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   OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18   

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https://dejure.org/2018,28543
OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18 (https://dejure.org/2018,28543)
OLG München, Entscheidung vom 14.09.2018 - 34 Wx 301/18 (https://dejure.org/2018,28543)
OLG München, Entscheidung vom 14. September 2018 - 34 Wx 301/18 (https://dejure.org/2018,28543)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GBO § 22, § 53 Abs. 1, § 71 Abs. 2; ZPO § 765, § 830 Abs. 1, Abs. 2, § 857 Abs. 6; RPflG § 11 Abs. 1; FamFG § 38 Abs. 3 S. 3
    Keine Nichtigkeit des Pfändungsbeschlusses bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Zug-um-Zug-Vollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Pfändung einer Buchgrundschuld bei Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen Zug um Zug der geschuldeten Leistung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO §§ 22, 53 Abs. 1; ZPO §§ 765, 830 Abs. 1, 2, § 857 Abs. 6
    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss als (ausreichende) Grundlage für die Eintragung der Pfändung einer Grundschuld

  • rewis.io

    Keine Nichtigkeit des Pfändungsbeschlusses bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer Zug-um-Zug-Vollstreckung

  • RA Kotz

    Eintragung der Pfändung einer Buchgrundschuld im Grundbuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Pfändung einer Buchgrundschuld bei Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen Zug um Zug der geschuldeten Leistung

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbucheintrag erfolgt auf Grundlage des Pfändungsbeschlusses!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Pfändungsbeschlusses durch Grundbuchamt (IVR 2019, 37)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 14.11.1975 - BReg. 2 Z 63/75
    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
    Dabei muss sich die Unzulässigkeit der Eintragung aus dem Eintragungsvermerk selbst oder den zulässig in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen ergeben (BayObLGZ 1975, 398/403).

    Für diese Fälle ist anerkannt, dass ein Gesetzesverstoß nicht die Nichtigkeit der Eintragung zur Folge hat (vgl. Senat vom 17.7.2015, 34 Wx 199/15 = Rpfleger 2016, 96 zu § 751 Abs. 1 ZPO; BayObLGZ 1975, 398/406 f. zu § 751 Abs. 2 ZPO; OLG Hamm Rpfleger 1997, 393 zu § 750 Abs. 3 ZPO; Schöner/Stöber Rn. 2201).

  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 30/90

    Benachteiligung der Konkursgläubiger bei Bestehen von Ansprüchen anderer

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
    Eine Vollstreckungsmaßnahme ist als staatlicher Hoheitsakt nur ausnahmsweise bei ganz gravierenden Mängeln nichtig und daher wirkungslos, und zwar dann, wenn der ihr anhaftende Mangel besonders schwer wiegt und für einen mit sämtlichen Gegebenheiten vertrauten "Insider" offenkundig ist (BGHZ 114, 315/327 f.; 121, 98/103; Zöller/Stöber ZPO 32. Aufl. vor § 704 Rn. 34) oder wenn der Vollstreckungsmaßnahme schon kein wirksamer Titel zugrunde liegt (BGHZ 70, 313/317; 112, 356/361; 114, 315/328; 121, 98/101 f.; BGH NJW-RR 2008, 1075/1076 Rn. 8; mit Bezug zur Zwangshypothek: Bittmann in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 42).
  • BGH, 09.02.1978 - III ZR 59/76

    Ehegattenstiftung durch Erbvertrag

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
    Eine Vollstreckungsmaßnahme ist als staatlicher Hoheitsakt nur ausnahmsweise bei ganz gravierenden Mängeln nichtig und daher wirkungslos, und zwar dann, wenn der ihr anhaftende Mangel besonders schwer wiegt und für einen mit sämtlichen Gegebenheiten vertrauten "Insider" offenkundig ist (BGHZ 114, 315/327 f.; 121, 98/103; Zöller/Stöber ZPO 32. Aufl. vor § 704 Rn. 34) oder wenn der Vollstreckungsmaßnahme schon kein wirksamer Titel zugrunde liegt (BGHZ 70, 313/317; 112, 356/361; 114, 315/328; 121, 98/101 f.; BGH NJW-RR 2008, 1075/1076 Rn. 8; mit Bezug zur Zwangshypothek: Bittmann in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 42).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 34/16

    Amtswiderspruch - Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
    Als schlechthin unwirksam kann eine Vollstreckungsmaßnahme nicht schon deshalb angesehen werden, weil die nach § 765 ZPO notwendigen Voraussetzungen für die Vollstreckung einer - wie hier - titulierten, Zug um Zug zu bewirkenden Leistung nicht vorgelegen haben (vgl. Senat vom 15.4.2016, 34 Wx 34/16 = NJW 2016, 2815).
  • OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 436/16

