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   OLG München, 15.02.2011 - 31 AR 21/11   

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https://dejure.org/2011,12323
OLG München, 15.02.2011 - 31 AR 21/11 (https://dejure.org/2011,12323)
OLG München, Entscheidung vom 15.02.2011 - 31 AR 21/11 (https://dejure.org/2011,12323)
OLG München, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 31 AR 21/11 (https://dejure.org/2011,12323)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung für das Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Urkunden

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG § 2; FamFG § 5; FamFG § 466; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 4
    Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Grundschuldbriefen betreffend Gesamt¬grundschuld: Voraussetzungen der Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes für das Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung mehrerer Grundschuldbriefe; Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Aufgebotsverfahren i.R. der Zuständigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für das Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung mehrerer Grundschuldbriefe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 752
  • FGPrax 2011, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 19.03.2013 - 11 AR 4/13

    Keine Zuständigkeitsbestimmung bei gleichlautenden Mietverträgen über in

    Sie ist analog auf solche Verfahren anzuwenden, deren Gegenstand ein einheitliches dingliches Recht ist, das sich auf verschiedene Grundstücke bezieht, wie etwa eine Gesamtgrundschuld (OLG München, MDR 2011, 752; BayObLG RPfleger 1977, 448).
  • OLG München, 02.08.2013 - 34 AR 229/13

    Aufgebotsverfahren für Grundschuldbriefe: Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung

    c) Der für Zuständigkeitsbestimmungen vormals zuständige 31. Zivilsenat hat in seiner Entscheidung vom 15.2.2011 (31 AR 21/11 = NJOZ 2011, 1204; siehe auch Zöller/Geimer § 466 FamFG Rn. 4) die Ansicht vertreten, dass für bestimmte Fallkonstellationen auch nach Unterstellung des Aufgebotsverfahrens unter das Regime der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine entsprechende Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 4 ZPO noch in Betracht komme.
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