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   OLG München, 14.12.2006 - 31 Wx 89/06   

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https://dejure.org/2006,2213
OLG München, 14.12.2006 - 31 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,2213)
OLG München, Entscheidung vom 14.12.2006 - 31 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,2213)
OLG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 31 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,2213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    PartGG § 11
    Bezeichnung "Partner" als Wortbestandteil neben einem anderen Rechtsformzusatz zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Bezeichnung "GV-Partner" als Bestandteil der Firma einer GmbH & Co. KG; Verwendung der Bezeichnung "und Partner"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 761
  • ZIP 2007, 770
  • DNotZ 2007, 149
  • FGPrax 2007, 95
  • Rpfleger 2007, 205
  • NZG 2007, 457
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 11.11.2004 - 20 W 321/04

    Handelsregistereintragung: Verwendung des Zusatzes "& Partners" in der Firma

    Auszug aus OLG München, 14.12.2006 - 31 Wx 89/06
    c) Darüber hinaus ist § 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG entsprechend dem Zweck des Gesetzes dahin auszulegen, dass die Verwendung des Begriffs "Partner" auch ohne die Verknüpfung "und" oder ein entsprechendes Zeichen wie "+" oder "&" von der Verwendung durch andere Gesellschaften ausgeschlossen ist, wenn der Begriff als Bezeichnung der Rechtsform verstanden werden kann, wie etwa bei der Verwendung der englischen Pluralform "partners" (vgl. KG NZG 2004, 614/616; OLG Frankfurt a.M. GmbHR 2005, 96/97; Michalski/Römermann § 11 Rn. 5a).
  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 14/96

    Bezeichnung von Freiberuflergesellschaften

    Auszug aus OLG München, 14.12.2006 - 31 Wx 89/06
    Damit soll die untechnische Verwendung dieser Begriffe durch andere Gesellschaften ausgeschlossen werden, die deren Einbürgerung als spezifische Bezeichnung der neuen Gesellschaftsform entgegenstünde, und zwar unabhängig von einer Verwechslungsgefahr (BGHZ 135, 257 = NJW 1997, 1854; BayObLG NJW 1996, 3016/3017).
  • BayObLG, 02.08.1996 - 3Z BR 73/96

    Darf eine GmbH den Zusatz "und Partner" führen?

    Auszug aus OLG München, 14.12.2006 - 31 Wx 89/06
    Damit soll die untechnische Verwendung dieser Begriffe durch andere Gesellschaften ausgeschlossen werden, die deren Einbürgerung als spezifische Bezeichnung der neuen Gesellschaftsform entgegenstünde, und zwar unabhängig von einer Verwechslungsgefahr (BGHZ 135, 257 = NJW 1997, 1854; BayObLG NJW 1996, 3016/3017).
  • OLG Stuttgart, 21.03.2000 - 8 W 154/99

    "& Partner"; Firma einer GmbH

    Auszug aus OLG München, 14.12.2006 - 31 Wx 89/06
    Im Hinblick auf die neu geschaffene Funktion der Bezeichnung "und Partner" als Rechtsformzusatz liegt es nämlich im öffentlichen Interesse, die Verwendung dieses Zusatzes außerhalb der Partnerschaft möglichst zu reduzieren (OLG Stuttgart FGPrax 2000, 154; Wolff GmbHR 2006, 303/305).
  • KG, 27.04.2004 - 1 W 180/02

    Führung des Zusatzes "Partners" durch eine Gesellschaft in einer anderen

    Auszug aus OLG München, 14.12.2006 - 31 Wx 89/06
    c) Darüber hinaus ist § 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG entsprechend dem Zweck des Gesetzes dahin auszulegen, dass die Verwendung des Begriffs "Partner" auch ohne die Verknüpfung "und" oder ein entsprechendes Zeichen wie "+" oder "&" von der Verwendung durch andere Gesellschaften ausgeschlossen ist, wenn der Begriff als Bezeichnung der Rechtsform verstanden werden kann, wie etwa bei der Verwendung der englischen Pluralform "partners" (vgl. KG NZG 2004, 614/616; OLG Frankfurt a.M. GmbHR 2005, 96/97; Michalski/Römermann § 11 Rn. 5a).
  • BGH, 13.04.2021 - II ZB 13/20

    Die Verwendung des Begriffs "partners" in der Firma einer GmbH ist zulässig.

    2005, 264; OLG München, NJW-RR 2007, 761, 762; BeckOK BGB/Schöne, Stand: 1. November 2020, § 11 Rn. 3 PartGG; Römermann/Zimmermann, PartGG, 5. Aufl., § 11 Rn. 21; MünchKommGmbHG/Heinze, 3. Aufl., § 4 Rn. 65; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 22. Aufl., § 4 Rn. 9a; Wertenbruch in Westermann/Wertenbruch, Handbuch Personengesellschaften, März 2019, Rn. 199; C. Schmidt-Leithoff in Rowedder/ Schmidt-Leithoff, GmbHG, 6. Aufl., § 4 Rn. 52; Juretzek, DStR 2019, 1485; Cziupka, EWiR 2019, 9 f.).
  • OLG Hamburg, 10.05.2019 - 11 W 35/19

    Eintragung eine GmbH mit den Zusatz "partners"

    Dem Senat erscheint dies allerdings insofern als zweifelhaft, als aufgrund der angestrebten Firmierung der Beteiligten, die den Anforderungen des § 4 Satz 1 GmbHG entspricht, jedenfalls die Verwechslung mit einer Partnerschaft im Sinne des PartGG - und damit eine Irreführung über die Rechtsform der Beteiligten als GmbH - offenkundig nicht droht (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 1997 - II ZB 14/96 -, BGHZ 135, 257 ff., juris Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschl. v. 11. November 2004 - 20 W 321/04 -, GmbHR 2005, 96 ff., juris Rn. 6; OLG München, Beschl. v. 14. Dezember 2006 - 31 Wx 89/06 -, ZIP 2007, 770 f., juris Rn. 8).
  • KG, 17.09.2018 - 22 W 57/18

    Handelsregistersache: Verwendung der Bezeichnung "Partners" in der Firma einer

    Das OLG München hat zwar zu der Bezeichnung GV-Partner (Großverbraucher-Partner) die Auffassung vertreten, dass die Verwendung des Begriffs Partner lediglich als Bestandteil eines zusammengesetzten Wortes unschädlich sei und damit nicht dem Verwendungsverbot nach § 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG unterfalle, weil bei der Hinzufügung weiterer Wortbestandteile mit einer eigenständigen Bedeutung der Begriff in einem Zusammenhang gesetzt wird, der eine Verwechselungsgefahr ausschließt (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Dezember 2006, 31 Wx 89/06, juris, Rdn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2009 - 3 Wx 182/09

    Eintragungsfähigkeit einer Firma mit dem Begriff "Partner"

    Im Zusammenhang dieser Abgrenzung ist bisher die Verwendung der englischen Pluralform "partners" für geeignet gehalten worden, als Bezeichnung der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft aufgefasst zu werden, wohingegen die Verwendung des Begriffes "Partner" lediglich als Bestandteil eines zusammengesetzten Wortes infolge der Hinzufügung weiterer Wortbestandteile mit eigenständiger Bedeutung als eine Verwechslung mit dem Rechtsformzusatz der Partnerschaftsgesellschaft ausschließend erachtet wurde (OLG München NJW-RR 2007, S. 761 f; OLG Frankfurt GmbHR 2005, S. 96 ff; KG NJW-RR 2004, S. 976 ff; Meilicke u.a. - Wolff, PartGG, 2. Aufl. 2006, § 11 Rdnr. 5 - 10; jeweils m. umfangr. Nachw.).
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