    Eintragung einer Zwangshypothek bei Zug-um-Zug zu bewirkender Gegenleistung des

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
    Für die Entscheidung kommt es deshalb nicht darauf an, ob der Erlass des Pfändungsbeschlusses wegen Fehlens spezieller Vollstreckungsvoraussetzungen nach der maßgeblichen Bestimmung des § 765 ZPO (vgl. hierzu Senat vom 10.1.2017, 34 Wx 436/16, juris) richtigerweise hätte unterbleiben müssen.
  • OLG München, 17.07.2015 - 34 Wx 199/15

    Berücksichtigung unstreitiger Erfüllung bei Eintragung einer Zwangshypothek

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
    Für diese Fälle ist anerkannt, dass ein Gesetzesverstoß nicht die Nichtigkeit der Eintragung zur Folge hat (vgl. Senat vom 17.7.2015, 34 Wx 199/15 = Rpfleger 2016, 96 zu § 751 Abs. 1 ZPO; BayObLGZ 1975, 398/406 f. zu § 751 Abs. 2 ZPO; OLG Hamm Rpfleger 1997, 393 zu § 750 Abs. 3 ZPO; Schöner/Stöber Rn. 2201).
  • BayObLG, 23.01.1992 - BReg. 2 Z 169/91
    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
    Eine inhaltlich zulässige Eintragung ist darüber hinaus ausnahmsweise mit dem Ziel der Löschung nach § 22 GBO angreifbar, wenn die Eintragung nichtig ist (vgl. BayObLGZ 1992, 13/14) oder - was hier jedoch von vornherein ausscheidet und mit dem Rechtsmittel auch nicht geltend gemacht wird - wenn nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft rechtlich ausgeschlossen ist (vgl. Demharter GBO 31. Aufl. § 71 Rn. 45).
  • OLG Hamm, 07.06.1983 - 15 W 139/83
    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
    Nichts anderes gilt bei einem Verstoß gegen § 765 ZPO (OLG Hamm Rpfleger 1983, 393; OLG Frankfurt, 20 W 270/02, juris Rn. 11; Hügel/Wilsch ZwSi Rn. 77).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 2/07

    Anfechtbarkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
    Eine Vollstreckungsmaßnahme ist als staatlicher Hoheitsakt nur ausnahmsweise bei ganz gravierenden Mängeln nichtig und daher wirkungslos, und zwar dann, wenn der ihr anhaftende Mangel besonders schwer wiegt und für einen mit sämtlichen Gegebenheiten vertrauten "Insider" offenkundig ist (BGHZ 114, 315/327 f.; 121, 98/103; Zöller/Stöber ZPO 32. Aufl. vor § 704 Rn. 34) oder wenn der Vollstreckungsmaßnahme schon kein wirksamer Titel zugrunde liegt (BGHZ 70, 313/317; 112, 356/361; 114, 315/328; 121, 98/101 f.; BGH NJW-RR 2008, 1075/1076 Rn. 8; mit Bezug zur Zwangshypothek: Bittmann in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 42).
  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59

    Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch

    Auszug aus OLG München, 14.09.2018 - 34 Wx 301/18
    aa) Die Frage, ob eine Gesetzesverletzung vorliegt, ist aus der maßgeblichen Sicht des Grundbuchamts zu beurteilen mit der Folge, dass zur Prüfung auf den ihm zur Zeit der Eintragung unterbreiteten Sachverhalt (und die zu dieser Zeit bestehende Rechtslage) abzustellen ist (BGHZ 30, 255/260; Demharter § 53 Rn. 22 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 23.01.1997 - 15 W 514/96

    Zwangshypothek bei Vollstreckungsmangel

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

  • BGH, 17.12.1992 - IX ZR 226/91

    Kein Überweisungsbeschluß bei Arrest

  • OLG Frankfurt, 30.08.2002 - 20 W 270/02

    Zwangsvollstreckung aus einem Zug-um-Zug-Urteil: Fehlerhafte Feststellung des

  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2020 - 3 Wx 29/20

    Eintragung eines Amtswiderspruchs bei falsch eingetragener Zwangshypothek

    Zwar ist nach herrschender Meinung eine Sicherungshypothek grundsätzlich auch dann wirksam, wenn ihre Eintragung bei richtiger Sachbehandlung hätte unterbleiben müssen (OLG München, a.a.O.; BGHZ 66, 79, 81; vgl. auch OLG München BeckRS 2018, 21703, wonach ein Gesetzesverstoß nicht automatisch die Nichtigkeit der Eintragung zur Folge hat).
  • LG Dortmund, 18.06.2019 - 7 O 72/17
    Zwar kann der Entscheidung entnommen werden, dass das OLG München - ohne jede Begründung - davon ausging, dass ein Pfändungsbeschluss - als Mindestinhalt - ein ausdrückliches Arrestatorium enthalten müsse (OLG München, Beschluss vom 14. September 2018 - 34 Wx 301/18 -, Rn. 19, juris).
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