Rechtsprechung
   OLG München, 14.11.1996 - 1 U 2116/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,18654
OLG München, 14.11.1996 - 1 U 2116/96 (https://dejure.org/1996,18654)
OLG München, Entscheidung vom 14.11.1996 - 1 U 2116/96 (https://dejure.org/1996,18654)
OLG München, Entscheidung vom 14. November 1996 - 1 U 2116/96 (https://dejure.org/1996,18654)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,18654) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 122/88

    Gebühr für die Eintragung der Rangänderung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 14.11.1996 - 1 U 2116/96
    c) Für die Eintragung der Rangänderung zwischen Auflassungsvormerkung und Grundpfandrecht ist - auch wenn sie gleichzeitig mit der Eintragung des Grundpfandrechts erfolgt - nach heute nahezu unstreitiger Auffassung wegen der Veränderung der Auflassungsvormerkung eine Viertelgebühr nach § 67 KostO zu erheben ( BayObLGZ 1988, 330 /332; BayObLG JurBüro 1984, 586 ; Lehmann a.a.O.; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann - nachfolgend Korintenberg - KostO 13. Aufl. Rdnr. 15, Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. Rdnr. 13, je zu § 67).
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z BR 277/97

    Gebühr bei der Eintragung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG München, 14.11.1996 - 1 U 2116/96
    BayObLG, Beschluß vom 26.2.1998 - 3Z BR 277/97 = BayObLG 1998 Nr. 14 -, mitgeteilt von Johann Demharter, Richter am BayObLG und Notar Dr. Hans-Hermann Wörner, Kemnath Aus dem Tatbestand: 1.Der Beteiligte zu 1) erwarb mit notariellem Vertrag vom 27.3.1997 von der Beteiligten zu 2) Wohnungseigentum.
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus OLG München, 14.11.1996 - 1 U 2116/96
    Allerdings spielt es für die hier maßgeblichen Rechtsfolgen keine Rolle, an welcher Stelle des Grundbuchs die Eintragung vorgenommen wird, weil als Grundbuch i.S. der §§ 891, 892 BGB das Grundbuchblatt als solches, also die Gesamtheit aller Abteilungen, zu gelten hat ( BayObLGZ 1995, 413 /417).
  • LG Saarbrücken, 12.09.1996 - 5 T 449/96

    Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks, Auflassungsungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 14.11.1996 - 1 U 2116/96
    Für die Eintragung eines die voreingetragene Auflassungsvormerkung betreffenden Wirksamkeitsvermerks im Grundbuch ist eine Viertelgebühr nach § 67 KostO zu erheben (so auch Streuer Rpfleger 1997, 541 ; a.A. LG Saarbrücken MittBayNot 1996, 451 ; Lehmann NJW 1993, 1558 /1560; Frank MittBayNot 1996, 271 /273 f.; Streuer MittBayNot 1997, 143 Fn. 7; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 11. Aufl. Rdnr.1523).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht