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   OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16   

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https://dejure.org/2016,20790
OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16 (https://dejure.org/2016,20790)
OLG München, Entscheidung vom 14.07.2016 - 23 U 363/16 (https://dejure.org/2016,20790)
OLG München, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 23 U 363/16 (https://dejure.org/2016,20790)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2325 Abs. 3
    Fristanlauf für Schenkungsansprüche bei Schenkung eines Miteigentumsanteils unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Berufungsgerichts über die Berufung gegen ein Grundurteil

  • rewis.io

    Zurückverweisung durch das Berufungsgericht bei verfahrensfehlerhafter Entscheidung durch Grundurteil

  • ra.de
  • erbrechtsiegen.de

    Pflichtteilsergänzungsanspruch - 10-Jahresfrist bei Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Berufungsgerichts über die Berufung gegen ein Grundurteil

  • rechtsportal.de

    ZPO § 304 Abs. 1 ; ZPO § 583 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
    Entscheidung des Berufungsgerichts über die Berufung gegen ein Grundurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16
    Eine Schenkung gilt nicht als im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB geleistet, wenn der Erblasser den "Genuss" des verschenkten Gegenstandes nach der Schenkung nicht auch tatsächlich entbehren muss (BGH, NJW 1994, S. 1791; BGH, NJW 1987, S. 122, 124).

    Eine Leistung liegt vielmehr erst vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichtet, den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiterhin zu nutzen (BGH, NJW 1994, S. 1791).

  • BGH, 29.05.1974 - IV ZR 163/72

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch

    Auszug aus OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16
    Der Übergang vom Zahlungsantrag zu dem Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Miteigentumsanteil ist keine Klageänderung i. S. des § 533 ZPO, sondern nur eine Beschränkung des Antrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO und als solche zulässig (BGH NJW 1974, S. 1327; BGH NJW-RR 1998, S. 1377).

    Der Übergang von der einen zur anderen Vorschrift bedeutet kein Hinüberwechseln zu einem wesensmäßig verschiedenen Anspruch, da es sich in beiden Fällen um Pflichtteilsergänzungsansprüche handelt, die dem Ziel dienen, den Pflichtteilsberechtigten vor ungerechtfertigen Nachteilen durch Schenkungen des Erblassers zu bewahren (BGH NJW 1974, S. 1327).

  • BGH, 18.03.1998 - XII ZR 251/96

    Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft niederländischen

    Auszug aus OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16
    Der Übergang vom Zahlungsantrag zu dem Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Miteigentumsanteil ist keine Klageänderung i. S. des § 533 ZPO, sondern nur eine Beschränkung des Antrags gemäß § 264 Nr. 2 ZPO und als solche zulässig (BGH NJW 1974, S. 1327; BGH NJW-RR 1998, S. 1377).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87

    Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und

    Auszug aus OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16
    Vielmehr muss das Berufungsgericht in einer derartigen Fallgestaltung die Verhandlung über den Grund im Ganzen erledigen und über alle denkbaren Klagegründe, Einwendungen und Einreden entscheiden (BGH NJW 1991, S. 1893; BGH NJW 1988, S. 1984; Ball in Musielak /Voit, ZPO, 13. Aufl, § 538 Rz. 28).
  • OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04

    Zur Frage, ob die Voraussetzungen für ein Grundurteil vorliegen;

    Auszug aus OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16
    Hielte man in einem derartigen Fall das Berufungsgericht für verpflichtet, den gesamten Anspruchsgrund zu erledigen, hätte der Verfahrensfehler des Gerichts erster Instanz zur Folge, dass der Rechtsstreit insgesamt in die Berufungsinstanz verlagert und die angefochtene Entscheidung damit der Sache nach wie ein Schlussurteil behandelt würde (OLG Koblenz, Urteil vom 24.06.2004, 5 U 331/04, juris Tz. 12; Althammer in: Stein /Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 538 Rz. 37; Ball in Musielak /Voit, a. a. O., § 538 RZ. 28; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl, § 304 Rz. 23).
  • OLG München, 25.06.2008 - 20 U 2205/08

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Zeitpunkt des Vollzugs der schenkweisen

    Auszug aus OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16
    Dennoch verbleibt eine so wesentliche Gebrauchsmöglichkeit im Vermögen der Erblasserin, dass von einer endgültigen Aufgabe der Nutzung i. S. der oben zitierten Rechtsprechung nicht ausgegangen werden kann (vgl. auch OLG München, ZEV 2008, S. 480 f).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    Auszug aus OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16
    Vielmehr muss das Berufungsgericht in einer derartigen Fallgestaltung die Verhandlung über den Grund im Ganzen erledigen und über alle denkbaren Klagegründe, Einwendungen und Einreden entscheiden (BGH NJW 1991, S. 1893; BGH NJW 1988, S. 1984; Ball in Musielak /Voit, ZPO, 13. Aufl, § 538 Rz. 28).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 124/07

    Pflichtteilsergänzung: Unentgeltliche Zuwendung eines Hausanwesens an einen

    Auszug aus OLG München, 14.07.2016 - 23 U 363/16
    Darin unterscheidet sich der Fall von anderen obergerichtlich entschiedenen Verfahren, in denen das Wohnrecht nur einen Teil eines insgesamt übertragenen Gebäudes umfasste (so z. B. im Fall OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, S. 1377 f).
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