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   OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1977/03   

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https://dejure.org/2003,7512
OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1977/03 (https://dejure.org/2003,7512)
OLG München, Entscheidung vom 15.05.2003 - 29 U 1977/03 (https://dejure.org/2003,7512)
OLG München, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 29 U 1977/03 (https://dejure.org/2003,7512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ; Klage gegen Beklagten mit Wohnsitz in der Schweiz ; Feststellung der Unwirksamkeit eines internationalen Geschmacksmusters

  • Judicialis

    LugÜ Art. 16 Nr. 4; ; EuGVÜ Art. 16 Nr. 4; ; ZPO § 23; ; GeschmMG § 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage gegen einen Beklagten mit Wohnsitz in der Schweiz auf Feststellung, dass ein internationales Geschmacksmuster in Deutschland unwirksam ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • uni-koeln.de (Leitsatz)

    Internationales Geschmacksmuster und Gerichtsstand der Feststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 94
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1977/03
    Es geht in seinem Anwendungsbereich den nationalen Vorschriften der Zivilprozessordnung vor (vgl. Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., EuGVÜ, Vorb., Rdn. 2, 17) und ist jedenfalls bezüglich des hier einschlägigen 5. Abschnitts des II. Titels (Ausschließliche Zuständigkeiten) von Amts wegen unabhängig davon anzuwenden, ob sich die Klägerinnen in erster Instanz ausdrücklich auf Art. 16 Nr. 4 LugÜ berufen haben (vgl. BGH NJW 2003, 426, 427 zur Prüfung der internationalen Zuständigkeit in den Rechtsmittelinstanzen).

    Es geht in seinem Anwendungsbereich den nationalen Vorschriften der Zivilprozessordnung vor (vgl. Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 23. Aufl., EuGVÜ, Vorb., Rdn. 2) und ist jedenfalls bezüglich des hier einschlägigen 5. Abschnitts des II. Titels (Ausschließliche Zuständigkeiten) von Amts wegen unabhängig davon anzuwenden, ob sich die Klägerinnen in erster Instanz ausdrücklich auf Art. 16 Nr. 4 EuGVÜ berufen haben (vgl. BGH NJW 2003, 426, 427 zur Prüfung der internationalen Zuständigkeit in den Rechtsmittelinstanzen).

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1977/03
    In Anspruch genommen wird der Klagegegenstand im Sinne von § 23 Satz 1 ZPO auch durch eine negative Feststellungsklage wie im Streitfall (vgl. BGHZ 69, 37, 45; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 23, Rdn. 22).

    Dem steht nicht entgegen, dass sich der Beklagte zu 1 eigener Ansprüche gegen die Klägerinnen nicht berühmt hat, sondern lediglich beansprucht, Anmelder und Treuhänder zu sein (vgl. BGHZ 69, 37, 46); es genügt, dass der Beklagte zu 1 durch sein Tätigwerden dem Beklagten zu 2 zu einem für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland angeblich wirksamen internationalen Geschmacksmuster verholfen hat (vgl. BGH aaO).

  • BGH, 26.10.1966 - Ib ZR 140/64

    Hinterlegung eines gewerblichen Musters beim Amt für die Internationale

    Auszug aus OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1977/03
    Insbesondere bedarf die Frage, ob im Streitfall die materiellrechtlichen Voraussetzungen des deutschen Geschmacksmustergesetzes für ein im Inland wirksames Geschmacksmusterrecht gegeben sind (vgl. zu den Rechtwirkungen der internationalen Hinterlegung BGH GRUR 1967, 533, 535 - Myoplastic), möglicherweise aufwändigerer Klärung.
  • BGH, 12.03.1981 - X ZB 16/80

    Feststellung der teilweisen Unwirksamkeit eines deutschen Gebrauchsmusters -

    Auszug aus OLG München, 15.05.2003 - 29 U 1977/03
    a) Sie ist auf die Feststellung des Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses gerichtet (vgl. BGH NJW 1981, 2461 betreffend Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters).
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