Rechtsprechung
   OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6823
OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16 (https://dejure.org/2017,6823)
OLG München, Entscheidung vom 15.03.2017 - 3 U 3561/16 (https://dejure.org/2017,6823)
OLG München, Entscheidung vom 15. März 2017 - 3 U 3561/16 (https://dejure.org/2017,6823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,6823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kann ein Verbraucher einen Messekauf widerrufen?

  • aufrecht.de

    Zum Widerrufsrecht auf Messen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruflichkeit eines auf einem Messestand abgeschlossenen Kaufvertrages über eine Einbauküche

  • online-und-recht.de

    Wann liegt ein beweglicher Geschäftsraum iSv. § 312b BGB vor?

  • RA Kotz

    Kaufvertrag über Einbauküche - Widerrufsrecht

  • rewis.io

    Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums iSd § 312b Abs. 2 S. 1 BGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerrufsrecht; Geschäftsraum; beweglicher Geschäftsraum; gewöhnliche Tätigkeit; Messe; Verkaufsstand; Verbraucher; Unternehmer

  • rechtsportal.de

    Widerruflichkeit eines auf einem Messestand abgeschlossenen Kaufvertrages über eine Einbauküche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Sonderrechte für Verbraucher auf Messen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Die ungeliebte Küche - Ein Vertragsschluss auf einer Verkaufsmesse ist kein Haustürgeschäft, das Verbraucher widerrufen können

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verbraucher sollten wissen, wann ein Messestand als beweglicher Geschäftsraum anzusehen ist und wann nicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auf Messe kein grundsätzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Traunstein, 25.07.2016 - 7 O 2383/15

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Widerrufsrechts bei einem auf einer Messe

    Auszug aus OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25.07.2016, Az. 7 O 2383/15, wird zurückgewiesen.

    Das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 25.07.2016 zum Aktenzeichen 7 O 2383/15 wird aufgehoben.

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2016 - 4 U 217/15

    Kein Widerrufsrecht nach Staubsaugerkauf auf Messe

    Auszug aus OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16
    In letzterem Fall wäre der Betrieb des beweglichen Geschäftsraums "gewöhnlich" im Sinne von § 312 B Abs. 2 Satz 2 BGB (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.6.2016, 4 U 217/15 = MDR 2016, 1321f).
  • AG Pinneberg, 11.01.2016 - 68 C 7/15

    Verbrauchervertrag: Widerrufsrecht bei Kauf eines Dampfsaugers auf einer

    Auszug aus OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16
    Zutreffend dürfte das AG Pinneberg (Urteil vom 11.1.2016; Az. 68 C 7/15; zitiert nach JURIS) entschieden haben, dass auf einer Reisemesse nicht mit dem Verkauf von hochwertigen Dampfstaubsaugern gerechnet werden muss, auch wenn diese theoretisch auch in einem Wohnmobil betrieben werden können und deshalb von einem im Sinne von § 312 b Abs. 2 BGB "ungewöhnlichen" beweglichen Geschäftsraum auszugehen sei.
  • BGH, 13.07.2017 - I ZR 135/16

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher:

    Dagegen finden auf Dauer angelegte unternehmerische Tätigkeiten, die an wechselnden Orten für jeweils nur kurze Zeiträume außerhalb stationärer Ladengeschäfte - wie etwa auf Markt- und Messeständen - ausgeübt werden, in "beweglichen Gewerberäumen" statt (OLG München, Urteil vom 15. März 2017 - 3 U 3561/16, juris Rn. 23).

    Dieser Auffassung haben sich das Berufungsgericht und andere deutsche Gerichte angeschlossen (OLG München, Urteil vom 15. März 2017 - 3 U 3561/16, juris Rn. 26; LG Frankfurt [Oder], Urteil vom 26. September 2016 - 16 S 117/15, unveröffentlicht; AG Pinneberg, SchlHA 2016, 136; AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 5. April 2016 - 18 C 415/15, juris Rn. 19 ff.).

  • LG Münster, 23.03.2022 - 210 O 59/21

    Ausführung von Sanitärarbeiten ist kein Verbraucherbauvertrag!

    Wenngleich grundsätzlich maßgeblich für das Bestehen eines Widerrufsrechts sein soll, dass die Gefahr einer Überrumpelung des Verbrauchers besteht (vgl. Grüneberg/ Grüneberg , BGB § 312b Rn. 2), was nicht der Fall ist, wenn er in der konkreten Situation mit entsprechenden Angeboten rechnen musste (vgl. OLG München, - 3 U 3561/16 -, Rn. 23; insoweit bestätigt durch BGH, 10.04.2019, - VIII ZR 82/17 -), und jegliches Überraschungsmoment fehlt, wenn der Verbraucher die Infrastruktur klar als Geschäftsraum erkennt und sich auch in Erwartung einer Verhandlungssituation dorthin begeben hat (vgl. MüKo/ Wendehorst , § 312b BGB Rn. 13), hat der Gesetzgeber wohl bewusst insoweit keine Ausnahme vom Bestehen des Widerrufsrechts vorgesehen.
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.09.2019 - 1 C 622/17

    Vertragsabschluss an Messestand - Widerrufsrecht Verbraucher

    Unternehmerische Tätigkeiten, die an wechselnden Orten für jeweils nur kurze Zeiträume außerhalb stationärer Ladengeschäfte - wie etwa auf Markt und Messeständen - ausgeübt werden, finden nach obergerichtlicher Rechtsprechung in "beweglichen Gewerberäumen" statt, auch wenn es sich um eine Halle auf einer Messe handelt (vgl. BGH a.a.O.; OLG München, 15.03.2017, 3 U 3561/16); dies betraf die erste Vorlagefrage.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht