen, aufgrund derer sich das Gericht hierzu gedrängt sehen muss (vgl. etwa BGH, NStZ 2011, 471; NStZ-RR 2010, 316; NStZ 2007, 165).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter

    Auszug aus OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
    Die Verpflichtung des Strafgerichts zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 244 Abs. 2 StPO) gebietet zwar auch ohne konkreten Beweisantrag die Herbeischaffung von Beweismitteln, soweit Umstände vorliegen, aufgrund derer sich das Gericht hierzu gedrängt sehen muss (vgl. etwa BGH, NStZ 2011, 471; NStZ-RR 2010, 316; NStZ 2007, 165).
  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

  • BGH, 03.07.2006 - 1 StR 168/06

    Aufklärungsrüge (Aufklärungspflicht; Darlegungspflicht bezüglich weiterer Angaben

  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88

    Prozesshindernis durch verweigerte Aussagegenehmigung für einen V-Mann der

  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2015 - 2 V 95/15

    Ein Steuerberater ist nach §§ 147 Abs. 6, 97, 104 Abs. 2 AO zur Überlassung eines

    Denn weil § 66 StBerG ein Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrecht speziell in Bezug auf die Handakten normiere und diese vorliegend betroffen seien, sei nicht auf die außerhalb des Anwendungsbereichs des § 66 StBerG heranzuziehenden allgemeinen Vorschriften der §§ 273, 320 BGB zurückzugreifen (vgl. OLG München Urteil vom 14. Mai 2012 15 W 813/12, DStR 2012, 1939).
  • KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13

    Keine Berufung wegen Entscheidung durch den Einzelrichter einer nach dem

    Da diese vorliegend betroffen sind, ist nicht auf die außerhalb des Anwendungsbereichs des § 66 StBerG heranzuziehenden allgemeinen Vorschriften der §§ 273, 320 BGB zurückzugreifen (vgl. OLG München, DStR 2012, 1939 Rdnr. 15 nach juris).
  • LG München I, 17.02.2017 - 4 O 9827/16

    Honoraranspruch eines Steuerberaters nach Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

    Ein Zurückbehaltungsrecht nach dieser Vorschrift besteht nur insoweit, als der Steuerberater für die konkrete Angelegenheit, für die er die Unterlagen erhalten hat, noch Vergütung verlangen kann (OLG München, Beschluss vom 14.5. 2012 - 15 W 813/12, DStRE 2012, 1486).
  • LG Frankfurt/Main, 21.03.2016 - 11 S 269/15
    Im Übrigen kann er sich nicht auf den Beschluss des OLG München vom 14.05.2012 (Az.: 15 W 813/12) berufen.
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