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   OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08   

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https://dejure.org/2008,5686
OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08 (https://dejure.org/2008,5686)
OLG München, Entscheidung vom 14.08.2008 - 25 U 2326/08 (https://dejure.org/2008,5686)
OLG München, Entscheidung vom 14. August 2008 - 25 U 2326/08 (https://dejure.org/2008,5686)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Privatversicherung: Versicherungsschein als Legitimationspapier; Berufung eines Versicherers auf Beweisschwierigkeiten wegen der Vernichtung des Originals einer Abtretungsanzeige

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung einer Versicherung auf Beweisschwierigkeiten aufgrund der Vernichtung des Originals einer Abtretungsanzeige; Legitimation eines Versicherungsscheins; Wirksame Übertragung eines Versicherungsvertrags; Gerichtliche Feststellung der beanspruchten Rechtsstellung als ...

  • Judicialis

    BGB § 808 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 808; BGB § 242; ZPO § 286
    Der Versicherer darf sich auf Beweisschwierigkeiten wegen Vernichtung des Originals einer Abtretungsanzeige berufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 808 Abs. 1; ZPO § 286
    Zur Legitimation des Inhabers des Versicherungsscheins gegenüber der Versicherung - Zur Berufung der Versicherung auf die Vernichtung des Originals einer Abtretungsanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1521
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2005 - 4 U 109/04

    Lebensversicherung - Rückforderung bei Zahlung an "falschen", durch

    Auszug aus OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08
    Die Legitimation des Versicherungsscheins wirkt nur zu Gunsten der Versicherung (OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1391).
  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08
    Voraussetzung ist, dass eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, obwohl die spätere Notwendigkeit einer Beweisführung dem Aufklärungspflichtigen erkennbar sein musste (BGH NJW 2006, 434, 436; Reichold in Thomas/Putzo, 28. Aufl., § 286 ZPO Rn. 17).
  • BGH, 09.02.1998 - II ZR 374/96

    Auslegung einer teilweisen Forderungsbestätigung

    Auszug aus OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08
    Dagegen, dass mit dem Schreiben ein rechtsgeschäftliches Anerkenntnis abgegeben werden sollte, spricht, dass damals keinerlei Streit oder Ungewissheit über die Wirksamkeit des Versicherungsvertrags bestand (BGH NJW 1998, 1492; Palandt, 67. Aufl., § 781 BGB, Rn. 3).
  • BGH, 05.07.2002 - V ZR 143/01

    Beweiskraft einer Urkunde

    Auszug aus OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08
    Die Vollständigkeits- und Richtigkeitsvermutung ist dann begründet, wenn der Urkundstext nach Wortlaut und innerem Zusammenhang unter Berücksichtigung der Verkehrssitte einen bestimmten Geschäftsinhalt zum Ausdruck bringt (BGH NJW 2002, 3164, 3165).
  • BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99

    Beweislast für Fälschung der Unterschrift bei Mikroverfilmung

    Auszug aus OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08
    Wenn er seinerseits den Beweis der Fälschung nicht erbringen könne, sei der Versicherungsnehmer im Ergebnis so zu stellen, als sei ihm der Beweis der Echtheit gelungen (BGH ZIP 2000, 2329, 2330; BGH VersR 2008, 659).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08
    Denn eine Vertragsübernahme kann nur im Wege eines dreiseitigen Vertrages zwischen der ausscheidenden, der übernehmenden und der verbleibenden Partei vereinbart werden oder durch Vertrag zwischen der ursprünglichen und der neuen Partei, wenn der verbleibende Teil zustimmt (BGH NJW 1985, 2528, 2530).
  • BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch vorweg genommene Beweiswürdigung im

    Auszug aus OLG München, 14.08.2008 - 25 U 2326/08
    Wenn er seinerseits den Beweis der Fälschung nicht erbringen könne, sei der Versicherungsnehmer im Ergebnis so zu stellen, als sei ihm der Beweis der Echtheit gelungen (BGH ZIP 2000, 2329, 2330; BGH VersR 2008, 659).
  • LG Dortmund, 22.10.2009 - 2 O 469/08

    Legitimationswirkung eines Versicherungsscheins; Anspruch auf Auskehren der

    Damit ist der Beklagte durch Leistung an die Zeugin L an Inhaberin des Originalversicherungsscheins leistungsfrei geworden, ohne dass es darauf ankäme, ob der Beklagte den Inhaber des Versicherungsscheins gegenüber materiell zur Leistung verpflichtet war (BGH VersR 2009, 1061 = r + s 2009, 342 mit Anmerkung Münkel in Juris Praxisreport-Versicherungsrecht 9/2009 Anm. 2 und Marlow VK 2009, 170; OLG München r + s 2009, 159; OLG Koblenz VersR 2008, 1338).
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