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   OLG München, 15.02.2017 - 7 U 3280/16   

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https://dejure.org/2017,3272
OLG München, 15.02.2017 - 7 U 3280/16 (https://dejure.org/2017,3272)
OLG München, Entscheidung vom 15.02.2017 - 7 U 3280/16 (https://dejure.org/2017,3272)
OLG München, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 7 U 3280/16 (https://dejure.org/2017,3272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 139, § 256 Abs. 1; BGB § 705; HGB § 105 Abs. 3, § 161 Abs. 2; AktG § 249 Abs. 1 S. 2
    Änderung der Fälligkeitsregelungen der Pflichteinlage einer Publikums-KG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Verpflichtung der Gesellschafter eines Filmfonds zur Zahlung ihrer (Rest-)Pflichteinlage; Rechtsfolgen eines Ladungsmangels

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    GmbHG § 46 Nr. 8
    256, Allgemeines zu § 256 AktG analog, Beschlussfeststellungsklage nach § 256 ZPO, Entscheidungsgründe, Gründe, Nichtladung eines Gesellschafters, Relevanz des Rechtsverstoßes, Relevanz des Verfahrensmangels, Relevanzlehre, Tenor

  • rewis.io

    Änderung der Fälligkeitsregelungen der Pflichteinlage einer Publikums-KG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Verpflichtung der Gesellschafter eines Filmfonds zur Zahlung ihrer (Rest-)Pflichteinlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG München, 15.02.2017 - 7 U 3280/16
    Das Landgericht hätte einen Hinweis bezüglich der Notwendigkeit der Benennung von Beweismitteln erteilen müssen, da sich aus dem Vorbringen der Klägerin ergibt, dass das Unterbleiben des Beweisantritts auf einem Versehen bzw. auf einer erkennbar falschen Beurteilung der Rechtslage beruht, hier der Beweislast (vgl. BGH NJW 1998, 155; Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 139 Rdnr. 16).
  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 22/06

    Wirksamkeit einer Nachschlussverpflichtung aufgrund Gesellschafterbeschlusses

    Auszug aus OLG München, 15.02.2017 - 7 U 3280/16
    Er kann dann die ihm gegenüber mangels Erteilung der erforderlichen Zustimmung bestehende Unwirksamkeit des Beschlusses als Einwendung gegenüber der auf den Beschluss gestützte Zahlungsklage der Gesellschaft auch dann geltend machen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag Beschlussmängelstreitigkeiten binnen einer bestimmten Frist eingeleitet hätten werden müssen und diese Frist abgelaufen ist (vgl. BGH ZIP 2007, 1368, m. w. N.).
  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorrratsbeschluss

    Auszug aus OLG München, 15.02.2017 - 7 U 3280/16
    Der Streit um die Wirksamkeit von Beschlüssen ist im Weg der Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) auszutragen (st. Rspr. BGH Urt. v. 21.6.2011 - II ZR 262/09, NZG 2011, 901 Rn. 15; BGH Urt. v. 1.3.2011 - II ZR 83/09, NZG 2011, 544 Rn. 19; BGH Urt. v. 27.4.2009 - II ZR 167/07, NZG 2009, 707 Rn. 25; BGH Urt. v. 17.7.2006 - II ZR 242/04, NZG 2006, 703 Rn. 14f.).
  • BGH, 19.01.1987 - II ZR 158/86

    Darlegungs- und Beweislast bei Auslegung eines Gesellschafterbeschlusses

    Auszug aus OLG München, 15.02.2017 - 7 U 3280/16
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung führt ein Ladungsmangel dann nicht zur Nichtigkeit, wenn er das Abstimmungsergebnis unter keinen Umständen beeinflussen kann (vgl. BGH NJW 1987, 1262), wenn es gerade auf die Stimme des nicht geladenen Gesellschafters nicht ankommt (vgl. Staub, HGB, 5. Auflage, Band 4 § 161 Rdnr. 199).
  • OLG München, 12.10.2016 - 7 U 2180/16

    Zahlung eines weiteren Teils der Pflichteinlage - Unterscheidung von

    Auszug aus OLG München, 15.02.2017 - 7 U 3280/16
    Wie der Senat bereits in seinem Endurteil vom 12.10.2016 (Az: 7 U 2180/16) entschieden hat, bedurfte es für die wirksame Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrags, wie sie vorliegend am 24.07.2012 beschlossen wurde, auch nicht der Einstimmigkeit bzw. einer ausdrücklichen Zustimmung des Beklagten persönlich.
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus OLG München, 15.02.2017 - 7 U 3280/16
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache jedoch nur dann zu, wenn eine klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGHZ NJW 2003, 2319, Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 543 Rdnr. 11).
  • BGH, 17.02.1964 - II ZR 87/61

    bestrittener Zugang des Briefs - § 130 BGB, kein Anscheinsbeweis für Zugang bei

    Auszug aus OLG München, 15.02.2017 - 7 U 3280/16
    Es besteht insbesondere für Postsendungen kein Anscheinsbeweis, dass eine zur Post gegebene Sendung den Empfänger auch erreicht hat (BGH NJW 1964, 1176, Palandt, a. a. O.).
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