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   OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18   

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https://dejure.org/2018,37656
OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18 (https://dejure.org/2018,37656)
OLG München, Entscheidung vom 14.11.2018 - 34 Wx 42/18 (https://dejure.org/2018,37656)
OLG München, Entscheidung vom 14. November 2018 - 34 Wx 42/18 (https://dejure.org/2018,37656)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 13 Abs. 1, Art. 13 Abs. 2; BayPAG Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Art. 24 Abs. 1 Satz 1, Art. 24 Abs. 1 Satz 2, Art. 25 Nr. 1; FamFG § 62 Abs. 1 Nr. 2
    Wohnungsdurchsuchung für Zwecke der Gefahrenabwehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Wohnungsdurchsuchung für Zwecke der Gefahrenabwehr

  • strafrechtsiegen.de

    Wohnungsdurchsuchung - nachträgliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit

  • ra.de
  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der präventiven Anordnung der Durchsuchung einer Wohnung

  • rechtsportal.de

    Gefahrenabwehr; Wohnungsdurchsuchung; richterliche Durchsuchungsanordnung; Feststellung der Rechtsverletzung; Feststellungsinteresse; Sicherstellung von Gegenständen; Verhältnismäßigkeit; öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2019, 69
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
    dd) Die im Beschluss gegebene Begründung für die angeordnete Maßnahme erfüllt die inhaltlichen Anforderungen, die an die richterliche Durchsuchungsanordnung zu stellen sind (vgl. BVerfGE 103, 142/151; Papier in Maunz/Dürig GG Stand April 2018 Art. 13 Rn. 25-33; Schmidbauer/Steiner Art. 24 Rn. 5; Kruis/Wehowsky NJW 1999, 682/683).

    aa) Der mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundene schwerwiegende Eingriff in die grundrechtlich gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 GG geschützte Lebenssphäre des Betroffenen (vergleichbar auch Art. 8 EMRK sowie Art. 8 EuGrCH; Hömig/Wolff Art. 13 Rn. 1) ist erheblich, denn mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung ist dem Einzelnen mit Blick auf seine Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie im Interesse der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein elementarer Lebensraum verbürgt (BVerfGE 103, 142/150 f.; BVerfG NJW 2005, 1707; BVerfG vom 30.7.2015 - 1 BvR 1951/13, juris Rn. 15; vom 14.7.2016 - 2 BvR 2748/14 -, juris Rn. 25 f.; Hömig/Wolff GG Art. 13 Rn. 2).

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16

    Verhältnismäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Beschlagnahme von Computern

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
    Gegenstand der Überprüfung im Beschwerdeverfahren ist nur der erstinstanzliche Durchsuchungsbeschluss (OLG Karlsruhe NJW 2017, 90/91; Senftl in BeckOK PolR Bayern Art. 25 PAG Rn. 55).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
    Mit Blick auf die grundrechtlichen Garantien muss eine eingreifende Maßnahme nicht nur einfachgesetzlich zulässig, sondern darüber hinaus nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 42, 212/219 f.; 59, 95/97; 96, 44/51; Hömig/Wolff Grundgesetz 12. Aufl. Art. 13 Rn. 12; Kruis/Wehowsky NJW 1999, 682).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
    Mit Blick auf die grundrechtlichen Garantien muss eine eingreifende Maßnahme nicht nur einfachgesetzlich zulässig, sondern darüber hinaus nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 42, 212/219 f.; 59, 95/97; 96, 44/51; Hömig/Wolff Grundgesetz 12. Aufl. Art. 13 Rn. 12; Kruis/Wehowsky NJW 1999, 682).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1975/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Freiheit der Berufsausübung; strafprozessuale

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
    aa) Der mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundene schwerwiegende Eingriff in die grundrechtlich gemäß Art. 13 Abs. 1 und 2 GG geschützte Lebenssphäre des Betroffenen (vergleichbar auch Art. 8 EMRK sowie Art. 8 EuGrCH; Hömig/Wolff Art. 13 Rn. 1) ist erheblich, denn mit der Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung ist dem Einzelnen mit Blick auf seine Menschenwürde (Art. 1 GG) sowie im Interesse der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) ein elementarer Lebensraum verbürgt (BVerfGE 103, 142/150 f.; BVerfG NJW 2005, 1707; BVerfG vom 30.7.2015 - 1 BvR 1951/13, juris Rn. 15; vom 14.7.2016 - 2 BvR 2748/14 -, juris Rn. 25 f.; Hömig/Wolff GG Art. 13 Rn. 2).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
    Indem die Durchsuchung u. a. zur Sicherstellung von Mobiltelefonen und weiteren Geräten, die als Kommunikationsmittel in Betracht kommen, angeordnet wurde, ist außerdem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) in ebenfalls schwer wiegender Weise betroffen (vgl. BVerfGE 115, 166/198; auch BVerfG NJW 2018, 2385/2386; Schwabenbauer in BeckOK PolR Bayern Art. 23 PAG Rn. 82).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
    Mit Blick auf die grundrechtlichen Garantien muss eine eingreifende Maßnahme nicht nur einfachgesetzlich zulässig, sondern darüber hinaus nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 42, 212/219 f.; 59, 95/97; 96, 44/51; Hömig/Wolff Grundgesetz 12. Aufl. Art. 13 Rn. 12; Kruis/Wehowsky NJW 1999, 682).
  • BGH, 20.12.2011 - StB 16/11

    Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland-Pfalz; Rechtswegzuweisung zur

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
    Die Entscheidung über die Beschwerde obliegt aufgrund der allgemeinen Verweisung des Landesrechts auf das Verfahren des FamFG gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG dem Oberlandesgericht (BGH vom 20.12.2011 - 1 StB 16/11, BeckRS 2012, 3448; Schwabenbauer in BeckOK PolR Bayern Art. 24 PAG Rn. 48).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
    Da für die Prognose ein differenzierender Wahrscheinlichkeitsmaßstab in der Weise anzulegen ist, dass mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens ein abgesenkter Grad von Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts korreliert (vgl. BVerwGE 144, 230 Rn. 18), sind neben den genannten Funden weitere konkrete Tatsachen, welche diese Prognose zu stützen geeignet wären, nicht erforderlich.
  • OLG Brandenburg, 16.09.2014 - 11 Wx 6/11

    Wohnungsdurchsuchung zur Gefahrenabwehr: Sicherstellung der von einem

    Auszug aus OLG München, 14.11.2018 - 34 Wx 42/18
    Dabei wird für die Annahme einer gegenwärtigen Gefahr vorausgesetzt, dass der zum Schadenseintritt führende Kausalverlauf nicht nur absehbar, sondern bereits in Gang gesetzt ist (Holzner in BeckOK PolR Bayern Art. 11 PAG Rn. 39 f.; Senftl in BeckOK PolR Bayern Art. 25 PAG Rn. 14; auch OLG Brandenburg NVwZ-RR 2015, 32/33).
  • BVerfG, 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13

    Durchsuchung bei der Betreiberin eines Weblogs wegen des Verdachts des

  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13

    Durchsuchung zur Auffindung des Banners einer Fangruppierung eines Fußballvereins

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2748/14

    Wohnungsdurchsuchung zur Aufklärung einer Verkehrsordnungswidrigkeit

  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

  • OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

    Das Oberlandesgericht München ist gemäß Art. 92 Abs. 1 Satz 1 PAG i.V.m. § 58 Abs. 1 FamFG, § 119 Abs. 1 Nr. 1 b) GVG für die Entscheidung über das Rechtsmittel zuständig (vgl. Senat vom 14.11.2018, 34 Wx 42/18 = NZM 2019, 69/70 und vom 20.3.2015, 34 Wx 173/13 = FGPrax 2015, 187; BeckOK PolR Bayern/Schwabenbauer PAG 10. Edition Art. 24 Rn. 48).

    Ein solcher ist bei der nach Art. 13 Abs. 2 GG einem Richtervorbehalt unterliegenden Wohnungsdurchsuchung grundsätzlich gegeben (BVerfG NJW 1997, 2163; Senat vom 14.11.2018, 34 Wx 42/18 = NZM 2019, 69/70; OLG Karlsruhe NJW 2017, 90/91; BeckOK PolR Bayern/Schwabenbauer PAG Art. 24 Rn. 47; MüKoStPO/Hauschild § 105 Rn. 41a).

  • OLG Braunschweig, 11.04.2020 - 3 W 30/20

    Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer von einer Ausländerbehörde veranlassten

    Das erforderliche berechtigte Interesse nach Erledigung der Maßnahme ergibt sich gemäß § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG aus dem mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriff (OLG München, Beschluss vom 14. November 2018 - 34 Wx 42/18 -, NZM 2019, S. 69 [70 Rn. 17]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Januar 2018 - I-3 Wx 239/17 -, NVwZ-RR 2018, S. 670 [671 Rn. 9] m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. August 2016 - 11 W 79/16 -, NJW 2017, S. 90 [91 Rn. 12] m.w.N.).
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