Rechtsprechung
   OLG München, 14.08.2009 - 11 WF 1361/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26626
OLG München, 14.08.2009 - 11 WF 1361/09 (https://dejure.org/2009,26626)
OLG München, Entscheidung vom 14.08.2009 - 11 WF 1361/09 (https://dejure.org/2009,26626)
OLG München, Entscheidung vom 14. August 2009 - 11 WF 1361/09 (https://dejure.org/2009,26626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,26626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Verfahrensgebühr im gerichtlichen Verfahren zur Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung und Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei der gerichtlichen Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs nach § 796b ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 502
  • MDR 2009, 1251
  • FamRZ 2009, 2112
  • Rpfleger 2010, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 01.12.2014 - 17 UF 150/14

    Vollstreckbarerklärung von Unterhaltsentscheidungen aus EU-Mitgliedstaaten im

    Überträgt man diese für das Zwangsvollstreckungsverfahren entwickelten Grundsätze auf das Vollstreckbarerklärungsverfahren, durch das erst ein (inländischer) Titel geschaffen werden soll und das mit der Vollstreckung selbst insoweit noch nichts zu tun hat (OLG München, FamRZ 2009, 2112; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 8927), ist die Kostenentscheidung für beide Instanzen dahingehend zu treffen, dass der Antragsgegner die Kosten der Verfahren zu tragen hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht