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   OLG München, 15.01.1999 - 23 U 6670/98   

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https://dejure.org/1999,9924
OLG München, 15.01.1999 - 23 U 6670/98 (https://dejure.org/1999,9924)
OLG München, Entscheidung vom 15.01.1999 - 23 U 6670/98 (https://dejure.org/1999,9924)
OLG München, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 23 U 6670/98 (https://dejure.org/1999,9924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kollusives Zusammenwirken zwecks Umgehung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts hinsichtlich einer Eigentumswohnung; Berechtigung zur Ausübung des Vorkaufsrechts; Schutz der schuldrechtlichen Position des vorkaufsberechtigten Mieters durch § 826 BGB; Umfangreiche ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorkaufsrecht; Unterlassungsanspruch; Kollusives Zusammenwirken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1314
  • MDR 1999, 1315
  • DNotZ 1999, 800
  • NZM 1999, 797
  • ZMR 1999, 549
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.06.1981 - VI ZR 28/80

    Kauf eines Rittergutes unter der Bedingung des Verkaufs eines alten Grundstücks

    Auszug aus OLG München, 15.01.1999 - 23 U 6670/98
    Zwar hat der BGH wiederholt festgestellt, daß allein die Mitwirkung an einem Vertragsbruch durch Dritte nicht sittenwidrig ist, sondern nur dann, wenn darüberhinaus dem Dritten ein der Rechtsordnung zuwiderlaufendes Verhalten vorgeworfen werden kann, wie beispielsweise ein kollusives Zusammenwirken mit dem Vertragsschuldner gerade zur Vereitelung der Ansprüche des anderen Vertragspartners, siehe hierzu BGH NJW 1981, 2184, 2185.

    Da mit einer solchen Klausel allen Beklagten diese Rechtsfolge bekannt gewesen ist, und sie diese Rechtsfolge auch wollten, kann es auf die Frage der Urheberschaft für die Klausel nicht entscheidend ankommen, siehe auch hierzu BGH NJW 1981, 2184, 2186.

  • LG Köln, 12.07.1995 - 4 O 173/95
    Auszug aus OLG München, 15.01.1999 - 23 U 6670/98
    Vielmehr ist dann entscheidend, ob die getrenntlebende Ehefrau nach wie vor Mietvertragspartei ist - dann könnte ihr trotz Auszugs aus der Ehewohnung möglicherweise auch das Vorkaufsrecht noch zustehen - siehe hierzu LG Köln, NJW-RR 1995, 1354 -, oder ob sie aus dem Mietvertrag entlassen worden ist.

    Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts Köln in NJW-RR 1995, 1354 nicht, daß bereits durch eine Klausel, welche die Mitteilungspflicht den Kaufvertragsparteien auferlegt, um den Mietern Gelegenheit zur Ausübung des Vorkaufsrechts zu geben, ein Vertrag zugunsten Dritter vorliegen soll, da die Einräumung einer Gelegenheit nicht mit der Einräumung eines direkten Anspruchs gleichzusetzen ist.

  • RG, 10.05.1928 - VI 387/27

    Über rechtliche Bedeutung und rechtliche Folgen der Ausübung des Vorkaufsrechts.

    Auszug aus OLG München, 15.01.1999 - 23 U 6670/98
    Im übrigen enthält auch die einzige zu diesem Problem bisher in der Literatur zitierte Entscheidung RGZ 121, 137, 140 keine Abweichung vom Gesetzeswortlaut.
  • BGH, 29.10.1993 - V ZR 136/92

    Erfüllung der Mitteilungspflicht des Vorkaufsverpflichteten

    Auszug aus OLG München, 15.01.1999 - 23 U 6670/98
    Gemäß § 510 BGB ist sie verpflichtet, dem vorkaufsberechtigten Kläger den Vertragsinhalt vollständig mitzuteilen, damit der Kläger sich über die Ausübung seines Vorkaufsrechts schlüssig werden kann - siehe hierzu BGH NJW 1994, 315; Soergel-Huber, BGB, 13. Aufl., § 510 Rn. 3; Palandt-Putzo, § 510 Rn. 1. Nachdem ein Kaufvertrag bezüglich des zweiten notariellen Vertrages wegen der Vereinbarung des hohen Kaufpreises unzweifelhaft vorliegt, muß grundsätzlich der vollständige Vertrag dem Mieter mitgeteilt werden, sonst wäre es für den Vermieter ein leichtes, unter Berufung auf eine - später möglicherweise gar nicht bestehende - Persönlichkeitsrechtsverletzung das Vorkaufsrecht des Mieters zu umgehen.
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